E-Voting: Bestraft wird der Rechercheur

Nr. 49 –

Eine zentrale Grundregel des demokratischen Wahlverfahrens ist die Wahlgleichheit: Jede Person hat eine Stimme. Mit ein paar Mausklicks hat der Genfer RTS-Journalist Joël Boissard gezeigt, wie diese Regel beim E-Voting ausser Kraft gesetzt werden kann. Nachdem er von Frankreich in die Schweiz gezogen war, erhielt er für eine Abstimmung im März 2015 zweimal die gleichen Abstimmungsunterlagen: einmal als Einwohner von Genf und einmal als Auslandschweizer.

Aus journalistischer Sicht interessierte Boissard, ob die Möglichkeit besteht, zweimal elektronisch abzustimmen. Erstaunlicherweise gelang ihm dies problemlos. Sofort zeigte er diesen Missstand bei der Genfer Staatskanzlei an. Zudem thematisierte er seine Erfahrung mit der mangelnden Sicherheit in einem TV-Beitrag.

Drei Wochen später folgte eine böse Überraschung: Die Genfer Staatskanzlei zeigte ihn wegen Wahlfälschung an. Der Fall gelangte inzwischen bis zur Bundesanwaltschaft. Diese hat ihn nun per Strafbefehl zu einer Busse von 400 Franken verurteilt. Er habe sich des absichtlichen Missbrauchs politischer Rechte schuldig gemacht, findet der zuständige Bundesanwalt. Der journalistische Auftrag, in dem Boissard handelte, wurde dabei nicht berücksichtigt. Wie die Zeitung «Le Matin» schreibt, wird Boissard den Entscheid ans Bundesstrafgericht weiterziehen.

Der auf Medienrecht spezialisierte Anwalt Martin Steiger, Mitglied der Schweizer Digitalen Gesellschaft, kritisiert diesen Entscheid: «Formell liegt zwar möglicherweise ein Gesetzesverstoss vor. Das aufgezeigte Problem ist jedoch von übergeordneter Bedeutung.» Deshalb liege in diesem Fall ein grosses öffentliches Interesse vor. Die Bundesanwaltschaft habe mit ihrer Verurteilung die Medienfreiheit verletzt.

Elektronische Abstimmungen sind generell problematisch. Martin Steiger erklärt: «Ein Wahlprozedere muss für alle wählenden Personen nachvollziehbar sein. Angesichts der technisch-mathematischen Komplexität ist dies beim E-Voting nicht gegeben.» Zudem sei bekannt, dass nie vollständige digitale Sicherheit gewährleistet werden könne: «Bei elektronischen Abstimmungen legt man die Demokratie in die Hand von ein paar Computerexperten.»