EGMR-Urteil: 12 500 Euro Strafe für Russland

Nr. 40 –

Am Dienstag erging vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil, das die russische Opposition hoffnungsvoll stimmen dürfte. Die sieben Strassburger RichterInnen sahen vier Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt – die Rechte auf Freiheit und Sicherheit, auf ein faires Verfahren, auf das Verbot von Folter und auf die Versammlungsfreiheit – und verurteilten Russland zu einer Geldstrafe von 12 500 Euro. Geklagt hatte der Aktivist Jaroslaw Belousow.

Zehntausende RussInnen waren am 6. Mai 2012 in Moskau für den «Marsch der Millionen» auf die Strasse gegangen. Sie demonstrierten «für eine ehrliche Regierung, für Russland ohne Putin». Unter den Protestierenden war an diesem Tag auch Belousow. Wie mehrere Hundert andere DemonstrantInnen wurde auch der Student festgenommen, dann jedoch wieder freigelassen. Wenige Tage später verhaftete die Polizei den damals Zwanzigjährigen erneut, diesmal folgte eine Anklage wegen der «Teilnahme an Massenunruhen». Belousow wurde auch vorgeworfen, einen Beamten «mit einem gelben Gegenstand» verletzt zu haben – einer Zitrone, wie mehrere UnterstützerInnen des Angeklagten später angaben. Der Student bestritt sämtliche Vorwürfe.

Nach zwanzig Monaten in Untersuchungshaft war im Februar 2014 das Urteil ergangen: zweieinhalb Jahre Haft. Weil die Untersuchungshaft mitgezählt wird, wurde Belousow wenige Monate später entlassen. Über dreissig weiteren RegimekritikerInnen, die am «Marsch der Millionen» teilgenommen hatten, erging es ähnlich, mehrere Personen befinden sich bis heute in Haft. In Anlehnung an den Moskauer Bolotnajaplatz, den Ort der Kundgebung, sind die Verfahren unter dem Namen «Bolotnaja-Prozesse» bekannt geworden.

Die russische Menschenrechtsorganisation Memorial hatte Jaroslaw Belousow als politischen Gefangenen eingestuft – einen von beinahe hundert. Auch Amnesty International und viele weitere Gruppierungen wiesen auf die unrechtmässige Inhaftierung des jungen Mannes hin.