FLUCHTHILFE: Nur die Erwischten sind bekannt

Nr. 35 –

In den letzten eineinhalb Jahren sind über fünfzig FluchthelferInnen aus der Zeit des Nationalsozialismus rehabilitiert worden. Eine kleine Geschichte des Widerstands gegen eine unmenschliche Flüchtlingspolitik.

Am 20. Dezember 2004 starb in Genf die pensionierte Lehrerin Aimée Stitelmann-Stauffer, eine freundliche und bescheidene, fast achtzigjährige Frau. Wenige Monate vor ihrem Tod war Aimée Stitelmann für kurze Zeit berühmt geworden: Die «New York Times», «Le Monde», der «Spiegel», die griechische «Ta Nea» und fast alle schweizerischen Blätter veröffentlichten Artikel über sie, denn Stitelmann gehörte zu jenen Menschen, die im Zweiten Weltkrieg jüdische Flüchtlinge über die Grenze gerettet hatten und dafür von den Schweizer Behörden bestraft worden waren. Aimée Stitelmann-Stauffer war eine der letzten noch lebenden Fluchthelferinnen aus der Zeit des Nationalsozialismus. Ausserdem war sie die Erste, auf die ein neues, seit 1. Januar 2004 geltendes Gesetz angewandt worden ist: Im März 2004 beschloss eine Kommission der Eidgenössischen Räte, Aimée Stitelmann formell zu rehabilitieren. Eine Strafe von achtzehn Tagen Arrest, die sie 1945 wegen illegalen Überschreitens der Grenze und wegen «Ungehorsam» abgesessen hatte, gilt seither als aufgehoben. Eine materielle Wiedergutmachung erhielt Frau Stitelmann jedoch nie.

Jüdischer Widerstand

Aimée Stitelmann war siebzehnjährig, als sie Ende 1942 die jüdischen Kinder Hella und Uriel Luft aus Berlin im französischen Annemasse abholte und über die Grenze ins nahe Genf begleitete. Die Kinder wurden von den Schweizer Behörden nicht zurückgeschickt; Jahre später wanderten sie nach Amerika aus, wo sie heute noch leben. Aimée Stitelmann war damals Studentin und in der illegalen Flüchtlingsarbeit wenig erfahren. Bei ihrer ersten Hilfsaktion, so hat sie erzählt, trug sie Stöckelschuhe und helle Kleider, in denen sie nachts über die Grenze schlich. Sie war selber Jüdin. Geboren in Paris, besass sie eine schweizerisch-französische Doppelbürgerschaft, was ihr die illegale Tätigkeit erleichterte. Sie war Mitglied der sozialistisch-zionistischen Jugendorganisation Haschomer Hazair; für diese hat sie ausser den Geschwistern Luft aus Berlin mehr als ein Dutzend Kinder und junge Erwachsene in die Schweiz gebracht. Gegen Kriegsende führte Aimée Stitelmann dann auf dem umgekehrten Weg zionistische Widerstandsleute aus Schweizer Internierungslagern ins befreite Frankreich zurück. Auch das war verboten, und am 22. März 1945 wurde sie zusammen mit dem 25-jährigen Basler Fluchthelfer Heini Bornstein, der heute in Israel lebt, und zusammen mit zwei flüchtigen Internierten von Schweizer Grenzwächtern verhaftet.

Schweizer Abweisungspolitik

Die neutrale Schweizer Regierung hatte im August 1942 ihre Grenze für jüdische Flüchtlinge offiziell geschlossen und erklärt, Jüdinnen und Juden seien nicht politisch verfolgt, ein Asyl komme für sie nicht infrage. Zumindest erwachsene jüdische Flüchtlinge sollten an der Schweizer Grenze abgewiesen werden. Wenn sie es aber schafften, illegal einzureisen, mussten sie mit ihrer sofortigen Rückstellung oder gar mit der Auslieferung an die SS rechnen. Dies obwohl die Schweizer Behörden 1942 schon recht gut Bescheid darüber wussten, was mit den Juden und Jüdinnen im deutschen Machtbereich geschah und obwohl die Schweizer Presse zu jener Zeit über Deportationen «nach dem Osten» und über den «sicheren Untergang» der «verschwundenen» Juden und Jüdinnen berichtete. In der Tat orientierte sich die eidgenössische Flüchtlingspolitik im Zweiten Weltkrieg mit wenigen Ausnahmen direkt am Rhythmus der nationalsozialistischen Rassenpolitik: Immer dann, wenn im Deutschen Reich oder in den besetzten Ländern neue antisemitische Massnahmen ergriffen wurden, wenn die Verfolgung zunahm und sich Menschen davor zu retten versuchten, verschärfte die Schweiz ihre Asylbestimmungen.

