Schwarze Löcher: Ob sie wissen, was sie tun?

Nr. 7 –

Ein US-Rechtsprofessor argumentiert, es müsse vor Gericht geklärt werden, ob das LHC-Experiment am Cern nicht doch ein Sicherheitsrisiko darstelle. Die TeilchenphysikerInnen seien zu befangen, dies zu beurteilen.


Vor nicht ganz zwei Jahren geisterte der Weltuntergang durch die Medien: Die boulevardeskeren Titel ergötzten sich am skurrilen Professor Otto Rössler, der mahnte, der neue Teilchenbeschleuniger LHC am Kernforschungszentrum Cern bei Genf könnte kleine schwarze Löcher gebären, die das Zeug hätten, die Erde aufzufressen. Die seriöseren Blätter gaben Entwarnung: Schwarze Minilöcher, wenn es sie denn gebe, seien ungefährlich. Die Beschwichtigungen beriefen sich auf einen Bericht der Cern-internen Arbeitsgruppe zur Sicherheit des LHC, kurz LSAG. Jetzt, einige Wochen nach der verspäteten Inbetriebnahme des LHC, sagt der Physiker John Ellis, ein Mitglied der LSAG, Bemerkenswertes: Das Resultat der Sicherheitsstudien habe «im Voraus festgestanden», zitiert ihn die Zeitschrift «PhysicsWorld», und es gebe «keine wissenschaftliche Motivation für solche Studien».

Ellis reagiert damit auf einen rechtswissenschaftlichen Aufsatz von Professor Eric E. Johnson, der Ende Dezember in der «Tennessee Law Review» publiziert worden ist. Darin kommt Johnson zum Schluss, eine Klage, die auf eine provisorische Verfügung gegen den Betrieb des LHC abzielte, hätte vor einem US-Gericht gute Chancen. Tatsächlich sind schon einige Gerichte gegen den LHC angerufen worden, doch hat keines einen praktisch umsetzbaren Entscheid gefällt: In seinen Standortländern Schweiz und Frankreich geniesst das Cern Immunität; anderswo haben sich die Gerichte für nicht zuständig erklärt. Es gehe ihm nicht darum, das ambitionierteste wissenschaftliche Experiment der Geschichte zu stoppen, sagt Johnson – darüber müssten Gerichte entscheiden. Dass aber Gerichte entscheiden sollten, ist für ihn essenziell.

Der Fall LHC hat für den Rechtsprofessor «alle Merkmale eines Lehrbuchfall-Klassikers» und könne als Modell dienen, wie mit ähnlichen Fragen umzugehen sei, die sich allenfalls in den Nanowissenschaften, der Biotechnologie oder im Bereich der künstlichen Intelligenz ergeben könnten. Fasziniert vom Fall ist Johnson, weil erstens hergebrachte Techniken der Risikobewertung versagen, wenn schlechterdings die ganze Welt auf dem Spiel steht. Zweitens sind die Risikoanalysen derart komplex, dass nur wenige Menschen und sicher keine RichterInnen weltweit in der Lage sind, sie nachzuvollziehen. Und drittens seien alle ExpertInnen befangen, denn sie «fürchten entweder um ihren Lebensunterhalt oder um ihr Leben».

Nicht grundsätzlich glaubwürdig

Das zentrale Sicherheitsargument des Cern sieht einfach aus: Der LHC bringt Elementarteilchen mit annähernder Lichtgeschwindigkeit zum Kollidieren, wobei nach einigen exotischen Theorien ebenso exotische schwarze Löcher entstehen könnten. Zu gleichartigen Kollisionen kommt es aber auch in der Natur, wenn die sogenannte kosmische Strahlung auf die Erde (und alle anderen Himmelskörper) trifft. Wäre das gefährlich, gäbe es die Erde längst nicht mehr.

Freilich verwechselt dieses Argument die Wirklichkeit mit der Laborsituation. Denn kosmische Strahlung trifft mit hoher Geschwindigkeit auf die Erde, während im LHC erzeugte schwarze Minilöcher stationär sein können. Das spiele aber keine Rolle, sagt Cern-Physiker Michelangelo Mangano: «Wir erwarten, dass die schwarzen Minilöcher elektrisch geladen sind. Geladene Teilchen würden beim Durchschlagen der Erde gestoppt.» Dennoch untersuchten Mangano und sein Kollege Steve Giddings von der Universität Santa Barbara, was geschähe, wenn schwarze Minilöcher ungeladen wären und von der Erde nicht aufgehalten würden. Zu diesem Zweck sahen sich die beiden Forscher am Himmel nach Objekten um, die so dicht sind, dass sie auch ungeladene Teilchen stoppen – und fanden sie, unter Aufgebot von sehr viel Theorie und mehr oder weniger gesicherten Annahmen, in den sogenannten Neutronensternen und weissen Zwergen. Die Existenz dieser Himmelskörper beweise mithin die Ungefährlichkeit allfälliger schwarzer Minilöcher, folgerten Mangano und Giddings: «Es gibt kein Risiko von irgendeiner Bedeutung.»

