Im Affekt: Keine Politik, bitte

Nr. 13 –

Da spricht jemand Klartext: «Das Todesurteil und das Kopfgeld verletzen klar das Völkerrecht. Dass das Todesurteil als Strafe für ein literarisches Werk ausgesprochen wurde, ist zudem eine schwere Verletzung des Rechtes auf freie Meinungsäusserung.» Allerdings kommt dieses Statement der schwedischen Nobelpreisakademie etwas spät. Genauer gesagt: ganze 27 Jahre zu spät.

Am 14. Februar 1989 liess der damalige oberste Führer im Iran, Ajatollah Chomeini, über Radio Teheran die Todesfatwa verkünden gegen den indisch-britischen Autor Salman Rushdie und alle, die sich an der Verbreitung des «den Islam, den Propheten des Islam und den Koran» beleidigenden Romans «Die satanischen Verse» beteiligt hätten. Rushdie lebte darauf über Jahre in wechselnden Verstecken, sein japanischer Übersetzer wurde ermordet, sein italienischer Übersetzer sowie der norwegische Verleger des Buchs erlitten bei Anschlägen schwerste Verletzungen.

Dass damals die 1786 von König Gustav III. gegründete Schwedische Akademie, die auch den Nobelpreis vergibt, nicht Stellung bezog, war und ist ein Skandal. Sie schwieg und versteckt sich bis heute hinter dem Argument, dass sie sich grundsätzlich nicht zur Politik äussert. Zwar engagierten sich 1989 mehrere Mitglieder für eine Stellungnahme, doch sie konnten sich nicht durchsetzen. Zwei der achtzehn auf Lebenszeit gewählten Mitglieder stellten anschliessend aus Protest ihre Teilnahme an der Akademie ein.

Etwas schneller als die Akademie war jetzt Rushdie mit seiner Stellungnahme. Umgehend, nachdem die Mitteilung der Akademie vergangenen Donnerstag veröffentlicht worden war, schrieb er auf Twitter: «Ich möchte mich bei der Schwedischen Akademie bedanken. Ich bin extrem dankbar für ihr Statement.»