Auch die Geschichte der FluchthelferInnen im Nationalsozialismus folgt der Agenda der deutschen Politik. Allerdings nicht indem ihre ProtagonistInnen diese Politik auf eigene Weise nachvollziehen, sondern indem sie etwas dagegen unternehmen, Menschen retten und damit beweisen, dass ein gegenläufiges Verhalten selbst in der schwierigsten Situation noch möglich war. Je schlimmer die Lage für die Verfolgten subjektiv wurde, desto mehr FluchthelferInnen finden wir in den Dossiers. Eine umfassende Darstellung ihrer Tätigkeit gibt es bis heute allerdings nicht; sie würde auf viele Schwierigkeiten stossen: Erfolgreiche Fluchthilfe musste stets unter strengen Geheimhaltungsmassnahmen stattfinden, selbst den Flüchtlingen gegenüber, die oft nicht einmal die Namen ihrer RetterInnen erfuhren. In den überlieferten Akten kommen fast nur jene FluchthelferInnen namentlich vor, die von Polizisten oder Soldaten erwischt worden sind, und ZeitzeugInnen, die weitergehende Auskunft geben könnten, sind praktisch ausgestorben.

Kleiner Grenzverkehr

Erste «EmigrantenschmugglerInnen» tauchten an der Schweizer Grenze bald nach Adolf Hitlers Machtantritt auf. Es waren vor allem Militante aus der Arbeiterbewegung: KommunistInnen, GewerkschafterInnen und SozialdemokratInnen, die von der Gestapo verfolgte GenossInnen bei sich unterbrachten und ihnen weiterhalfen. Am 23. Januar 1935 nahm die Polizei in Singen am Hohentwiel den jungen Gipser Xaver Harlander fest. Harlander arbeitete in Schaffhausen, er fuhr also jeden Tag über die Grenze. Wenn bei der Familie Harlander im Singener Arbeiterquartier ein Flüchtling eintraf, informierte Xaver Harlander am nächsten Tag die kommunistische Rote Hilfe in Schaffhausen. Ein Schweizer Genosse oder eine Genossin löste dann beim Zoll einen Tagesschein - einen Passersatz ohne Fotografie, der im kleinen Grenzverkehr gebräuchlich war - samt Rückfahrkarte, begab sich nach Singen und händigte beides dem Flüchtling aus. Während der Schweizer Helfer oder die Helferin nun mit dem richtigen Reisepass zurückkehrte, konnte der Emigrant oder die Emigrantin sich an der Grenze mit dem Tagesschein ausweisen, welcher durch die in der Schweiz erworbene Rückfahrkarte an Glaubwürdigkeit gewann.

Harlander ging der Polizei zunächst nur wegen des Besitzes von kommunistischen Druckschriften ins Garn und wurde deswegen im Juni 1935 zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Am 26. August 1935 verhaftete die Gestapo auch den Schlosser Wilhelm Schwarz und den Hilfsarbeiter Karl Maier aus Singen. Es gelang ihr schliesslich, einen ganzen Fluchthilfering auszuheben. Einige Beteiligte wurden zu Gefängnisstrafen zwischen fünfzehn Jahren Zuchthaus und fünfzehn Monaten Gefängnis verurteilt. Zu den SchweizerInnen, die in dieser Gruppe mitgeholfen hatten, gehörten die Schaffhauser Fabrikarbeiterin Marie Grimm, die im Februar 2003 mit 97 Jahren gestorben ist, und der Sattler Gottfried Wasem. Letzterer wurde am 1. April 1936 vom «Volksgerichtshof» in Berlin mit zwölf Jahren Gefängnis bestraft. Unter den bei Singen durchgeschleusten Flüchtlingen waren laut Xaver Harlander der kommunistische Reichstagsabgeordnete Hans Beimler und der Schriftsteller Hans Marchwitza.

