Steuerdebatte: Alleine schaffts die Linke nie

Nr. 26 –

Das Bundesgericht hilft den Linken bei der Verteidigung eines gerechten Steuersystems. Aber es braucht Verbündete ausserhalb des links-grünen Lagers, um die bürgerlichen Steuerabbaupläne für Gutverdienende wirksam zu bekämpfen, findet der Zürcher AL-Gemeinderat Niklaus Scherr.

Als Gerichtsbeobachter und Mitverfasser der Beschwerde gegen das Obwaldner Steuergesetz empfand ich am 1. Juni bei der Urteilsverkündung des Bundesgerichtes eine grosse Genugtuung: Wir haben in diesem Land ein oberstes Gericht, das nicht vor dem neoliberalen Zeitgeist und den Pressionen der Politik kuscht, sondern dafür sorgt, dass die Schweiz nicht zur steuerpolitischen Bananenrepublik verkommt. «La constitution existe», brachte es ein freisinniger Richter auf den Punkt.

Der neoliberal argumentierende SVP-Minderheitsreferent, dessen Plädoyer über weite Strecken NZZ-Wirtschaftschef Gerhard Schwarz am letzten Samstag nachbetete, wollte neben der verfassungsmässigen Pflicht, Steuern nach Massgabe der wirtschaftlichen Leis-tungsfähigkeit zu entrichten, gleichwertig den «Leistungswillen» und die «Leistungsbereitschaft» der ManagerInnen und UnternehmerInnen gewürdigt sehen. Diese seien mit gezielten Steuerrabatten zu belohnen. Damit blitzte er bei den anderen sechs mehrheitlich bürgerlichen KollegInnen auf der ganzen Linie ab. Sie bestätigten den altliberalen, in der Verfassung verankerten Grundsatz, dass GrossverdienerInnen mit steigendem Einkommen nicht nur in Franken und Rappen, sondern auch prozentual mehr an Steuern abliefern müssen als KleinverdienerInnen. Ein welscher FDP-Richter spottete, er sei nicht imstande, die Begriffe «Leistungswillen» und «Leistungsbereitschaft» auf Französisch zu übersetzen.

Die Mär vom Richterstaat

Dass SVP und FDP nach dem Entscheid den vermeintlichen Richterstaat geisseln, ist lächerlich. Einige Medien behaupten auch fälschlicherweise, das Bundesgericht habe mit diesem Entscheid erstmals in die kantonale Hoheit über die Steuertarife eingegriffen. Richtig ist, dass das Oberste Gericht schon in den achtziger und neunziger Jahren Grundsätze für die steuerliche Gleichbehandlung von MieterInnen und HauseigentümerInnen und von Verheirateten und Konkubinatspaaren formuliert hat. Und bereits vor dreissig Jahren hat es anlässlich von Beschwerden gegen kantonale Reichtumssteuern der Tarifhoheit eine verfassungsmässige Obergrenze gesetzt, indem es konfiskatorische Steuern (über fünfzig Prozent) als rechtswidrig bezeichnete. Jetzt hat es, weil sich ihm die Frage zum ersten Mal stellte, auch eine Leitplanke nach unten gesetzt. Das Bundesgericht hat seine Hausaufgaben gemacht, mehr nicht. Es hat den Steuerwettbewerb nicht verboten, aber seine Auswüchse korrigiert.

Mit seinem konsequenten Urteil hat das Bundesgericht allen den Rücken gestärkt, die sich für mehr Steuergerechtigkeit einsetzen. Nimmt man den Entscheid vom 1. Juni beim Wort, verstösst auch die Pauschalbesteuerung hier nicht erwerbstätiger ausländischer Millionär-Innen gegen das Gebot der Leistungsfähigkeit. Mit einem kleinen, aber nicht unwesentlichen Unterschied: Pauschalsteuerabkommen werden den Kantonen durch das eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz ausdrücklich erlaubt, und Bundesgesetze sind bekanntlich der Beurteilung durch das Bundesgericht entzogen.

Deshalb ist hier die Politik gefordert. Mit ihrer Kantonalzürcher Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für ausländische Millionäre» - über die wir 2008 abstimmen werden - fordert die Alternative Liste die Abschaffung dieser Steuerextrawurst. Das ursprünglich für alternde Filmstars und andere betuchte RentnerInnen konzipierte Steuerprivileg wird mehr und mehr von cleveren Businessnomaden beansprucht: von Scheinerwerbslosen wie dem russischen Multimilliardär und Firmenaufkäufer Viktor Vekselberg oder Scheinrentnern wie dem bayrischen Milchmogul Theo Müller («Alles Müller oder was»), die vom Zürichberg und von Erlenbach aus - durchaus erwerbstätig - ihre Konzerne managen.

