Fluchthilfe: Angriff auf Art. 116 Ausländergesetz

Nr. 33 –

Nächste Woche muss die Fluchthelferin Anni Lanz erneut vor Gericht. Eine breite Allianz von UnterstützerInnen fordert derweil die Abschaffung der Bestimmung, die Fluchthilfe strafbar macht.

Beharrlich von Instanz zu Instanz: Anni Lanz mit Unterstützerinnen vor ihrer Verurteilung in Brig, 2018. FOTO: DOMINIC STEINMANN, KEYSTONE

Optimistisch ist Anni Lanz zwar nicht gerade. «Ich habe keine allzu grosse Hoffnung, dass ich recht bekomme.» Kämpferisch aber bleibt die Fluchthelferin, schliesslich hat sie ihren Fall an die nächste Instanz weitergezogen. Kämpferisch auf die ihr eigene Weise: nicht laut, dafür beharrlich, nicht moralisierend, dafür bestimmt. Uneigennützig, wie man die 73-Jährige kennt, die sich für die Rechte von Geflüchteten einsetzt. «Ich bin nur eine von vielen, die wegen Fluchthilfe kriminalisiert werden.» Anni Lanz geht es ums Grundsätzliche.

Im Dezember 2018 wurde sie vom Bezirksgericht Brig wegen «Widerhandlung gegen das Ausländergesetz» verurteilt. Sie hatte einem jungen Mann aus Afghanistan über die Grenze von Italien in die Schweiz verhelfen wollen. Der psychisch beeinträchtigte Asylsuchende war zuvor aufgrund der Dublin-Verträge von Basel nach Mailand ausgeschafft worden. Mehrere Nächte musste er im Freien übernachten, in der Winterkälte und ohne Medikamente. Da war Anni Lanz, die ihn von ihren regelmässigen Besuchen in der Ausschaffungshaft in Basel kannte, losgefahren (siehe WOZ Nr. 16/18 und WOZ Nr. 50/18 ).

So redlich ihre Absicht auch gewesen sei, sie hätte dem Mann auch in Italien eine Unterkunft suchen können, urteilte das Bezirksgericht. Der Präsident der strafrechtlichen Abteilung am Kantonsgericht in Sion will es nun genauer wissen. Er hat dem Staatssekretariat für Migration (SEM) einen detaillierten Fragebogen verschickt, ob die Gesundheitsversorgung des Mannes tatsächlich gewährleistet war. «Es ist das erste Mal in diesen und ähnlichen Fällen, dass sich ein Vertreter der Behörden überhaupt für diese Frage interessiert», meint Lanz.

Das Staatssekretariat schaut weg

Die Antworten des SEM bleiben auf eine legalistische Sicht beschränkt: «Es liegt nicht in der Verantwortung der schweizerischen Asylbehörden, auszumachen, ob asylsuchende Personen nach einer Überstellung in den für sie zuständigen Dublin-Mitgliedstaat zufriedenstellende Lebensbedingungen vorfinden.» Eine medizinische Grundversorgung sei in Italien gewährleistet, explizit auch für illegal anwesende Personen.

Was dem Mann in Italien konkret widerfuhr, entzieht sich der Kenntnis des SEM. «Mit vollzogener Wegweisung ging die Verantwortung an die italienischen Behörden über.» Das Staatssekretariat interessiert sich auch nicht dafür, was zuvor in Basel passierte: Auf die Frage des Gerichtspräsidenten, ob die Ausschaffungshaft für den Mann als verletzliche Person nicht unzulässig gewesen sei, antwortet das SEM, deren Anordnung liege nicht in der Kompetenz des Bundes, sondern der Kantone.

Eine andere Wertung nimmt die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) in verschiedenen Berichten zu Italien vor. Wohl sei die Gesundheitsversorgung gewährleistet, der Zugang für Flüchtlinge aber schwierig und oft erst nach Wochen geregelt. Sie sollten deshalb bei Ausschaffungen zwingend über eigene Medikamente verfügen.

116 AnwältInnen greifen ein

Was das Kantonsgericht letztlich als rechtens beurteilt, das signalisierte Desinteresse des Staatssekretariats oder das praktische Eingreifen von Lanz: Der Fall hat seit dem erstinstanzlichen Urteil eine Diskussion über die Kriminalisierung von Fluchthilfe ausgelöst, die derzeit nicht nur auf dem Mittelmeer, sondern auch in der Schweiz voranschreitet. In die Kritik gerät dabei zunehmend Artikel 116 des Ausländergesetzes, gegen den Lanz verstossen haben soll.

Demnach kann mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden, wer einer Person bei einer rechtswidrigen Einreise Hilfe leistet. 116 AnwältInnen aus der ganzen Schweiz haben nun eine Erklärung unterzeichnet, in der sie die Änderung des Artikels fordern.

Sie weisen darauf hin, dass zahlreiche Staaten wie Belgien, Spanien oder Finnland solche Hilfestellungen nicht als gesetzeswidrig betrachten. Und dass selbst die Schweiz bis 2008 einen Passus kannte, laut dem Fluchthilfe nicht bestraft wurde, wenn sie aus «achtenswerten Beweggründen» erfolgte. 1175 Personen, eine bemerkenswert hohe Zahl, sind in der Schweiz 2017 wegen der Hilfe bei einer rechtswidrigen Ein- oder Ausreise verfolgt worden. Viele hatten aus humanitären Gründen gehandelt.

Auch im Parlament wird Artikel 116 bald zu einem Thema. Die grüne Nationalrätin Lisa Mazzone aus Genf hat eine parlamentarische Initiative eingereicht, mit der sie eine Änderung fordert: Menschen, die aus humanitären Gründen helfen und keinen finanziellen Gewinn daraus ziehen, sollen nicht länger verfolgt werden. «Solidarität darf nicht bestraft werden, sie ist die Grundlage unseres Zusammenlebens», sagt Mazzone.

Die Initiative wird erst nach den Wahlen im Parlament behandelt. Der Aufschub kommt Mazzone entgegen: Sollte es weniger von rechts dominiert sein als bisher, rechnet sie sich bessere Chancen aus. Unterstützung kommt zudem aus der Bevölkerung. Mehr als 10 000 Personen haben eine Petition der Asylorganisation Solidarité sans frontières und von Amnesty International unterzeichnet, die ebenfalls die Änderung von Artikel 116 fordert.

Über Solidarität an der Gerichtsverhandlung freut sich am kommenden Mittwoch auch Anni Lanz: «Die Anfahrt nach Sion ist zwar weit. Doch es ist immer gut, wenn wir viele sind.»

Die öffentliche Gerichtsverhandlung findet am 21. August 2019 um 10.30 Uhr im Kantonsgericht an der Rue Mathieu-Schiner 1 in Sion statt.