Am 8. Mai 1938 verhaftete die Gestapo in Konstanz den sozialdemokratischen Metallarbeiter Ernst Bärtschi aus dem schweizerischen Nachbarort Kreuzlingen sowie seine deutschen Komplizen Karl Durst, Andreas Fleig und Pauline Gutjahr. Die Gruppe hatte - wie jene in Singen - Flüchtlinge aus Deutschland in die Schweiz und umgekehrt Propagandamaterial von der Schweiz nach Deutschland gebracht. Ernst Bärtschi handelte im Auftrag von geflohenen deutschen Gewerkschaftsfunktionären, die sich in Kreuzlingen, später in St. Gallen niedergelassen hatten: Es waren also Gewerkschafter und Sozialdemokraten - etwa Paul Nusch aus Offenbach -, die Bärtschi und seine Freunde ins Exil führten. Der «Volksgerichtshof» verurteilte sie deswegen im Herbst 1938 zu hohen Zuchthausstrafen. Wie Gottfried Wasem musste Ernst Bärtschi in der Gefangenschaft auf jede Unterstützung der schweizerischen Regierung verzichten und kam erst 1945 wieder frei, nach Jahren in Einzelhaft und im Konzentrationslager Dachau.

Als weitere Fluchtroute am Bodensee ist schliesslich jene von Otto Marquard zu erwähnen. Der Kunstmaler und Wirt einer vegetarischen Pension im deutschen Allensbach pflegte die mit einem Kennwort zu ihm geschickten EmigrantInnen in einer Gondel über den See ans Schweizer Ufer zu rudern. Zu den von Marquard geretteten Leuten gehörten nachweisbar etwa der Theologe Kuno Fiedler und die Ehefrau des Arbeiterdichters Hans Dohrenbusch.

Die grosse Vertreibung

Manche der in Singen, Allensbach oder Konstanz - und auf ähnliche Weise bei Basel - bis 1938 in die Schweiz gebrachten Flüchtlinge mögen Juden und Jüdinnen gewesen sein. Auch unter den jungen Menschen, die ab 1937 im St.Galler Rheintal, im Länderdreieck oberhalb des Bodensees, heimlich über die Grenze begleitet wurden, damit sie weiter nach Spanien reisen und dort in den Internationalen Brigaden kämpfen konnten, gab es zweifellos einige Juden und Jüdinnen. Doch diese frühen Menschenschmugglernetze waren nicht für die Opfer der rassistischen Verfolgung geknüpft, sondern für aktive, linke NazigegnerInnen.

Eigentliche «Judenschlepper» oder «Judenschlepperinnen» - wie sie bald bezeichnet wurden - finden sich in den Akten ab Frühjahr und Sommer 1938. Das erste mir bekannte Schweizer Gerichtsurteil gegen den Fluchthelfer eines Juden stammt vom 7. Juli 1938: Es betraf den Basler Mechaniker Adolf Studer, der mit fünf Tagen Gefängnis bedingt und einer Geldbusse von zwanzig Franken bestraft worden ist, weil er den staatenlosen Leo Silberg aus Wien mit einem Tagesschein, der auf den Namen eines Schweizers ausgestellt war, in Weil am Rhein abgeholt hatte. Adolf Studer benutzte also jene Methode, die schon die Gruppen um Xaver Harlander und Ernst Bärtschi praktiziert hatten. An der Grenze schöpften die Schweizer Beamten Verdacht und Silberg wurde verhaftet.

