Kinder im Knast: Ein Armutszeugnis der Justiz

Nr. 49 –

Das kantonale provisorische Polizeigefängnis (Propog) auf dem Zürcher Kasernenareal gilt unter AnwältInnen als «hardcore», es soll ein sehr strenges Haftregime herrschen. Durch die Zellenwände seien immer wieder die Schreie der anderen Gefangenen zu hören. Bevor sie in ein Untersuchungsgefängnis verlegt oder freigelassen werden, verbringen Festgenommene bis zu einer Woche im Propog. Unter ihnen sind auch Kinder und Jugendliche, wie eine Recherche des «Tages-Anzeigers» gezeigt hat.

2015 waren im Propog 745-mal Minderjährige inhaftiert. In 117 Fällen waren die Betroffenen unter fünfzehn Jahre alt, die Jüngsten elf. Dies, obwohl Polizeigewahrsam zu den Zwangsmassnahmen gehört und verhältnismässig sein müsste. Obwohl das Jugendstrafrecht keine Haftstrafen für unter Fünfzehnjährige vorsieht und grundsätzlich «erzieherisch» ausgerichtet wäre – anstelle von Bestrafung. Aber da Kinder in der Schweiz schon ab zehn Jahren strafmündig sind, steckt man sie ins Propog. Anders in Deutschland und Österreich: Dort gelten Jugendliche erst ab vierzehn als strafmündig.

Für die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter stand schon 2014 nach der Visite im Propog fest: Minderjährige gehören nicht in ein solches Gefängnis. Die Kommission fordert, dass die Kinder und Jugendlichen in einer spezialisierten Einrichtung untergebracht werden. Zürcher PolitikerInnen von links bis rechts echauffieren sich nun darüber, dass ein solcher separater Jugendtrakt voraussichtlich auch im neuen Polizei- und Justizzentrum nicht umgesetzt wird.

Aber an den grundsätzlichen Fragen wird vorbeidiskutiert: Welche psychischen Folgen hinterlassen zwei Nächte Gefängnis bei einer Fünftklässlerin? Zeigt sich die Menschlichkeit einer Gesellschaft nicht darin, wie sie mit ihren Schwächsten umgeht – mit ihren zehnjährigen Heimausbrecherinnen? Mit ihren Zwölfjährigen, die in eine Schlägerei geraten? Es ist ein Armutszeugnis, diese Kinder wegzusperren.