Heiratsstrafe: Ein diskriminierender Rückschritt

Nr. 5 –

Besonders bei der direkten Bundessteuer sind Verheiratete (und eingetragene Partnerschaften) gegenüber unverheirateten Paaren steuerlich benachteiligt. Nach der Heirat bezahlen sie ab einem Nettoeinkommen von 80 000 Franken beziehungsweise von 120 000 Franken (mit Kindern) mehr Steuern als Unverheiratete. Diese steuerliche Diskriminierung hat das Bundesgericht bereits 1984 und 1994 moniert. So weit, so gut.

Die CVP möchte diese «Heiratsstrafe» jetzt mit ihrer Initiative «endlich abschaffen» und die Verfassung wie folgt ändern: «Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie bildet in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie darf gegenüber anderen Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen.»

Der CVP geht es dabei offensichtlich nicht in erster Linie ums Pekuniäre, sondern vor allem um eine restaurative Festschreibung: Ehe und eingetragene Partnerschaft sind in der (untergegangenen) Welt der CVP eine heterosexuelle Angelegenheit. Die Partei ignoriert bewusst den gesellschaftlichen Wandel der letzten fünfzig Jahre. Und legt es damit nicht nur auf die rechtliche Diskriminierung aller anderen partnerschaftlichen Lebensformen an – mit ihrem überkommenen heterosexuellen Konzept von ehelicher Partnerschaft verhindert sie Fortschritte bei der Gleichstellung aller partnerschaftlichen Lebensformen.

Eine Annahme der Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe wäre ein Rückfall ins vergangene Jahrhundert und würde Diskriminierungen Vorschub leisten, die sich kein aufgeklärter Mensch zurückwünscht. Das fiskalische Argument ist daher bloss ein vorgeschobenes. Im Kern ist die Initiative hochideologisch. Allein deswegen muss sie entschieden bekämpft werden.

Wahr ist allerdings auch, dass die Annahme der Initiative wiederkehrende Steuerausfälle in der Höhe von 2,3 Milliarden Franken zur Folge hätte. Für gerade mal 80 000 Ehepaare. Das entspricht zwei Prozent der Bevölkerung. Diese Strafe lässt sich ertragen, bis das Parlament eine kluge Lösung gefunden hat.