Am 23. September 1938 verurteilte das Strafgericht des Kantons Basel-Stadt den Kaufmann Oskar Gablinger zu fünfzig Franken Busse, weil er die Wiener Jüdin Olga Halpern-Kohn am Grenzübergang «stillschweigend für seine Frau ausgegeben» hatte, «indem er dem schweizerischen Grenzpolizeibeamten nebst seinem eigenen Pass denjenigen seiner Ehefrau (...) vorwies». Während bei Studer der Verdacht notiert worden war, er betreibe die Fluchthilfe «gewohnheitsmässig», also professionell, hielt das Gericht Oskar Gablinger zugute, dass er Frau Halpern, nachdem er «selbst Israelit» sei, aus «achtenswerten Beweggründen zur Flucht aus Deutschland verholfen» habe.

Auch der erste wegen Unterstützung von Juden und Jüdinnen zu Gefängnis verurteilte Fluchthelfer in der Ostschweiz war selber Jude: Am 28.Oktober 1938 verhängte das Bezirksgericht Unterrheintal in Rheineck, an der Grenze zum ehemaligen Österreich, eine Strafe von zweieinhalb Monaten gegen den 25-jährigen Handelsreisenden Hermann Hutmacher aus Zürich. Hutmacher hatte den Wiener Flüchtling Albert Schapira über die Grenze geholt, indem er - wiederum die bekannte Methode - diesem in Bregenz seinen eigenen Grenzpassierschein übergab und mit dem zusätzlich mitgeführten Reisepass in die Schweiz zurückkehrte. Hutmacher handelte nach Ansicht des Gerichts «aus lauter Mitleid» und auf Drängen der Verlobten von Schapira in Zürich. Er verlangte keine Belohnung, sondern löste dem Flüchtling in der Schweiz sogar noch eine Fahrkarte und gab ihm drei Franken Taschengeld.

Mit Bussen in der Höhe von 100 bis 120 Franken bestraften die lokalen Behörden im St. Galler Rheintal bereits im September 1938 einige junge einheimische Burschen, weil diese gegen Bezahlung österreichischen Flüchtlingen den Weg über einen alten Arm des Rheins auf Schweizer Territorium gezeigt hatten. Die Schmuggler Josef Bell und Felix Sigismondi aus Widnau zum Beispiel brachten am 21. August 1938, zwei Tage nachdem die Grenze geschlossen worden war, fünf Flüchtlinge zu einem Preis von fünf Reichsmark pro Kopf in die Schweiz. Die Schlepper Eduard Hutter und Jakob Spirig aus Diepoldsau verlangten einen Monat später, am 16. September 1938, für die Rettung einer fünfköpfigen Familie insgesamt 35 Mark, die sie unter vier oder fünf Kollegen aufteilen mussten.

Massenflucht aus Österreich

Im Sommer 1938 hatte die grosse Massenflucht aus Österreich angefangen, und die Schweizer Behörden waren darüber sehr beunruhigt. Viele Juden und Jüdinnen wurden in Wien verhaftet, öffentlich und auf Polizeiposten misshandelt, ins KZ gesteckt oder mit dem Ultimatum freigelassen, in kürzester Zeit das Land zu verlassen. Manche Familien schickten zuerst die am stärksten bedrohten, erwachsenen oder halbwüchsigen Söhne, danach die Töchter ins Ausland, für die Eltern, die zuletzt fliehen wollten, war es am Ende dann oft zu spät. An der Schweizer Grenze hatten Flüchtlinge wie SchlepperInnen in jenen Wochen weniger die deutsche als die schweizerische Grenzwache zu fürchten. Die Deutschen wollten die Juden und Jüdinnen ja los haben, und die SchweizerInnen wollten sie nicht übernehmen. In eidgenössischen Amtsstuben sprach man von der Gefahr einer «Verjudung» des Landes. Die jüdischen Organisationen der Schweiz zwang man zur Übernahme sämtlicher Kosten für jüdische Flüchtlinge. Der Chef der Eidgenössischen Polizeiabteilung, Heinrich Rothmund, protestierte in Berlin «mit grossem Ernst» gegen das «Einschleusen» von Juden «mit Hilfe der Wiener Polizei». Man könne die Juden in der Schweiz «ebenso wenig brauchen» wie in Deutschland, sagte er.

Niemand weiss, wie viele FluchthelferInnen es zu dieser Zeit gab. Aktive SchlepperInnen waren jetzt oft - wie bei der Gruppe um Jakob Spirig und Eduard Hutter - junge Arbeitslose oder Bauern und Bäuerinnen, die einen Verdienst suchten und dazu vielleicht ein bisschen von der Abenteuerlust getrieben wurden. Einige hatten früher als WarenschmugglerInnen gearbeitet oder auch gegen Entschädigung Spanienkämpfer über die Grenze gebracht. Die wenigsten Flüchtlinge konnten ihren HelferInnen viel bezahlen, entweder waren sie schon in Österreich völlig ausgeraubt worden oder sie stammten aus dem Wiener Proletariat und hatten kaum etwas besessen. Die genauen Flüchtlingszahlen des Jahres 1938 an der Schweizer Ostgrenze sind unbekannt. Einer wie Jakob Spirig allein hat vermutlich mehr als hundert Menschen in die Schweiz gebracht. In St. Gallen wurde die Statistik jedoch, wie sich bald herausstellte, regelmässig gefälscht.

Beamte als Fluchthelfer

Am 20. Dezember 1938 verhaftete die Gestapo in der Nähe von Bregenz den Schweizer Landjäger Karl Zweifel aus Buchs SG sowie den Taxiunternehmer Alfred Schachtler aus dem Schweizer Grenzort St. Margrethen. Sie führten in Schachtlers Auto zwei jüdische Frauen mit und wollten diese in Sicherheit bringen. Alle vier wurden ins Gefangenenhaus Bregenz eingesperrt. Nach einigen Tagen liessen die Deutschen die Schweizer gegen eine Kaution von 500 Franken frei. Zurück auf Schweizer Boden kam Karl Zweifel sofort wieder in Haft. Ebenfalls festgenommen wurde sein Polizeikollege Christian Dutler, und die beiden gestanden, dass sie in den letzten Monaten regelmässig Flüchtlinge in die Schweiz eingelassen hatten - im Auftrag der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz und auch im Auftrag oder mit Kenntnis ihres höchsten Chefs, Regierungsrats Valentin Keel, des sozialdemokratischen Polizeiministers im Kanton St. Gallen.

Als Kommandant der Kantonspolizei St. Gallen amtierte seit 1925 der bürgerliche Landjägerhauptmann Paul Grüninger. Er muss von der illegalen Tätigkeit der Polizisten und seines politischen Vorgesetzten Keel ebenfalls gewusst haben: Doch genau untersucht wurde das nie, denn ab Januar 1939 stand Paul Grüninger selber unter einem noch viel schwereren Verdacht, und im April 1939 wurde er als Polizeihauptmann fristlos entlassen. Grüninger hatte in den Monaten seit der Grenzsperre mehrere hundert, vielleicht sogar einige tausend jüdische Flüchtlinge nicht zurückweisen lassen. Er hatte - im Einvernehmen mit Valentin Keel oder aus eigenem Entschluss - die Flüchtlinge ohne Erlaubnis der Bundesbehörden im Kanton St. Gallen aufgenommen. Er hatte von der Israelitischen Flüchtlingshilfe die Einreisedaten fälschen und die Flüchtlingszahlen frisieren lassen, um seine Hilfe zu tarnen und die Flüchtlinge zu schützen. Er hatte sogar Flüchtlinge im Dienstwagen über die Grenze geholt und inhaftierte Juden und Jüdinnen mit der Zusicherung einer Einreiseerlaubnis aus Dachau befreit.

Im Oktober 1940 verteilte das Bezirksgericht St. Gallen den ehemaligen Polizeihauptmann zu einer Busse, wobei ihm die Richter nach strenger Untersuchung attestierten, dass er aus Menschenfreundlichkeit gehandelt habe und «keinerlei persönlichen Vorteil für sich beabsichtigte noch sonst erhielt». Sein Vorgesetzter Valentin Keel hatte Grüninger bei Beginn der Untersuchung fallen lassen und jede Mitverantwortung für dessen Taten abgelehnt. Wegen Gerüchten, die sich um Grüningers Verhaftung rankten, wegen Verdächtigungen und übler Nachrede, nicht zuletzt aus dem Polizeikorps, war er jetzt ein ruinierter Mann. Er musste sich für den Rest seines Lebens mit Gelegenheitsjobs durchschlagen und lebte in Armut. Bis zum Tod 1972 hat er nie mehr eine feste Anstellung gefunden.

