Nothilfe: Bravsein hilft

Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid stellt die Schweiz auf die Strasse. Unterstützung gibts nur mit Glück.

Der Brief vom bernischen Migrationsamt ist am 31. August 2004 gekommen: «Bis Ende September müssen Sie Ihre Wohnung geräumt und das Land verlassen haben.» Dubravka K.* schlägt mit der flachen Hand auf das zerknitterte Papier. «Gut, ich muss also Ende September aus meiner Wohnung, aber was dann?» Sie streicht ihrer Tochter Brada über den Kopf. Die lacht. Seit über zwei Jahren ist Dubravka K. in der Schweiz – im Juni letzten Jahres hat sie einen Nichteintretensentscheid (NEE) auf ihr Asylgesuch bekommen. Kurze Zeit später ist Brada zur Welt gekommen, ihr viertes Kind.

«Altrechtlicher NEE» nennt sich Dubravka K.s Status in der Beamtensprache, zu Deutsch heisst das: Seit dem 1. April dieses Jahres bekommen Asylsuchende mit einem NEE keine Asylfürsorge mehr. Für Personen, die diesen Entscheid nach dem 1. April bekommen haben, gilt diese Regelung per sofort. Für solche, deren NEE vor dem 1. April fiel, spätestens bis Ende Jahr - das sind die altrechtlichen NEE. Die Betroffenen werden auf die Strasse gestellt. Von Januar bis August dieses Jahres haben knapp viertausend Asylsuchende vom Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) einen NEE bekommen. In den letzten Jahren waren es pro Jahr im Schnitt rund 7500.

Flucht in die Schweiz

Eigentlich müssen die Betroffenen aus der Schweiz ausreisen. Viele aber können dies nicht, weil sie keine Papiere haben; viele wollen nicht, weil sie in ihrem Herkunftsland eine noch aussichtslosere Situation als hier in der Schweiz erwartet und weil ihre Kinder zum Teil seit mehreren Jahren hier die Schule besuchen. «Wir nehmen an, dass etwa ein Drittel dieser Leute untertaucht, das heisst, illegal hier bleibt», sagt Dominique Boillat vom BFF. «Ein Drittel reist offiziell aus, und das letzte Drittel reist nach dem Untertauchen ebenfalls aus.» Aber gesicherte Zahlen gebe es keine, da die Regelung erst seit April dieses Jahres in Kraft sei.

Dubravka K. ist eine Roma aus Serbien. Vor sechs Jahren ist der Vater ihrer ersten drei Kinder ermordet worden. Dubravka K. lebte vom Putzen, die Kinder waren tagsüber auf der Strasse. Dann wollte die serbische Mafia die junge Frau zur Prostitution zwingen. Als sie sich weigerte, wurde sie vergewaltigt. Das nächste Mal würden sie eines der Kinder umbringen, sagten sie. Dubravka K. floh. Für fünfhundert Deutsche Mark brachte sie ein Schlepper nach Basel. Einen Pass oder eine Identitätskarte haben Dubravka K. und ihre Kinder nie besessen – der Normalfall für die Bevölkerungsgruppe der Roma in Serbien. Dubravka K. erzählt ihre Geschichte rasch, gefasst. «Ich wollte eine bessere Zukunft für meine Kinder.»

Seit einem Jahr lebt sie mit ihren vier Kindern im bernischen Bätterkinden. Die Gemeinde hat ihr und ihrem Lebenspartner, Bradas Vater, eine Wohnung zur Verfügung gestellt. Bradas Vater, ein Asylsuchender aus Sierra Leone, ist vor zwei Monaten verschwunden. Ob er in Ausschaffungshaft sitzt oder schon gar nicht mehr in der Schweiz ist, weiss Dubravka K. nicht. Jetzt ist sie mit den Kindern allein. Die drei älteren sprechen Berndeutsch, gehen hier zur Schule und in den Kindergarten: Tihomjr ist zehn, Elda acht und Mina fünfeinhalb Jahre alt. «Hier haben meine Kinder eine Chance. Ich will nicht zurück nach Serbien, wo wir auf der Strasse leben müssen.»

Der Jo-Jo-Effekt

Rein rechtlich gesehen haben die Personen, die jetzt aus den Asylstrukturen fallen, Anrecht auf Nothilfe aus den Fürsorgetöpfen der Kantone und Gemeinden – sie müssen sie einfach persönlich beantragen. Bis Ende Jahr leistet der Bund noch einen Beitrag an diese Ausgaben, danach müssen die Kantone und Gemeinden alle Kosten selber berappen. Das führt dazu, dass heute jeder Kanton anders mit diesen Leuten umgeht. «Kommt ein solcher NEE-Fall zu uns, prüfen wir erst, ob wir ihn ausschaffen können», sagt Rolf Bruderer vom Ausländeramt Thurgau. «Wenn das nicht möglich ist, bringen wir ihn in einen speziellen Trakt im Durchgangsheim Frauenfeld. Dort bekommt er für ein bis drei Tage Nahrung und Unterkunft.» Danach werde er wieder auf die Strasse gestellt – und das ganze Prozedere könne von vorne beginnen. «Das ist dieser Jo-Jo-Effekt, wir wissen selbst noch nicht, wie lange das dann so gehen soll.» Sorgen machen Bruderer vor allem die altrechtlichen NEE-Fälle. «Da sind zum Teil Familien dabei, die seit Jahren hier leben. Sie können nicht ausgeschafft werden – sonst hätten wir das nämlich längst gemacht - und werden nun aus ihren Strukturen gerissen und in eine völlig unklare Situation gebracht.»

