Lohndumping: Jetzt soll Schluss mit billig sein

Nr. 39 –

Diese Woche hat sich der Ständerat für eine Verschärfung der Solidarhaftung im Baugewerbe ausgesprochen und damit für schärfere Massnahmen gegen Lohndumping. Er folgte dem Antrag von Bundesrat Johann Schneider-Ammann – was in diesem Fall fortschrittlich war.

Für einen Hungerlohn Schweizer Steine schleppen? Nein, findet der Ständerat. Foto: Ursula Häne

Alles sollte beim Alten bleiben, wäre es nach der bürgerlichen Mehrheit der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) gegangen. Auf Anregung von Baumeisterverband, Arbeitgeberverband und Economiesuisse empfahl sie dem Ständerat, die geplante Solidarhaftung der Bauunternehmen für ihre (oftmals ausländischen) Subunternehmer nicht zu verschärfen. Es kam anders. Im Ständerat obsiegte am Dienstag der Vorschlag von Bundesrat Johann Schneider-Ammann und der Kommissionsminderheit, der einige Verbesserungen im Kampf gegen Lohndumping bringt.

Auch wenn Bürgerliche, wie in der Ratsdebatte der Glarner SVP-Mann This Jenny, anderes behaupten: Lohndumping ist im Baugewerbe an der Tagesordnung. Das zeigt ein Blick auf die jüngst bekannt gewordenen Fälle: Auf einer Baustelle am Steinengraben in Basel entlöhnte eine deutsche Baufirma ihre Chauffeure, die Schutt abtransportierten, mit elf bis vierzehn Euro pro Stunde. Das entspricht einem Monatslohn von 2500 Franken netto. LastwagenfahrerInnen verdienen sonst mindestens 5300 Franken brutto. Im August wurde der Fall einer slowenischen Elektrofirma ruchbar, die zu Tieflöhnen an der Messe Basel arbeitete. Sie hatte einen Auftrag für 35 Franken pro Arbeitsstunde angenommen – zu tief für reguläre Löhne. Im Juli protestierten die Tessiner Eisenleger gegen Bauunternehmer, die Subakkordanten aus Norditalien für acht bis elf Euro arbeiten liessen. Die Liste könnte man, wie eine aktuelle Zusammenstellung der Gewerkschaft Unia belegt, beinahe endlos verlängern.

In allen Fällen liegt das Problem bei den unkontrollierten Subunternehmerketten: Eine Schweizer Firma holt sich den Auftrag und gibt ihn teils über mehrere Stufen an Billiganbieter weiter. Am Schluss tauchen dann unterbezahlte ausländische Fachkräfte auf den Baustellen auf. Ein gut dokumentiertes Beispiel stammt aus St. Gallen: Im Oktober 2011 wurden auf der Baustelle für das Verwaltungszentrum des Sicherheits- und Justizdepartements Gipserarbeiten erledigt. Den Auftrag hatte die durchaus angesehene Schweizer Firma Multigips AG ergattert. Diese gab Teile des Auftrags an eine Kleinfirma weiter. Und die wiederum spannte einen deutschen Handwerker mit einer Scheinfirma ein – die polnische Arbeitskräfte zu Dumpinglöhnen arbeiten liess.

Als die Sache aufflog, waren die Polen längst weg. Ebenso im Fall Widnau: Dort erwischte die Gewerkschaft Unia vor Ort einen Vermittler aus Deutschland, der den Polen auf der Baustelle Geld in bar auszahlte. Warum, ist klar: Die Lohnangaben auf den Entsendepapieren, die den Behörden eingereicht werden müssen, waren offensichtlich gefälscht. Darauf standen Löhne, die gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gezahlt werden müssten. – In Wahrheit bekamen die Arbeiter Tieflöhne ausbezahlt, die mit Barzahlungen noch etwas aufgebessert wurden. Weil diese Zahlungen eine Zeit lang ausblieben, machte sich auf der Baustelle Missmut breit, was wiederum der Gewerkschaft Unia zu Ohren kam, die die Vorfälle der paritätischen Kommission und dem kantonalen Amt für Wirtschaft meldete.