Ein glimpflicheres Schicksal als der St.Galler Polizeikommandant erlebte der Kanzler der Schweizerischen Konsulatsagentur in Bregenz, Ernest Prodolliet. Dieser wurde im November 1938 beim Versuch angehalten, einen jüdischen Flüchtling eigenhändig über die Grenze zu schmuggeln. Er stand dabei in Verbindung mit Grüninger sowie mit der Israelitischen Kultusgemeinde St. Gallen. Prodolliet, der in zahlreichen anderen Fällen grosszügig Visa an verfolgte Juden und Jüdinnen ausstellte, ihnen weiterhalf und sogar Vermögenswerte in die Schweiz bringen liess, wurde von seinem Bregenzer Vorgesetzten eine «allzu schroffe Verneinung» des nationalsozialistischen Regimes vorgeworfen. Das Schweizer Aussenministerium belehrte ihn im Februar 1939: «Unsere Agentur ist nicht dazu da, dass es den Juden gut geht.» Im Rahmen eines Disziplinarverfahrens rief man Ernest Prodolliet nach Bern zurück und versetzte ihn später nach Amsterdam. Dort stellte er 1942 wieder Dokumente für gehetzte Juden aus.

Internationalisierte Verfolgung

In Kreuzlingen verhaftete die Schweizer Polizei am 30. Dezember 1938 den Konstanzer Taxifahrer Victor Rebholz. Er hatte einer fünfköpfigen jüdischen Familie ein Loch im Zaun zwischen Konstanz und Kreuzlingen gezeigt und die Familie nach ihrem Grenzübertritt im Auto nach Zürich gefahren. Rebholz erhielt in der Schweiz verschiedene Bussen von insgesamt 1150 Franken. Er war längere Zeit inhaftiert. Dann überstellten ihn die Schweizer nach Deutschland, und Rebholz kam ins Gefängnis, nachher ins KZ, das er überlebte.

Seit dem Sommer 1938 waren in Konstanz - wie in der nahen jüdischen Gemeinde Gailingen - auch ortsansässige Jüdinnen und Juden für die Flüchtlinge aktiv. Die Konstanzer Familie Ottenheimer, die ein Konfektionsgeschäft betrieb, wies Flüchtlingen, die sich bei ihr meldeten, nicht nur den Weg über einen Grenzbach, sondern die Ottenheimers sandten manchen Flüchtlingen später auch ihr Reisegepäck nach. Im November 1938 wurde Ludwig Ottenheimer, der Familienvater, ins KZ Dachau eingeliefert. Nach seiner Entlassung gelang es der Familie zu emigrieren. Ein ehemaliger Flüchtling hat berichtet, dass es noch Anfang Februar eine Schlepperfamilie in Konstanz gab, die bedrohte Juden, zwar gegen moderate Bezahlung, zu einem Loch im Grenzzaun führte.

Von Anfang 1939 bis zu den Ereignissen im Sommer 1942 ist in den Schweizer Akten und in der Literatur sonst nur noch wenig von FluchthelferInnen die Rede. Das mag zwar auch an der ungenügenden Forschung liegen, sicher ist aber, dass - nach Durchsetzung der Einreisesperre für Juden und spätestens seit Kriegsausbruch - einfach weniger Flüchtlinge kamen. Im November 1941 konnte der Chef der Eidgenössischen Polizeiabteilung seinem Vorgesetzten, Bundesrat Eduard von Steiger, über die Grenzschliessung von 1938 berichten: «Die Sperrmassnahme musste rigoros durchgeführt werden und stiess auf den Unwillen der Grenzbevölkerung. Einige Grenzkantone, namentlich St.Gallen und Basel, zum Teil auch Schaffhausen, konnten nur mit grösster Mühe zur Vernunft gebracht werden und liessen noch zahlreiche Flüchtlinge ein. Nachdem auch sie Order pariert hatten, kam die Nacht vom 9. November 1938 mit besonders hässlicher Judenverfolgung. Das hatte zur Folge, dass Basel und St. Gallen trotz unserer ständigen Proteste noch einige hundert illegal eingereiste Flüchtlinge aufnahmen. Dann gab es endlich Ruhe.»