Wenige Wochen nach der Publikation dieser Studie im Sommer 2008 präsentierte der Astrophysiker Rainer Plaga eine Kritik. Die Studie sei «exzellent», sagt er – doch die obige Schlussfolgerung gebe sie nicht her. Zwar hält auch Plaga das Risiko, anders als Otto Rössler, dem er Alarmismus vorwirft, für klein – aber eben nicht für vernachlässigbar.

Wie könnten nun RichterInnen, die den Fall beurteilen müssten, mit diesen widersprüchlichen Aussagen umgehen? Mangano und Giddings gehören zum Establishment der Teilchenphysik, ihre Position geniesst grossen Rückhalt. Rössler und Plaga arbeiten in Nachbardisziplinen und sind Aussenseiter und Alleinkämpfer. Haben Erstere also nicht einfach ungleich mehr Glaubwürdigkeit? Nein, meint Johnson: «Allgemeine Akzeptanz durch die Fachgemeinde bedeutet nahezu nichts, wenn die Fachgemeinde selbst befangen ist.»

Der «menschliche Aspekt»

Doch während Gerichte schlecht gerüstet sein mögen, um wissenschaftliche Dispute zu lösen, könnten sie recht gut «den menschlichen Aspekt möglicher Katastrophen beurteilen», schreibt Johnson und exerziert am Fall des LHC durch, was er damit meint. Das Resultat ist ernüchternd. Die TeilchenphysikerInnen bildeten eine verschworene Gemeinschaft, die sich von der Aussenwelt stark isoliere. Solche Gemeinschaften seien besonders anfällig für «Groupthink». So nennt die Psychologie das Phänomen, dass Menschen in einer Gemeinschaft ähnlich denkender Menschen dazu neigen, störende Gedanken auszuschliessen. Groupthink hat laut dem offiziellen Untersuchungsbericht zum Absturz der Raumfähre Columbia im Jahr 2003 beigetragen.

Verstärkend kommt laut Johnson hinzu, dass die Fachgemeinde traumatisiert sei, weil der amerikanische Kongress 1993 den Bau eines anderen riesigen Teilchenbeschleunigers stoppte. Viele sahen einen Grund für dieses Scheitern im Auftreten der PhysikerInnen, das zu wenig geschlossen gewesen sei. Johnson zeigt weiter, wie sich Sicherheitsargumente rund um Teilchenbeschleuniger innert weniger Jahre geändert haben, weil frühere Gewissheiten im Lichte neuer Theorien plötzlich ungewiss geworden sind. Am meisten aber stört er sich daran, dass die LSAG keine unabhängige Instanz ist.

Das bessere Argument zählt

In Genf ist man über Johnsons Artikel wenig erfreut. Michelangelo Mangano beklagt, Johnson habe mit keinem einzigen Cern-Physiker gesprochen, um seine Aussagen zu prüfen. Enthält der Artikel denn substanzielle Fehler? «Ja», sagt Mangano. «Johnson referiert Statements, die er im Internet gefunden hat, und akzeptiert deren Aussagen, die sich als inkorrekt erwiesen haben.» Er meint die Kritiken Rösslers und Plagas. Im Kern geht es um Annahmen über die Grösse schwarzer Löcher.

Immerhin haben Mangano und Giddings auf Plagas Kritik geantwortet – freilich nur auf eines von zwei Argumenten. Mangano bestätigt: Er und Giddings hätten, indem sie Plagas erstes Argument analysierten, gezeigt, dass dieser «um viele Grössenordnungen falsch» liege, worin sich «ein fehlendes Verständnis für die zugrunde liegenden Sachverhalte» äussere. Dieses fehlende Verständnis entwerte auch das zweite Argument.