Briefkästen mit Post-it-Zetteln

Mittlerweile ist deutlich, dass Lohndumping ein Millionenbusiness ist, an dem Bauunternehmen, Vermittler und Temporärbüros verdienen. Letztere übernehmen faktisch Schleuserfunktion, indem sie ausländische Billigarbeitskräfte, vorzugsweise aus Osteuropa, in den Schweizer Markt drücken. Es mutet schon etwas seltsam an, wenn sich im thurgauischen Arbon neben den Büros einer Temporärfirma auch gleich Mietwohnungen finden, deren Briefkästen mit osteuropäischen Namen auf Post-it-Zetteln angeschrieben sind. Möglicherweise sind die Temporärfirmen auch bei Scheinkonstruktionen behilflich, indem für die ausländischen Arbeitskräfte eine GmbH gegründet wird, die dann als schweizerischer Papierarbeitgeber dient.

Das System funktioniert wegen ungenügender Kontrollen der Bauherren und der Arbeitsmarktbehörden. Im Bereich, wo GAVs gelten, sind die paritätischen Kommissionen – bestehend aus Arbeitgeber- und ArbeitnehmervertreterInnen – für die Einhaltung der Vorschriften zuständig. In St. Gallen dauerte es ein Jahr, bis die Verfahren gegen die fehlbaren Parteien in der Gipseraffäre abgewickelt waren. Als Grund für die lange Dauer werden die administrativen Umtriebe und die wenigen Sitzungsdaten angegeben. Das Ergebnis ist ernüchternd: Die von der Kommission verhängten Lohnnachzahlungen konnten nicht mehr geleistet werden, weil der letzte Subunternehmer, der als Arbeitgeber auftrat, umgehend Konkurs anmeldete und so die Behörde ins Leere laufen liess. InsiderInnen würde es nicht wundern, wenn dieser Handwerker bald wieder mit einer neuen Firma auf dem Markt auftauchen würde. Auch der Auftragnehmer Multigips AG kam glimpflich davon. Die Firma handelte sich lediglich eine Rüge des Kantons als Bauherrn ein, weil sie die Weitergabe des Auftrags nicht schriftlich, sondern nur mündlich gemeldet hatte.

Im Vorfeld der Ständeratsdebatte hatte die WAK-S das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) beauftragt, verschiedene Varianten der Solidarhaftung zu prüfen. Das Seco arbeitete vier mögliche Szenarien aus und konsultierte Verbände und Kantone. Die von Baumeister- und Arbeitgeberverband sowie der Economiesuisse favorisierte Minimalvariante hätte lediglich einen schriftlichen Vertrag zwischen Hauptunternehmer und erstem Subunternehmer vorgesehen – was auch das Seco selbst als wenig effizient einstufte. Dennoch sprach sich in der WAK-S eine Mehrheit für ebendiese Variante aus. Der Vorschlag von Bundesrat und Kommissionsminderheit, die sogenannte «Mittelvariante II», die mit 22 zu 18 Stimmen angenommen wurde, sieht indes die von den Gewerkschaften geforderte Kettenhaftung vor, mit der der Erstunternehmer für die Vergehen sämtlicher Subunternehmerstufen belangt werden kann (vgl. Kasten im Anschluss an diesen Text).

«Ich bin erfreut über den Entscheid des Ständerats», sagt Daniel Lampart, Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds. «Wenn die Schweizer Generalunternehmen für die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der ganzen Kette von Subunternehmern haftbar gemacht werden können, wirkt sich das positiv auf ihre Disziplin bei der Auftragsvergabe aus.» Die Schweizer Generalunternehmer würden ihre Aufträge künftig eher an jene Subunternehmer vergeben, die wiederum ihren Subunternehmern genau auf die Finger schauen würden.

