«Blick»-Urteil: Gute Nachrichten für die Medienbranche

Nr. 20 –

An Heiligabend des Jahres 2014 titelte der «Blick»: «Hat er sie geschändet?» Gemeint waren die damalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin und ein Parlamentskollege von der SVP. Damals war sie in der medialen Darstellung das Opfer, er der Täter. Was genau am späten Abend des 20. Dezember 2014 geschah, ist bis heute ungeklärt – und für die Öffentlichkeit unerheblich. Für die beiden Betroffenen und ihre Familien war es allerdings erst der Anfang einer anhaltenden öffentlichen Blossstellung. Das Zürcher Boulevardblatt publizierte im Lauf der Jahre mehr als 200 Artikel über den Vorfall und seine Weiterungen. Andere Medien zogen nach. Manche schrieben die Story um und stilisierten Jolanda Spiess-Hegglin zur Täterin – und kritisierten sie heftig dafür, dass sie nicht Ruhe gab, sondern sich gegen die Berichterstattung und das Bild, das darin von ihr gezeichnet wurde, offensiv zur Wehr setzte. Sie spielte nicht die Rolle, die ihr von diesen Medien zugedacht war, sondern bestimmte selbst über ihre Rolle. Gründete gar einen Verein, mit dem sie sich gegen Hass im Netz einsetzt.

Vergangene Woche hat das Zuger Kantonsgericht der Netzaktivistin im Kern recht gegeben: Die Berichterstattung des «Blicks» mit Nennung von Namen und Bildern über die Vorkommnisse an der Zuger Landammannfeier ist demnach eine schwere Persönlichkeitsverletzung und ein «krasser Eingriff in die Intimsphäre».

Nun wird in Medienkreisen darüber debattiert, ob das (noch nicht rechtskräftige) Urteil eine Berichterstattung über Verfehlungen von öffentlichen Personen einschränke. Das ist nicht der Fall, dienten die Storys doch in erster Linie der Befriedigung voyeuristischer Bedürfnisse.

Spiess-Hegglin hat der Branche mit ihrem hartnäckigen Verhalten einen grossen Gefallen erwiesen: Es zwingt JournalistInnen dazu, sich vor einer Publikation gründlicher zu überlegen, ob eine Story aus dem extremen Intimbereich etwas für die Öffentlichkeit zur Sache tut. Das trägt zur Qualitätssicherung und letztlich zur Glaubwürdigkeit der Medien bei.