Gentechnologie: Nicht weiterfragen!

Nr. 23 –

Ein nationales Forschungsprogramm will Risiken und Chancen der Gentechnologie für die Landwirtschaft abwägen. Inwieweit sich die Wirtschaft in die Beurteilung mit einmischt, scheint den Nationalfonds nicht zu interessieren.

Noch bis 2010 gilt in der Schweiz ein Moratorium für die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Ein Forschungsprogramm des Nationalfonds will die Zeit nutzen, um mehr Klarheit zu schaffen, inwiefern solche Organismen für die hiesige Landwirtschaft eine Chance oder eine Gefahr darstellen (siehe WOZ Nr. 47/06 ). Die Faktenlage ist sowohl beim Für wie beim Wider diffus: Es herrscht das übliche Studiendurcheinander, wie an allen kontroversen Fronten der Wissenschaft.

Bis anhin gibt es keine klaren Belege für eine Schädlichkeit selbst bei grossflächigem Anbau von GVO, doch Grund zur Entwarnung gibt es ebenso wenig: Einige jüngere Publikationen zum sogenannten Bt-Mais, der beispielsweise in Deutschland zugelassen ist, machen deutlich, dass GVO und die beschwichtigenden Verlautbarungen der Industrie mit Vorsicht zu geniessen sind. Beim Nutzen ein ähnliches Bild: Viele Versprechungen und wenig handfeste Resultate – ausser in den Bilanzen der Saatguthersteller.

Beim Weizen nicht geizen

Die Schirmherrschaft des Nationalfonds verleiht dem Nationalen Forschungsprogramm 59 (NFP 59) «Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» einen offiziellen Charakter und hohe Glaubwürdigkeit. Mit einer ausgewogenen Mischung an Projekten sollen auch GegnerInnen der Gentechnik eingebunden werden. Im gleichen Zug will man aber auch schauen, wie man GVO der Bevölkerung schmackhaft machen könnte; eine der Fragestellungen lautet explizit, ob GVO bei Landwirten und Konsumentinnen durch den Nachweis potenzieller Vorteile auf mehr Akzeptanz stossen würden. Dieser Spagat tut dem Programm nicht unbedingt gut – er könnte das formulierte Ziel, die speziellen Verhältnisse in der Schweiz zu klären, teilweise sogar ad absurdum führen.

Das Freisetzungsmoratorium erlaubt Ausnahmen für die Forschung; im Rahmen des NFP 59 sind drei Versuche im Feld geplant (die Bewilligungen des Bundesamts für Umwelt stehen noch aus). Insofern bietet das Programm einen willkommenen Rahmen, um bereits bestehende Forschungsbemühungen weiter voranzutreiben. Das grösste Stück des NFP-Kuchens hat sich ein Konsortium um Forschungsgruppen von ETH und Universität Zürich gesichert, das einen mehltauresistenten Weizen zur Marktreife bringen will. Ein ähnliches Projekt aus demselben Labor hat vor drei Jahren einiges Aufsehen erregt, als die ETH ihren Feldversuch gegen viel Widerstand durchsetzte.

Einige der beteiligten ForscherInnen stehen der Industrie nahe und dürften deshalb wenig Interesse haben, ihre Forschung ausdrücklich aus der Risikoperspektive zu betreiben. Wilhelm Gruissem, ETH-Professor mit weitverzweigtem Beziehungsnetz zur Industrie, betont zwar bei jeder Gelegenheit, beim Weizenprojekt handle es sich um Grundlagenforschung. Doch die Marschrichtung ist klar: Es geht darum, eine funktionierende und umweltverträgliche Gentechpflanze herzustellen.

Niemand würde von einem Elektrotechniker, der gerade eine revolutionäre Handyantenne entwickelt hat, erwarten, dass er eine Grundsatzstudie über die Gefährlichkeit hochfrequenter Strahlung mitliefert: Er wird das Nötige tun, das zur Beruhigung der KonsumentInnen taugt, und sich hüten, weitergehende Fragen aufzuwerfen. Ob er nun an der ETH oder im Industrielabor forscht, spielt dabei grundsätzlich keine Rolle; es geht um den Blickwinkel, aus dem heraus Forschung betrieben wird.

Kriterienkritik

Das gilt für jede Risikoforschung. Interessenverbindungen sind nicht per se schlecht – wichtig wäre aber, Transparenz zu schaffen, gerade bei einem brisanten Forschungsunterfangen wie dem NFP 59. Das fordert auch die soeben veröffentlichte Richtlinie «Integrität in der wissenschaftlichen Forschung» der wissenschaftlichen Akademien der Schweiz. Wilhelm Gruissem übrigens listet seine Verbindungen für jedermann ersichtlich auf seiner Website auf.

Beim Nationalfonds hingegen hält man derlei für irrelevant. Auf Anfrage erklärt die Nationalfonds-Sprecherin, man habe um diese Informationen nicht nachgesucht, da sie kein Kriterium dargestellt hätten bei der Auswahl der Projekte. Normalerweise seien Verbindungen zur Industrie explizit erwünscht (auf diese Weise misst sich heutzutage ja «praxisorientierte» Forschung), doch beim NFP 59 sei das nicht der Fall gewesen.

Ausgewählt wurden die Projekte laut Nationalfonds zuallererst nach den Kriterien von wissenschaftlicher Qualität und Originalität. Als Nächstes zählte die Übereinstimmung mit den Programmzielen. Zu diesen gehört, neben der Ausgewogenheit der Projektmischung, ausdrücklich der Bezug auf Schweizer Verhältnisse. Ausgerechnet beim prominenten Weizenprojekt hat man diesem Kriterium aber offenbar wenig Bedeutung beigemessen, da hierzulande nach übereinstimmender Expertenmeinung kein Bedarf nach mehltauresistentem Weizen besteht.

Wenn die wissenschaftliche Relevanz der Projekte aber das Hauptkriterium bei der Auswahl war, so ist zumindest fraglich, ob das NFP 59 eine ausgewogene Beurteilung der Risiken von GVO liefern kann. Es ist eine Milchbüchleinrechnung, wenn Dirk Dobbelaere von der Uni Bern, der Leiter des Forschungsprogramms, zum Ergebnis kommt, dass das NFP 59 mehr Geld für die Risikoforschung denn für die Erforschung des Nutzens zur Verfügung stellt. Zieht man nur die Risikoprojekte in Betracht, die sich nicht dem Verdacht aussetzen, einen potenziellen Nutzen abzusichern, fällt die Rechnung etwas anders aus.

Man kann, je nach Standpunkt, Risiken als deutliche Ausrufezeichen sehen oder bloss als lästige Strichpunkte, die den Lesefluss ein wenig stören und über die man sich hinweghangeln muss.