Deutschlands neue Antiterrorgesetze: Überwachungs-Overkill

Der deutsche Innenminister Otto Schily startet durch. Ein deutliches Nein dazu gibts bloss von der PDS.

«Wer heute Datenschutz sagt, dem werden flugs die Twin Towers um die Ohren gehauen», sagt Hajo Köppen von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD). Der deutsche Bundesinnenminister und frühere «Terroristenanwalt» Otto Schily (SPD) hatte schon kurz nach dem 11. September verlauten lassen, dass man den Datenschutz bei Polizei und Geheimdiensten «vielleicht» zu weit getrieben habe.

Rasterfahndung à discretion

Ein absurdes Urteil, denn die Bundesrepublik hat schon seit den siebziger Jahren ein ganzes Bündel von Antiterrorgesetzen, das in den sechzehn Jahren der konservativen Regierung Kohl um einen Wust von Sicherheitsgesetzen ergänzt worden ist. Auch die jetzt quer durch die Republik angelaufenen Rasterfahndungen, mit denen Bin Ladens «Schläfer» unter der unauffälligen ausländischen Bevölkerung enttarnt werden sollen, sind ein Instrument, das erstmals Ende der siebziger Jahre angewandt wurde und danach in den Polizeigesetzen der Bundesländer und der bundesweit geltenden Strafprozessordnung legalisiert wurde: Reihenweise geben Universitäten die Daten ihrer StudentInnen aus Ländern des Nahen Ostens an die Polizei heraus, die sie mit anderen Daten abgleicht.

Damit nicht genug. Bereits eine Woche nach den Anschlägen in den USA beschloss das Bundeskabinett auf Schilys Initiative, ein erstes Paket von Antiterrorgesetzen ins Parlament einzubringen. Dessen Kernstück ist die Ausweitung des bestehenden Paragrafen «terroristische Vereinigung» (129a Strafgesetzbuch) auf Organisationen, die ausschliesslich im Ausland agieren. Theoretisch könnte jeder bewaffnete Widerstand selbst gegen eine Diktatur zur ausländischen terroristischen Vereinigung umdefiniert und verfolgt werden. Praktisch dürfte die Zahl der Verurteilungen aufgrund der neuen Strafnorm gering bleiben. Schon der bestehende Paragraf 129a war in erster Linie ein Instrument der Überwachung. Verfahren wegen «Unterstützung» von und «Werbung» für «terroristische» Vereinigungen ermöglichten «bei banalen Anlässen» – wie die DVD festhält – die Anwendung der gesamten Palette strafprozessualer Zwangsmassnahmen – von der Registrierung in Datensystemen über den V-Leute-Einsatz und die Telefonüberwachung bis hin zur Verhängung von U-Haft.

Bei dem ersten Antiterrorpaket soll es aber nicht bleiben. Vom 5. Oktober stammt der der WoZ vorliegende Entwurf eines zweiten Antiterrorpaketes, das dem Vernehmen nach ständig nachgerüstet wird. Allein der Text der vorgesehenen Gesetzesänderungen ohne die Begründung umfasst 48 Seiten. Das Antiterrorpaket ist in Wirklichkeit ein gross angelegtes Geschenkpaket für die Sicherheitsbehörden. Das Bundeskriminalamt erhält die originäre Zuständigkeit für Ermittlungen gegen terroristische Vereinigungen und gegen «gezielte Angriffe auf Informations- und Kommunikationssysteme» – und das selbst da, wo noch kein Tatverdacht existiert. Die Lizenz zum Einsatz von V-Leuten und zu Lauschangriffen ist inbegriffen.

Rückkehr zur Kronzeugenregelung

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf sich in Zukunft an den Daten von Banken, Fluggesellschaften und Telekommunikationsunternehmen bedienen. Letztere sollen auf Anfrage sämtliche Verkehrs- und Verbindungsdaten herausgeben müssen. Zur Übermittlung von Daten werden auch AusländerInnen- und Asylbehörden verpflichtet. Die bereits bestehenden Online-Zugriffsmöglichkeiten der Polizei und des Verfassungsschutzes auf das Ausländerzentralregister werden erweitert.

