Fluchthilfe: Anni Lanz erneut verurteilt

Nr. 34 –

In einem Gerichtssaal wird selten applaudiert. Nach dem Plädoyer des Anwalts von Anni Lanz aber klatschte das Publikum spontan. Mehr als hundert Personen waren am Mittwoch nach Sion gereist, um Lanz in ihrem Prozess zu unterstützen. Die Rentnerin, so ihre offizielle Berufsbezeichnung vor Gericht, war Ende letzten Jahres wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung erstinstanzlich schuldig gesprochen worden. Dagegen hatte sie am Kantonsgericht Berufung eingelegt (siehe WOZ Nr. 33/2019 ).

In seinem Plädoyer führte Anwalt Guido Ehrler aus, dass Anni Lanz an einem kalten Februarsamstag im vergangenen Jahr nichts anderes übrig geblieben sei, als einen nach Italien ausgeschafften Flüchtling zurück in die Schweiz zu holen. Es sei juristisch höher zu gewichten, dass Lanz bei diesem Notstand eingegriffen habe, als dass sie den Mann illegal über die Grenze zu bringen versuchte. Überzeugend wirkte besonders, dass Ehrler ein Arztzeugnis zitieren konnte. Darin heisst es, dass die Selbstfürsorge wie auch die Realitätskontrolle des jungen Afghanen stark eingeschränkt gewesen seien, auch habe ein Suizidrisiko bestanden.

Staatsanwalt Andreas Seitz zeigte zwar Respekt vor der «selbstlosen Hilfe», die Anni Lanz geleistet habe. Dennoch müsse der Staat aus Gründen der Rechtsgleichheit jede Person bestrafen, die das Gesetz übertreten habe. Der Staatsanwalt bestritt, dass tatsächlich eine Notstandssituation herrschte. So hätte Anni Lanz den Flüchtling auch in ein Spital in Italien statt über die Grenze in die Schweiz bringen können. Wer über eine Kreditkarte verfüge, erhalte auch im Ausland Zugang zum Gesundheitswesen, fand er.

Hier setzte Ehrler mit seiner grundsätzlichen Kritik an: «Wer die Begründung einer Notsituation derart hoch legt, verunmöglicht jegliches ethisches und solidarisches Handeln.» Das Verfahren sei ein weiteres Beispiel, wie überall in Europa mit aller Härte gegen FluchthelferInnen vorgegangen werde. Anni Lanz sagte abschliessend, eigentlich müsste nicht sie sich rechtfertigen, sondern die Schweizer Asylbehörden müssten dies tun: «Sie entziehen sich bei Ausschaffungen jeglicher Verantwortung.»

In seiner Urteilsbegründung meinte Einzelrichter Thierry Schnyder, der Fall sei weder schwarz noch weiss. Er sprach Anni Lanz schuldig und verurteilte sie zu einer Busse von 800 Franken. Ob Lanz das Urteil weiterzieht, ist offen.