Die zweite grosse Massenflucht, im Sommer und Herbst 1942, fand nicht mehr am Hochrhein und am Bodensee statt. Jetzt kamen die Menschen über den Genfersee oder die «grüne Grenze» bei Genf, über die Walliser Alpen, den Jura. Die Verfolgung hatte sich internationalisiert. Neben französischen, belgischen und holländischen Juden gelangten auch viele Deutsche oder ÖsterreicherInnen, die zuerst in Frankreich Zuflucht gesucht hatten, von Westen oder von Süden her an die Schweizer Grenze.

Letzte Chancen

Trotz der Verlagerung des Fluchtgeschehens in die Westschweiz und - nach der deutschen Besetzung Italiens 1943 - in das Tessin, sind auch von der Ost- und Nordgrenze einige Fluchthilfefälle aus der zweiten Kriegshälfte bekannt: Am 1. Juni 1942 verhaftete die Gestapo in Wiechs an der deutschen Grenze zu Schaffhausen den dortigen katholischen Pfarrer Eugen Weiler. Dieser hatte am 21. Mai die Jüdin Käthe Lasker an die Grenze gebracht. Lasker erzählte nach gelungener Flucht den Schweizer Grenzwächtern von ihrem Helfer. Einer der Grenzwächter berichtete einem deutschen Kollegen darüber. Neben Weiler verhaftete die Gestapo in der Folge auch den ehemaligen Stadtpfarrer von Singen, August Ruf, der Lasker zu seinem Amtsbruder verwiesen hatte.

Von September 1942 bis Februar 1943 brachte der Wirt der Bahnhofgaststätte von Altenburg bei Neuhausen auf Vermittlung des Berliner Kunstmalers und Galeristen Franz Heckendorf insgesamt wohl zwanzig Juden und Jüdinnen an die Grenze. Martin, welcher der NSDAP angehörte und seine Dienste möglicherweise aus rein kommerziellen Gründen zur Verfügung stellte, der Berliner Heckendorf und ein weiterer Beteiligter wurden schliesslich festgenommen und - wie die beiden Pfarrherren von Singen und Wiechs - zu hohen Haftstrafen verurteilt.

Eine weitere Fluchtroute führte über die Halbinsel Höri am unteren Bodensee. Dort gelang es dem wegen seiner jüdischen Vorfahren als Musiker entlassenen Heinrich Wollheim in den Jahren 1942 und 1943 mehrmals, Jüdinnen und Juden über die Grenze zu bringen. Er arbeitete mit dem 1939 aus dem deutschen Wangen mit dem Kursschiff ins schweizerische Stein am Rhein emigrierten Arzt Nathan Wolf zusammen, die notwendigen Kurierdienste besorgten Fabrikarbeiter, die jeden Tag von der Höri über Stein am Rhein nach Singen ins Aluminiumwalzwerk fuhren.

Mit Nathan Wolf ebenfalls verbunden war die Route über Josef Höfler in Gottmadingen. Höfler brachte mit KollegInnen um die 28 Flüchtlinge in die Schweiz, die ihm aus Berlin vermittelt worden waren: von einem Fluchthilfering, den dort die katholische Witwe Luise Meier bis zu ihrer und Höflers Verhaftung im Mai 1944 betrieb und der auch Kontakte zu Helfern in Vorarlberg unterhielt. Auf dem Weg über Gottmadingen kamen beispielsweise der im Frühjahr 2004 in New York verstorbene Historiker Herbert A. Strauss und der heute in Basel lebende Religionswissenschaftler Ernst Ludwig Ehrlich in die Schweiz. 1944 kostete eine Flucht auf der Route von Josef Höfler 6000 Mark, der Preis war jedoch verhandelbar, wie sich im Fall von Jizchak Schwersenz zeigte, einem Zionisten, der lange im Berliner Untergrund gelebt hatte und sich im Mai 1944 mit Höflers Hilfe doch noch in die Schweiz retten konnte.

