Geflüchtete KurdInnen: Die Angst und das Warten im Transit

Nr. 45 –

Vierzehn KurdInnen – darunter kleine Kinder – stecken seit Wochen im Transitbereich des Zürcher Flughafens fest. Weil sie alle über «sichere» Drittstaaten eingereist sind, lehnte die Schweiz ihre Asylgesuche ab.

Osman Erdal befürchtet, der türkische Geheimdienst könnte ihn ermorden, sollte er via Südafrika in die Türkei zurückgezwungen werden. Foto: Ursula Häne

Nur durch eine Glaswand getrennt vom Terminal sitzen bleiche, verschwitzte Kinder und Erwachsene auf unbequemen Flughafensitzen. Die Stimmung ist niedergeschlagen. Vor einer Stunde wurde der Literaturlehrer Ramazan Turan mit physischer Gewalt abgeführt, wahrscheinlich zum Flugzeug, das ihn nach Brasilien bringen wird. Insgesamt vierzehn kurdische Geflüchtete sitzen derzeit am Flughafen Zürich fest. Die Behörden haben ihre Asylgesuche abgelehnt, weil sie mit dem Flugzeug über Brasilien und Südafrika eingereist sind – Staaten, die das Staatssekretariat für Migration (SEM) als sicher einstuft.

In den endlosen Tagen stickiger Flughafenluft haben sich die Geflüchteten angefreundet. Sie sind sich einig, dass zumindest die Familien in eine andere Unterkunft verlegt werden müssten. Den Kindern geht es zunehmend schlechter: Ein Kleinkind hat Ausschläge am ganzen Rücken, in einem ärztlichen Rapport über einen anderen Jungen mit Essstörungen wird dringend die Einreise in die Schweiz empfohlen, «da die Kinder unter der Einsperrung leiden».

Der ehemalige PKK-Kadermann

Auch für die alleine Geflohenen ist die Situation prekär. Dem ehemaligen PKK-Kadermann Osman Erdal droht in der Türkei eine lebenslange Haftstrafe – oder, wie er selbst fürchtet, Mord durch den türkischen Geheimdienst. Das SEM und das Bundesverwaltungsgericht haben seinen Asylantrag abgelehnt, Erdal könnte jederzeit nach Südafrika deportiert werden, einem Land, das ihm kaum genügend Schutz bieten würde. Erdal ist überzeugt, dass man sein Dossier gar nicht richtig gelesen hat.

Als ehemaliger Theoretiker der PKK wäre seine Person ein gefundenes Fressen für einen populistischen Schauprozess, ist er überzeugt. Zehn Jahre seines Lebens sass Erdal für sein politisches Engagement in türkischen Gefängnissen, fünf Jahre davon im berüchtigten Foltergefängnis in Diyarbakir. Danach floh er aus der Türkei über Syrien in den Nordirak. Seine türkische Staatsbürgerschaft wurde ihm aberkannt. Über fünfzehn Jahre ist es nun her, seit er aus der PKK ausgetreten ist. Auf die Frage, ob er über die Erfahrungen in Gefangenschaft sprechen möchte, winkt er freundlich ab – über das Gefängnis in Diyarbakir könne man unzählige Bücher lesen.

Der verfolgte Journalist

Auch der politisch verfolgte Journalist Mustafa Mamay droht nach Südafrika ausgeliefert zu werden. Die Chancen, dort Asyl zu erhalten, gehen gegen null, wie die Flüchtlingshilfe Schweiz, Amnesty Schweiz oder Menschenrechtsorganisationen wiederholt betont haben. Laut Statistik des UNHCR wurden 2017 lediglich 3,4 Prozent der in Südafrika bearbeiteten Anträge positiv entschieden, zumeist für Flüchtlinge aus Eritrea oder Somalia. Bis zu 200 000 Anträge sind hängig, einen solchen Rückstand findet sich in kaum einem anderen Land. Einer kurdischen Person hat Südafrika bislang noch nie Asyl gewährt. Kommt dazu, dass weder Erdal noch Mamay über gültige Papiere verfügen. Gemäss der Anwältin Nesrin Ulu, die Erdal und Mamay unabhängig voneinander vertritt, verwehrt Südafrika Personen ohne gültige Papiere ein Asylverfahren.