Die kluge SVP-Richterin

Die Linke sollte die Nebentöne der öffentlichen Urteilsberatung auf keinen Fall überhören. Mehrere Mitglieder des Kollegiums gaben beiläufig und ungefragt zu Protokoll, auch eine reine Proportionalsteuer (flat tax) mit einheitlichem Steuersatz liesse sich wohl noch mit dem Verfassungsgebot der Leis-tungsfähigkeit vereinbaren. Pikant: Als dezidierteste Verteidigerin eines progressiven Steuertarifs und Kämpferin für Steuergerechtigkeit profilierte sich - nicht zum ersten Mal - SVP-Bundesrichterin Danielle Yersin. Sie gab zu bedenken, dass auch eine Proportionalsteuer, speziell wenn sie mit den heutigen, primär von GrossverdienerInnen nutzbaren Abzügen kombiniert werde, insgesamt degressive Auswirkungen haben könne. Es wird aufschlussreich sein, zu verfolgen, ob und wie weit diese richterlichen Obiter Dicta (Nebenbemerkungen) in den Urteilstext einfliessen.

Wie die Reaktion der Obwaldner Regierung zeigt, werden wir es in nächster Zeit vermehrt mit Umbauversuchen in Richtung Proportionalsteuer zu tun haben. In diese Richtung zielt auch das Projekt «Easy Tax» der Zürcher FDP. Tendenziell wollen die Bürgerlichen steuerpolitische Extrawürste (wie die Holdingbesteuerung) und exzessive Abzugsmöglichkeiten eliminieren und im Gegenzug die Steuersätze drastisch senken. Damit wollen sie zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Indirekt den EU-Pressionen stattgeben und zugleich Steuerentlastungen für ihre Klientel durchsetzen. Dieser Debatte muss sich die Linke stellen. Sie darf sich nicht auf die blosse Verteidigung eines formal progressiven, aber faktisch durch zahlreiche Steuerschlupflöcher für Grossverdiener durchlöcherten Steuersystems beschränken.

Nachdem die SP in Obwalden vor der öffentlichen Meinung kapituliert hat, wagt sie jetzt mit ihrer Steuerharmonisierungsinitiative den Frontalangriff. 1977 verkaufte sie eine gleichartige Initiative noch unter dem Label «Reichtumssteuer», jetzt wirbt sie nur noch für «faire Steuern». Der Inhalt mag gut gemeint sein. Aber wer sich mit den heiligen Kühen der Schweiz anlegt - Föderalismus, Finanzestablishment und Economiesuisse - , sollte sich nach aktiven Verbündeten umsehen, und zwar bereits vor der Lancierung einer Initiative. Sonst droht ein Desaster wie bei den beiden Krankenversicherungsinitiativen. Auch wäre es nicht ungeschickt, Alternativvorschläge wie das Steuermodell des emeritierten ETH-Professors Carl August Zehnder eingehend zu prüfen. Dieses sieht vor, GrossverdienerInnen nur noch durch den Bund zu besteuern. Das würde den Standortwettbewerb um diese kleine Personengruppe beenden.

Ausserhalb des Ghettos

Will die Linke offensiv eingreifen, sollte sie den Mut haben, das Projekt einer eidgenössischen Erbschaftssteuer zur Mitfinanzierung der AHV aufs Tapet zu bringen. Es ist nicht einzusehen, warum Neunzigjährige ihre Millionenvermögen steuerfrei an Sechzigjährige vererben sollen. Die Forderung mag wenig zeitgeistkonform klingen, aber sie wird von vielen bürgerlichen WirtschaftsprofessorInnen gestützt: Sie sehen in der Erbschaftssteuer eine gerechte Abgabe, welche die Chancengleichheit - gleich lange Spiesse für alle in der Arbeitswelt - respektiert. Nicht anders argumentieren verschiedene US-Milliardäre wie Warren Buffett, die sich damit öffentlich gegen die von US-Präsident George Bush geplante Abschaffung dieser Steuer einsetzen.

Wenn die Linke hier klug politisiert, tun sich für sie in diesen Fragen Allianzen ausserhalb des linksgrünen Ghettos auf.



Niklaus Scherr ist Gemeinderat der Alternativen Liste (AL) Zürich und Mitverfasser der Beschwerde gegen das degressive Steuermodell des Kantons Obwalden.

Halbe-halbe

2004 nahm der Bund 17,2 Milliarden Franken an direkten Steuern ein. Die direkten Steuern von Bund und Kantonen zusammen erbrachten 49,2 Milliarden Franken.

17,7 Milliarden Franken brachte die indirekte Konsummehrwertsteuer ein. Zusammen mit Tabaksteuern, Treibstoffzöllen und Verkehrsabgaben erzielte der Bund 25,6 Milliarden Franken Einnahmen mit indirekten Abgaben. Rechnet man die einkommensunabhängigen Krankenkassenkopfprämien von 18,3 Milliarden Franken dazu, betrug die indirekte Belastung der BürgerInnen insgesamt 43,9 Milliarden Franken. Die Belastungen durch direkte und indirekte Steuern halten sich also die Waage.

Linke Steuerpolitik

¤ Das gesamte Steuersystem, einschliesslich der sozialen Transferleistungen, soll insgesamt dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit entsprechen.

¤ Keine Verschlechterung des Verhältnisses zwischen direkten und indirekten Steuern inklusive Kopfprämien zulasten der Letzteren (eine Umlagerung von Kopfprämien zu Mehrwertsteuerabgaben ist jedoch denkbar).

¤ Abschaffung von Steuerprivilegien und Schliessen von Steuerschlupflöchern.

¤ Steuerliche Erfassung aller einkommenswirksamen Zuwächse (vor allem Erbschaften und realisierte Kapitalgewinne).