All diese FluchthelferInnen aus der Gegend von Singen hatten das Glück, die Haft zu überleben: der «Halbjude» Heinrich Wollheim dank der Protektion durch den Dirigenten Wilhelm Furtwängler, die bis ins KZ Dachau hineinreichte. Pfarrer und Monsignore August Ruf starb 1944 kurz nach seiner krankheitsbedingten Entlassung.

Tragisch endete eine Fluchthilfeaktion in Diepoldsau, jener Gegend im Rheintal, in der 1938 die meisten Flüchtlinge über die Grenze gekommen waren: Im Mai 1942 versuchte eine Gruppe von Schleppern, die schon 1938 aktiv gewesen waren, fünf ältere jüdische Damen über die Grenze zu holen. Unter ihnen befand sich die Schriftstellerin Gertrud Kantorowicz. Die Flucht misslang; nur eine der Frauen schaffte es - neben den beteiligten Schleppern - in die Schweiz. Die Fluchthelfer Jakob Spirig, Hermann Kühnis und einige ihrer Komplizen wurden zusammen mit dem Auftraggeber, dem Flüchtling Heinz Hammerschlag, von einem Schweizer Militärgericht zu mehrmonatigen Gefängnisstrafen verurteilt. Die vier an der Grenze eingefangenen Frauen, auch Gertrud Kantorowicz, haben nicht überlebt.

Rehabilitationen

Kehren wir zum Schluss zu Aimée Stitelmann zurück, die nicht für Geld, sondern allein aus politischer und moralischer Überzeugung handelte. Als im Zusammenhang mit der Diskussion um die Schweizer Vergangenheit - und als Folge der postumen Rehabilitierung von Polizeihauptmann Paul Grüninger durch das St. Galler Bezirksgericht 1995 - das Schweizer Parlament ein eigenes Rehabilitationsgesetz für FluchthelferInnen aus der Nazizeit erliess, fand Frau Stitelmann die Idee, sich sechzig Jahre nach ihren Taten rehabilitieren zu lassen, zunächst einmal absurd und lächerlich. Nach der Flüchtlingshilfe für Juden und Jüdinnen hatte sie sich in ihrem Leben im Kampf gegen den Vietnamkrieg engagiert, gegen die Franco-Diktatur in Spanien und in jüngerer Zeit für Asylsuchende und papierlose ImmigrantInnen. Ein umfangreiches Dossier bei der Schweizerischen Bundespolizei zeugte davon. Stitelmann liess sich überreden, trotzdem einen Rehabilitationsantrag zu stellen und erklärte der Öffentlichkeit, sie sei keine Heldin, es gehe ihr nicht um ihre eigene Vergangenheit, sondern um die Zukunft.

Um diese ging es bei dem neuen Rehabilitationsgesetz tatsächlich. Es sollte zeigen, dass nicht die FluchthelferInnen ungesetzlich waren, sondern dass Gesetze, die fliehende Menschen in den Tod schicken, jeder Vorstellung von Recht widersprechen. Seither sind mehr als fünfzig verurteilte Passeure aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 rehabilitiert worden. Dabei spielte es keine Rolle, ob sie Geld nahmen oder nicht und aus welchen Motiven sie handelten. Nur dass sie die Flüchtlinge wirklich über die Grenze brachten, sie nicht im Stich liessen, darauf kam es an. Neben Aimée Stitelmann hat wohl nur ein einziger Fluchthelfer, der Bieler Pierre Wollmann, die eigene Rehabilitierung noch erlebt. ◊

Dieser Text ist ein gekürzter Vorabdruck aus:

Wolfram Wette (Herausgeber):

«Judenretter im Dreiländereck während des Zweiten Weltkrieges»

Herder Verlag. Freiburg 2005.

288 Seiten. Fr. 16.50