Kommentar: Drogenfahnder vor Gericht

Nr. 12 –

Wurde ein Minderjähriger in Bern von Polizisten verprügelt? Oder war es eine Colaflasche?


Zwei Berner Polizisten wehren sich vor Gericht gegen Vorwürfe, einen Minderjährigen spitalreif geprügelt und rassistisch beschimpft zu haben.

Anfang Oktober 2009 war es, als der damals sechzehnjährige Lamine S., ein Asylbewerber aus Gambia, auf einem Perron des Bahnhofs Bern von zwei Polizisten der Drogensondereinheit Krokus angehalten wurde. Der wegen Cannabisbesitz vorbestrafte S. durfte sich nicht in der Stadt Bern aufhalten. Später brachten dieselben Polizisten den Jugendlichen ins Inselspital. Diagnose: Bruch des rechten Orbitabodens, also des Knochens unmittelbar unter dem Augapfel, sowie Prellungen am linken und am rechten Brustkorb. Lamine S. wurde am Auge operiert und musste drei Tage im Spital bleiben.

Mithilfe der Menschenrechtsorganisation Augenauf reichte Lamine S. Anzeige gegen die Polizisten W. und N. ein. Der WOZ erzählte er im Dezember 2009, er sei im Polizeiposten mit Handschellen gefesselt worden. Dann hätten die Polizisten ihn zu prügeln und zu treten begonnen, ihn mehrmals rassistisch beleidigt. Nach einem harten Schlag aufs Auge habe er stark aus der Nase zu bluten begonnen. «Now you are one eye, Lamine» – «Jetzt bist du ein Einauge, Lamine», soll ihm der Polizist W. in spöttischem Ton gesagt haben (siehe WOZ Nr. 51/09).

Kurz nach Erscheinen des WOZ-Berichts wurde Polizist W. von der Einheit Krokus in den Innendienst versetzt. W., in afrikanischen Kreisen in Bern unter dem Übernamen «Wicked W.» (der boshafte W.) bekannt, kündigte daraufhin gegen den Autor dieses Textes und gegen die WOZ eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung an. Der ehemalige Nationalratskandidat der Jungen SVP war im Artikel mit vollem Namen genannt und im Bild gezeigt worden. Bei einem (gescheiterten) Aussöhnungsverfahren vor dem Zivilgericht machte er geltend, er könne nun keinen Dienst mehr auf der Gasse leisten, da er bedroht und beschimpft werde. Deswegen erhalte er keine Zulagen mehr und verdiene 500 Franken weniger im Monat. (Die Frist zur Einreichung der eigentlichen Zivilklage ist inzwischen allerdings ungenutzt abgelaufen.)

Anders tönte es am Montag im Strafprozess vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland: W. spricht nun von einer «Beförderung». Zu erfahren ist jetzt auch die Version des Geschehens, wie sie die beiden Polizisten in Erinnerung haben wollen: Lamine S. habe sich an jenem Abend auf dem Weg vom Perron zur Polizeistation polizeilichen Anweisungen widersetzt. So habe er aus einer Colaflasche getrunken und mit seinem Handy gespielt. Polizist N. habe ihn daraufhin mit einem sogenannten Handgelenkhebel zu Boden geführt, dabei sei Lamine S. mit der rechten Gesichtsseite auf den Bahnhofboden geprallt.

Nur: Bei Lamine S. wurden im Gesicht zwar der Bruch des Knochens direkt unter dem Auge, nicht aber Schürfungen oder Prellungen in der rechten Gesichtshälfte diagnostiziert. Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern hält in einem Gutachten fest: «Bei Herrn S. war lediglich der Orbitaboden betroffen, sodass die Entstehung dieses Knochenbruches durch den Aufprall auf einer ebenen Steinplatte im Rahmen eines Sturzes unwahrscheinlich ist.» Typischerweise entstehe ein solcher Bruch durch «direkte Gewalteinwirkung auf den Augapfel», so das Gutachten.

Die Verteidigung spekuliert, Lamine S. könnte auf seine Colaflasche oder auf seine eigene Faust gefallen sein. Die beidseitigen Brustprellungen seien möglicherweise beim Anbringen der Handschellen entstanden. Das rechtsmedizinische Gutachten hält dies für «denkbar».

Entlastend hält das Gutachten zudem fest, dass eine Person, die zehn bis fünfzehn Minuten am Boden liegend verprügelt werde, erfahrungsgemäss mehrfache, äusserlich sichtbare Verletzungen davontrage. Bei Lamine S. war dies bei der Notaufnahme nicht festgestellt worden, was laut Gutachten aber auch damit zusammenhängen könne, dass bei Menschen dunkler Hautfarbe eine entsprechende «Befundaufnahme» erschwert sei.

Entlastend dürften sich ferner die Aussagen zweier weiterer PolizistInnen auswirken, die sich zum Zeitpunkt in anderen Räumen der Polizeiwache aufgehalten haben. Sie wollen – wen wundert es – nichts von einer Prügelei mitbekommen haben. Womit wir beim Kern des (Beweis-)Problems wären: Im Innern eines Polizeipostens gibt es kaum unabhängige Zeugen.

Das Urteil wird am Erscheinungstag dieser WOZ erwartet.

Nachtrag vom 31. März 2011 : Zweifelnder Freispruch

Zwei Berner Polizisten sind letzte Woche vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland vom Vorwurf der Körperverletzung und des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden.

Gerichtspräsident Daniel Gerber machte in seiner Urteilsbegründung «ernsthafte Zweifel» an der Version des jugendlichen Klägers Lamine S. aus. Im Oktober 2009 war der damals sechzehnjährige Asylbewerber aus Gambia nach einer Verhaftung im Bahnhof Bern von den beiden Polizisten ins Inselspital gebracht worden. Dort wurden Prellungen an beiden Seiten des Brustkorbs sowie ein Bruch des Knochens unter dem rechten Auge diagnostiziert.

Lamine S. sagt, er sei damals rassistisch beschimpft, im Polizeiposten gefesselt und anschliessend während zehn bis fünfzehn Minuten getreten und geschlagen worden.

Weniger Zweifel scheint Richter Gerber an der Version der angeschuldigten Polizisten N. und W. zu haben. Dass Lamine S. – wie von den Angeschuldigten behauptet – bei einem Sturz entweder auf seine eigene Faust oder auf eine Colaflasche gefallen ist, hält er für möglich. Fast überraschend sagte der Richter dann doch noch, dass der Freispruch nach dem Grundsatz «im Zweifel für die Angeklagten» erfolge.

Der inzwischen achtzehnjährige Lamine S. nach dem Urteil: «Die Polizisten werden sich vor Gott zu verantworten haben.» Auf einen Weiterzug an die nächste weltliche Instanz habe er keine Lust. Auch sein Anwalt Thomas Wenger zeigt sich enttäuscht: «Vielleicht ist das Urteil rechtlich richtig, aber inhaltlich ist es falsch.»

Dinu Gautier