Auch im Kanton Luzern wird als Erstes geprüft, ob die um Nothilfe ersuchende Person nicht ausgeschafft werden könne. «Wenn ja, nehmen wir sie in Ausschaffungshaft, wenn nicht, bekommt sie Nothilfe für ein paar Tage – meist in einem Durchgangsheim», sagt Urs Imhof vom kantonalen Amt für Migration. Wichtig sei dabei, wie der Betroffene mitwirke. «Ist er kooperativ, auch im Hinblick auf die Papierbeschaffung und damit auf eine mögliche Ausreise, zeigen wir uns grosszügiger.» Das Recht auf Hilfe in Notlagen ist in der schweizerischen Verfassung allerdings als Grundrecht, als Teil der Menschenwürde, garantiert und an keine speziellen Verhaltensweisen gekoppelt. Das weiss auch Imhof. «Aber es heisst, «wer in eine Notsituation gerät», hat Anrecht auf Unterstützung. Diese abgewiesenen Asylsuchenden haben sich zum Teil selber in die Notlage manövriert, und ich finde, da ist das Recht auf Hilfe verwirkt.»

Im Kanton Tessin werden die neu entschiedenen NEE-Fälle ohne Firlefanz direkt der Polizei ausgeliefert. «Was dann mit diesen Menschen passiert, wissen wir bis jetzt noch nicht», sagt Boillat vom BFF. «Aber wir sind daran, die Praxis in den einzelnen Kantonen zu erfassen und zu vereinheitlichen.»

Das ist schneller gesagt als getan. Ein erstes Monitoring, das vom BFF im Juli bei den Kantonen vorgenommen wurde, brachte Zahlen zutage, die kaum miteinander verglichen werden können und schwer interpretierbar sind. «Deswegen haben wir den Bericht auch nicht veröffentlicht», sagt Boillat. Geplant ist das für später, wenn die Kantone mehr Erfahrung mit der Umsetzung der neuen Verordnungen haben. Dass damit irgendwann wieder Ordnung ins System kommt, daran glaubt Bruderer vom thurgauischen Ausländeramt aber nicht: «Bis jetzt hatte man in der Schweiz alle diese Leute ziemlich gut unter Kontrolle. Mit dieser neuen Praxis verschwinden viele von ihnen, und wir wissen nicht, wo sie sind und wie es ihnen geht. Daran müssen wir uns wohl gewöhnen.»

Schlussstrich

Wenn Dubravka K. Ende September im Kanton Bern um Nothilfe für sich und ihre vier Kinder ersucht, wird man ihr die Unterbringung in einem abgeschiedenen, unterirdischen Militärbunker auf dem Jaunpass anbieten, mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit und nur mit dem Allernötigsten versorgt. Dort kann sie ein paar Tage bleiben, dann müsste sie gehen. Das zumindest sagt Gisela Basler vom Amt für Migration und Personenstand Bern. Weigert sich Dubravka K., auf den Jaunpass zu gehen, wird ihr die Nothilfe entzogen. «Wir stellen sie auf die Strasse, sie hätte ja die angebotene Hilfe annehmen können», sagt Basler.

Nur wenige Personen, die vom Kanton Bern auf den Jaunpass geschickt wurden, sind aber auch dort angekommen. Sie sind untergetaucht. Trotzdem ist Basler überzeugt, dass sie das Richtige tut. Beim Beschwerdegericht des Kantons Bern sind schon mehrere Fälle gegen diese Praxis hängig. «Schauen wir mal, was das Gericht entscheidet, dann wissen wir, ob unsere Praxis gesetzeswidrig ist.» Dass der Kanton Bern mit dem Zentrum auf dem Jaunpass Grundrechte verletzt, ist für den Verfassungsrechtler Jörg Paul Müller keine Frage: «Die Motivation für das Zentrum besteht darin, die betroffenen Personen abzuschrecken und daran zu hindern, elementare Grundrechte wie dasjenige auf Nothilfe auszuüben, das macht das Projekt illegal», sagte er gegenüber der «Berner Zeitung».

Für Dubravka K. sieht die Zukunft düster aus. Selbstverständlich könnte jeder Kanton, jede Gemeinde eigenmächtig entscheiden, solche Fälle wie ihren weiterhin über die Fürsorge zu unterstützen. Nur: Da sie die ganzen Kosten selber tragen müssten, wird das kaum passieren. Auch die Gemeinde Bätterkinden wird das nicht tun. «Frau K. kann weder lesen noch schreiben und findet sich in unserer Welt schlecht zurecht. Sie hat es nicht geschafft, sich viele Sympathien im Dorf zu verschaffen und deshalb sind wir von der Gemeinde der Meinung, dass wir am 30. September einen Schlussstrich unter diese Geschichte setzen», sagt Hermann Schmidli, Gemeinderat in Bätterkinden. Er würde die Familie sogar eigenhändig auf den Jaunpass fahren. Dubravka K. will aber noch nicht aufgeben: «Ich gehe jetzt noch einmal zum BFF, ich kann nicht glauben, dass sie mich mit meinen Kindern in diese Ungewissheit schicken wollen.»

* Alle Namen der Familie K. geändert.