Mag sein, dass es die Physiker einfach leid sind, zu unvernünftigen Kritiken Stellung nehmen zu müssen. Ob die Kritiken unvernünftig sind, vermag der Journalist an dieser Stelle ebenso wenig zu beurteilen wie ein Jurist. Vor Gericht wären die Parteien gezwungen, auf die jeweiligen Argumente einzugehen. Kapitulierten dagegen die Gerichte vor der Komplexität der Materie, meint Johnson, «wird die schnell wachsende Sphäre des Wissens die Institution der Gerichte erdrücken und die Rolle des Gesetzes vernichten – gerade wenn wir sie am meisten brauchten.»


«Alle verlassen sich auf den guten Ruf des Cern»

Der Rechtsanwalt und grüne Zürcher Nationalrat Daniel Vischer hat 2008 eine Interpellation zum Teilchenbeschleuniger LHC des Kernforschungszentrums Cern eingereicht, in der er fragte, ob der Bundesrat «mit hinreichender Sicherheit sagen [könne], dass der Versuch kein Gefahrenpotenzial in sich berge». Der Bundesrat antwortete, er nehme die «Befürchtungen der Bevölkerung durchaus ernst», berufe sich aber auf die Sicherheitsberichte des Cern, die bestätigten, «dass vom LHC keine nachweisbare Gefahr ausgeht». Das Cern geniesst juristische Immunität, ist aber laut Bundesrat für allfällige Schäden haftbar. Die Immunität werde gewährt, heisst es weiter, «um die Unabhängigkeit und die freie Abwicklung der Tätigkeiten der Organisation unter allen Umständen zu gewährleisten.»

WOZ: Herr Vischer, wenn komplexe wissenschaftliche Fragen im Zentrum einer juristischen Auseinandersetzung stehen, kann es sein, dass die Gerichte schlicht ausserstande sind, die Argumente nachzuvollziehen. Der Rechtswissenschaftler Eric Johnson schlägt nun am Beispiel des LHC vor, die Gerichte sollten in solchen Fällen auf die psychologischen und sozialen Bedingungen achten, unter denen die strittigen wissenschaftlichen Aussagen zustande gekommen sind. Was halten Sie von diesem Vorschlag?

Daniel Vischer: Das ist interessant – und scheint mir sehr im angelsächsischen Rechtsverständnis verhaftet zu sein. Bei uns gilt der Grundsatz, dass derjenige, der einen Schaden geltend macht, diesen beweisen muss. Man müsste dem Cern nachweisen können, dass es Standards wissenschaftlicher Gefahrenbewältigung verletzt. Und dafür finden Sie keine Zeugen.

Weil jeder, der die Cern-eigenen Sicherheitsanalysen kritisiert, riskiert, als Trottel dazustehen?

Ja. Alle machen einen Bogen um dieses Thema. 2008 schrieb ich Bundespräsident Pascal Couchepin einen Brief, worauf er den Cern-Kritiker Otto Rössler zu einem Gespräch einlud. Kurz darauf besuchte Couchepin die ETH. Dort bedrängten ihn Wissenschaftler, die Einladung zurückzunehmen – was er dann auch tat. Couchepin sagte mir, er sei ja bereit, mit jedem Spinner zu sprechen, aber in diesem Fall bekäme er ein Problem.

Österreich wollte seine Cern-Mitgliedschaft letztes Jahr aufkünden. Das löste einen Sturm der Entrüstung aus, das Land nahm den Entscheid zurück. Lässt sich so ein Thema überhaupt sachlich erläutern?

Eine politische Debatte ist kaum möglich: Das Cern ist nicht nur nicht justiziabel, es ist offenbar auch kaum «politikabel». In der Wissenschaftskommission des Nationalrats wurde das Thema, wie ich gehört habe, ziemlich borniert runtergeputzt. Und selbst in meiner Partei wurde ich für meinen Vorstoss kritisiert.

Das Cern schuldet seinen zwanzig Mitgliedstaaten Rechenschaft. Diese könnten beispielsweise eine externe Risikoanalyse fordern. Nehmen diese Staaten die Verantwortung ernst genug?

Das ist eben fast nicht zu beurteilen. Alle verlassen sich letztlich auf den guten Ruf dieser Institution. Der Korpsgeist funktioniert.

In der Schweiz geniesst das Cern aufgrund eines Vertrags von 1955 Immunität. Wäre es nach 55 Jahren, in denen sich wissenschaftlich extrem viel getan hat, an der Zeit, das zu überdenken?

Das muss man sich sicher überlegen. Ich werde mir das sehr genau ansehen.