Wie rechtsstaatlich ist Südafrika?

Die Geflüchteten haben die negativen SEM-Entscheide ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen. Teilweise sind die Beschwerden noch hängig. Auf die Wiedererwägungsgesuche ist das SEM bisher nicht eingetreten, im Fall Erdal haben die Behörden noch nicht entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht kam im Februar dieses Jahres bei einem ähnlich gelagerten Fall zum Schluss, das SEM habe ungenügend geprüft, ob der effektive Schutz vor Rückschiebung in das Herkunftsland gewährleistet sei. Es gebe deutliche Hinweise darauf, dass Südafrika in der Vergangenheit das Non-Refoulement-Prinzip verletzt habe – einen völkerrechtlichen Grundsatz, Personen nicht an Länder auszuliefern, in denen ihnen Folter oder Menschenrechtsverletzungen drohen. Auch aktuell komme es in Südafrika zu Deportationen von Asylbedürftigen.

Dennoch bleibt das SEM auf Anfrage der WOZ bei seinem Standpunkt: Südafrika sei ein demokratischer Rechtsstaat, der die Flüchtlingskonvention ratifiziert habe. Der Zugang zu Asylverfahren sei gewährleistet. Es gebe auch keine Hinweise auf Fälle von Deportationen in Länder, in denen Folter oder andere Menschenrechtsverletzungen drohten.

Journalist Mamay aber fürchtet genau dies – auch für die anderen, die mit ihm im Transitbereich festsitzen. In der Türkei ist er zu über sechs Jahren Haft verurteilt, ohne je Mitglied einer terroristischen Organisation gewesen zu sein. Er betont, dass er nicht für den «europäischen Traum» in die Schweiz gereist sei, sondern um vor einer Deportation in die Türkei geschützt zu sein. Wie Bettina Büsser von Reporter ohne Grenzen Schweiz bestätigt, ist die Situation in der Türkei für JournalistInnen unverändert katastrophal. Seit dem Putschversuch 2016 habe sich nur eines verändert: Es gebe praktisch keine unabhängigen Medien mehr; die Türkei sei aktuell das weltweit grösste Gefängnis für Medienschaffende.

Plötzlich taucht ein junger, gut rasierter Mann auf, der von den Kindern überschwänglich umarmt wird. Die Erwachsenen tun es ihnen gleich, es wird geküsst und aufgeregt gesprochen. Ramazan Turan ist zurück und nicht in einem Flugzeug nach Brasilien. Was ihn vorläufig vor der Deportation bewahrt hat, weiss er nicht genau.

Nachtrag vom 22. November 2018 : Osman Erdals Odyssee

Wochenlang sassen der aus der Türkei geflüchtete ehemalige PKK-Kadermann Osman Erdal und der Journalist Mustafa Mamay mit weiteren kurdischen Flüchtlingen im Transitbereich des Flughafens Zürich fest. Dann wurde Erdal am 16.  November nach Südafrika abgeschoben. Das Staatssekretariat für Migration und das Bundesverwaltungsgericht hatten seinen Asylantrag abgelehnt und entschieden, ihn in das angeblich sichere Drittland Südafrika abzuschieben. Über Südafrika war Erdal per Flugzeug aus dem Irak in die Schweiz eingereist.

Weil man in Südafrika ohne gültige Reisepapiere keinen Asylantrag stellen kann, schickten ihn die dortigen Behörden direkt wieder zurück in die Schweiz. Bei seiner zweiten Ankunft hier wurde er informiert, man werde ihn nun in den Irak abschieben.

Inzwischen hat jedoch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass Erdal nicht in das für ihn unsichere Land ausgeschafft werden darf. Am Montag dieser Woche hat Erdal eine Einreisebewilligung bekommen, er befindet sich nun im Empfangszentrum Kreuzlingen. Mustafa Mamay sitzt derweil noch im Zürcher Transit fest.

Caroline Baur