Enzyklopädie zeitgenössischer Irrtümer (22): Schweizer Demokratie (gleiche Rechte für alle)

Nr. 5 –

Nach über 150 Jahren Bundesstaat hätten grundlegende Spielregeln längst geändert werden müssen. Der Ständerat gehört umgebaut.

Zugegeben, 1848 war das ein guter Zug der freisinnigen Sieger des Sonderbundskriegs: Sie schrieben die Bundesverfassung so, dass auch den Verlierern, den katholischen Kantonen, genügend Einfluss im neuen Staat ermöglicht wurde. Dazu kupferte man aus den fernen USA das Zweikammersystem ab. Während so der Nationalrat einigermassen repräsentativ zusammengesetzt ist, haben im Ständerat die kleinen (vorwiegend katholischen) Kantone mit zwei Sitzen genau gleich viel zu sagen wie die grossen. Zerstrittene Kantone akzeptierte man überdies als Halbkantone und billigte ihnen je einen Sitz im Ständerat zu.

Die Zusammensetzung des Ständerats ist heute völlig veraltet. Aus purer Tradition und Machterhaltung wird an einem System festgehalten, das immer weniger die Bevölkerungsverhältnisse in der Schweiz repräsentiert und immer mehr einzelne Gruppen privilegiert.

Der Kanton Appenzell Innerrhoden zum Beispiel gehörte 1850 mit seinen rund 11 000 BewohnerInnen zwar zu den kleinsten, war jedoch mit seinem Ständerat im Vergleich zu Uri mit damals 14 500 EinwohnerInnen und zwei Ständeräten nicht mal am stärksten übervertreten. Ein Appenzell-Innerrhodner hatte allerdings schon damals rund elfmal mehr Einfluss im Ständerat als ein Zürcher und gar zwanzigmal mehr als ein Berner. Im Nationalrat war sein Einfluss zudem fast doppelt so hoch, weil jeder Halb- und Ganzkanton Anrecht auf mindestens einen Sitz in der grossen Kammer hat – auch wenn die damals gültige Zahl von 20 000 EinwohnerInnen pro Sitz nicht erreicht wurde.

Heute leben in Zürich rund 1,4 Millionen Menschen und im Kanton Bern trotz Abspaltung des Jura fast eine Million. Appenzell Innerrhoden dagegen ist nur wenig auf knapp 16 000 EinwohnerInnen gewachsen. Ein Mann oder eine Frau von Appenzell Innerrhoden (seit einem Bundesgerichtsentscheid von 1990 gelten in diesem Kanton auch Frauen als politisch mündig) hat also 43-mal mehr Einfluss im Ständerat als jemand aus Zürich – und im Nationalrat immer noch zweieinhalbmal mehr.

Das alles wäre ja auszuhalten, wenn es sich bei den stark überrepräsentierten Kantonen wie Appenzell Innerrhoden, Obwalden und Nidwalden um arme Randregionen handeln würde, die sonst völlig vergessen gingen. Doch nichts von dem: Alle drei genannten Beispiele sind heute ein Magnet für reiche Steuerflüchtlinge.

In Stans, Sarnen und Appenzell zahlen EinkommensmillionärInnen teils nicht mal die Hälfte von dem, was sie etwa dem Fiskus in der Stadt Zürich abzuliefern hätten. Entsprechend viele Reiche leben denn auch in diesen Kantonen – und haben demzufolge ein grösseres politisches Gewicht.

Dabei haben sie keinerlei Komforteinbusse in Kauf zu nehmen. Die Zeit der langen Postkutschenfahrten, um in eine Stadt zu gelangen, ist längst vorbei. Problemlos kann zur Arbeit in einen anderen Kanton gependelt werden. Auch die Religionszugehörigkeit ist inzwischen egal (solange man in seinem Garten kein Minarett baut).

Die aktuelle Zusammensetzung des Ständerats widerspricht also immer mehr dem Grundsatz der Gleichheit, den die liberalen Gründerväter von 1848 so hochleben liessen (auch wenn sie damals von gleichen Rechten für Frauen und JüdInnen nichts wissen wollten).

Aus diesem Grund wäre ein Umbau des Ständerats dringend. Die Idee, dass in der zweiten Parlamentskammer Minderheiten besonders berücksichtigt werden, ist dabei durchaus beizubehalten. Aber anstatt die überkommenen Privilegien von einigen kleinen Kantonen zu schützen, wäre es angezeigt, der Bevölkerung von wirklichen Randregionen – etwa den BewohnerInnen von Schwamendingen (rund 30 000 BewohnerInnen) und Bümpliz (16 000 BewohnerInnen) zu einem Sitz im Ständerat zu verhelfen.

Auch sollte (nur schon als Stück Wiedergutmachung für fast 150 Jahre Rechteverweigerung) den Frauen eine paritätische Vertretung eingeräumt werden. Es könnte aber auch jenen ein Ständeratssitz zugesprochen werden, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen.