Unterstützung des IS?: Wegweisendes Urteil kommt vor Bundesgericht

Nr. 35 –

Es schien ein wegweisendes Urteil, jetzt wird es infrage gestellt: Der Berner Anwalt Daniel Weber ficht das Urteil des Bundesstrafgerichts gegen den Winterthurer Ahmed J. an. Der 26-Jährige ist am 15. Juli vom Bundesstrafgericht in Bellinzona wegen Unterstützung der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) schuldig gesprochen und zu einer bedingten Gefängnisstrafe von achtzehn Monaten verurteilt worden (siehe WOZ Nr. 31/2016 ). Der umstrittene Fall war von Bundesanwalt Michael Lauber zum «leading case» erklärt worden. Anwalt Weber sprach hingegen von einer «PR-Aktion der Bundesanwaltschaft». Der Fall geht nun an das Bundesgericht in Lausanne.

Der junge Winterthurer Ahmed J. hatte im Frühling 2015 von Zürich nach Istanbul fliegen wollen. Doch als er die Passkontrolle durchschritten hatte und das Flugzeug betrat, klickten die Handschellen. Die Kantonspolizei Zürich verhaftete den Mann auf Anordnung der Bundesanwaltschaft. Die obersten Strafverfolger hatten Ahmed J. seit geraumer Zeit überwacht, weil sie ihn zum Kreis mutmasslicher Dschihadisten im Raum Winterthur zählten. Sie warfen Ahmed J. vor, er habe beabsichtigt, nach Syrien zu reisen, um sich dort dem IS anzuschliessen. Das Bundesstrafgericht folgte der Bundesanwältin Juliette Noto: Es erachtete es als erwiesen, dass sich Ahmed J. dem bewaffneten Dschihad habe anschliessen wollen.

Tatsächlich war Ahmed J. mit verschiedenen Personen aus dem Raum Winterthur bekannt, die nach Syrien reisten. Am Prozess in Bellinzona gab er auch zu, dass er zu seinen Kollegen habe reisen wollen. Er bestreitet jedoch nach wie vor, dass er sich dem IS habe anschliessen wollen. Sein Anwalt sagt, weder die Absicht noch angebliche Kontakte zum IS seien bewiesen. Ahmed J. habe sich auch «nie in irgendeiner Weise zum IS und dessen Zielen bekannt».

Der eingeklagte Tatbestand – Förderung des IS «auf andere Weise» – sei klar nicht erfüllt: «Der Versuch, in Zürich ein Flugzeug nach Istanbul zu besteigen, stellt keine Unterstützung des IS dar, zumal die Weiterreise von Istanbul nach Syrien noch nicht detailliert geplant und höchst unsicher war.» Das blosse Einchecken in Zürich sei keine strafbare Handlung.