Dumpinganreiz bleibt bestehen

Die Maximalvariante wurde in der Ständeratsdebatte gar nicht diskutiert, selbst SGB-Präsident Paul Rechsteiner verzichtete zugunsten des «politischen Realismus» auf eine entsprechende Forderung. Die Maximalvariante hätte auch die solidarische Haftung bei der Konventionalstrafe beinhaltet: Nicht solidarisch haften muss der Hauptunternehmer gemäss dem Ständeratsentscheid also auch künftig für die Bezahlung der Strafe, die die paritätischen Kommissionen einer Firma auferlegen können, wenn sie gegen den allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag einer Branche verstösst. Das heisst konkret: Wenn ein bei einer Subunternehmer-Firma angestellter Arbeiter nicht von selbst rechtliche Ansprüche geltend macht, kommt der Generalunternehmer möglicherweise ungeschoren davon. Und wenn viele ausländische Angestellte auf eine Klage verzichten, was wahrscheinlich ist, bleibt für die Schweizer Firmen ein gewisser Anreiz zur Auftragsvergabe an Dumpingfirmen bestehen.

In der Wintersession wird der Nationalrat über die Einführung der Kettenhaftung entscheiden. Und in Bezug auf die lange Dauer der Verfahren äusserte sich Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann optimistisch: Mit zunehmender Erfahrung würden die paritätischen Kommissionen auch effizienter arbeiten. Daniel Lampart sagt dazu: «Tatsächlich haben die Arbeitgebervertreter in einigen Kommissionen die effiziente Arbeit behindert.» Dieser Missstand lässt sich gemäss Lampart beheben, indem der Bund Druck aufsetzt, wenn die paritätischen Kommissionen den geforderten Leistungsausweis nicht erbringen.

Umstrittene Kettenhaftung

Eine Kettenhaftung, so machten bürgerliche GegnerInnen im Ständerat geltend, sei eine unzumutbare Belastung für die KMU, da sie – dem widerspricht niemand – mit einem Mehr an bürokratischem Aufwand verbunden ist, denn: Wenn ein Unternehmen von der Haftung befreit werden will, muss es sich von allen Unternehmen der Subunternehmerkette glaubhaft versichern lassen, dass Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Dies soll für Schweizer Firmen genauso gelten wie für ausländische.

BefürworterInnen der Kettenhaftung – darunter auch Bürgerliche – entgegneten, dass die Solidarhaftung gerade auch den KMU zugutekomme, da sie so weniger durch Dumpingangebote aus dem Ausland konkurrenziert würden.

Was weiter geschah: Nachtrag vom 11, Oktober 2012 : Massnahme gegen Lohndumping

In der Debatte um die Solidarhaftung zur Unterbindung von Lohndumping im Baugewerbe hat der Kanton St. Gallen nun eine eigene Lösung getroffen. Künftig darf ein Unternehmer einen Staatsauftrag nur noch an einen einzigen Subunternehmer weitergeben. Zudem muss die Weitergabe schriftlich gemeldet werden. Dieses Modell ist die Folge eines Lohndumpingskandals, der im Oktober 2011 auf der Baustelle eines Verwaltungsgebäudes in St. Gallen platzte. Dort tauchten plötzlich unterbezahlte Gipser aus Polen auf. Diese waren von einem dubiosen deutschen Handwerksunternehmer ins Land geschleust worden.

Willi Haag, FDP-Vorsteher des Baudepartements, sah offiziell zwar keinen Anlass, am Vergabeprozedere etwas zu ändern. Er appellierte weiterhin an die Selbstverantwortung der Unternehmer. Dabei hat das Baudepartement die neue Regelung hinter den Kulissen schon vor Monaten festgelegt. Damit soll die Subunternehmerkette gekappt werden, die Lohndumping erst ermöglicht. Ob die Lösung taugt, dürfte wesentlich von der Qualität der Kontrollen abhängen. Laut der Gewerkschaft Unia müssten nun auch die Gemeinden und Zweckverbände ähnliche Massnahmen treffen. Die Gewerkschaft fordert zudem eine Zusammenarbeit mit dem paritätischen Berufsregister, das Auskunft über «saubere» Firmen gibt. Etliche Kantone konsultieren vor einer Auftragsvergabe dieses Register bereits, um Lohndumpingfälle zu vermeiden. Der Kanton St. Gallen aber verweigerte bisher eine Kooperation.