Nicht erst eine Verurteilung, sondern bereits der leise Verdacht der Nähe zum «Terrorismus» soll ein Ausschaffungsgrund sein. Wer unter einem solchen Verdacht steht, soll weder Asyl noch ein Einreisevisum erhalten. Die Befugnisse des Bundesgrenzschutzes zur Ausweiskontrolle ohne jeden Verdacht werden ausgedehnt. In Pässen, Identitätskarten und Visa sollen verschlüsselt Fingerabdrucks- und sonstige biometrische Daten aufgenommen werden. Welche das sein sollen, wird durch blosse Verordnung bestimmt. Erneuert werden soll schliesslich das einzige Antiterrorgesetz, das die rot-grüne Koalition abgeschafft hat: Die Kronzeugenregelung, die Ende 1999 ausgelaufen war, soll wieder eingeführt werden.

Der in aller Eile zusammengeschusterte Gesetzentwurf ist selbst dem von Schilys Parteigenossin Herta Däubler-Gmelin geführten Bundesjustizministerium (BMJ) zu weitgehend und zu schludrig. In einer «dem zeitlich vorgegebenen Rahmen angepassten ersten Prüfung» vom 17. Oktober, die man innerhalb von fünf Tagen bewerkstelligen musste, betont das BMJ, dass es sich «weitere Stellungnahmen zum Inhalt und zur Rechtsförmlichkeit ausdrücklich» vorbehält. Und: «Im Hinblick auf den Titel Terrorismusbekämpfungsgesetz scheint es zudem angeraten, den Gesetzentwurf auch tatsächlich auf Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus zu beschränken.»

Die Mahnungen der JuristInnen dürften den wildgewordenen Innenminister kaum bremsen. Beide Pakete könnten noch vor Jahresende die parlamentarischen Hürden nehmen. Von der konservativen Opposition ist kein Widerstand zu erwarten. Die Grünen, die vor kurzem noch die Antiterrorgesetze der siebziger und achtziger Jahre ganz abschaffen wollten, wagen es nicht, aus der Koalition auszubrechen, und beschränken sich auf «Aufrufe zur Besonnenheit». Von einzelnen AbweichlerInnen aus der rot-grünen Koalition abgesehen, steht deshalb die PDS mit ihrem Nein alleine da.

Schweizer Vorstösse

Zwar haben die bürgerlichen Parteien in der letzten Session des Bundesparlaments mehrere Motionen eingebracht, die allesamt auf mehr Staatsschutz hinauslaufen. Die FDP will unter anderem mehr Telefonüberwachung, den Einsatz verdeckter Ermittler sowie einen Straftatbestand der «terroristischen Vereinigung» durchsetzen. CVP-Nationalrat Joseph Leu wirbt für eine «neue nachrichtendienstliche Kultur für neue Herausforderungen», und sein SVP-Kollege Walter Schmied fordert höhere Strafen für «Terrordelikte».

Im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement setzt man derweil auf Nachhaltigkeit: Der Ende September veröffentlichte Bericht des Projektes USIS (Überprüfung des Systems der Inneren Sicherheit) schlägt eine massive Zentralisierung des schweizerischen Polizeisystems vor. Die Botschaft eines Bundesgesetzes über verdeckte Ermittlungen steckt in der parlamentarischen Beratung. Zeitlichen Druck setzt nur die Bündner Regierung auf. Das Kantonsparlament soll noch vor dem nächsten Wef eine Veränderung der kantonalen Polizeiverordnung beschliessen, das der Polizei «zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung» erlaubt, Personen das Betreten und den Aufenthalt in «Objekten, Grundstücken oder Gebieten» zu untersagen.