Enzyklopädie zeitgenössischer Irrtümer (48): Der Geheimdienst (ist kontrollierbar)

Nr. 17 –

Sechs überlastete MilizparlamentarierInnen sollen ohne Hilfe der Öffentlichkeit einen geheim arbeitenden Apparat überwachen.

«Dazu darf ich nichts sagen.» Mit diesem kurzen Satz und einem vielsagenden Lächeln quittierte der deutsche Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele die meisten meiner Fragen, als wir vor einigen Jahren über seine Arbeit im Parlamentarischen Kontrollgremium sprachen. Das PKGr, neun Mitglieder des Bundestags, soll die drei deutschen Bundesgeheimdienste kontrollieren – Bundesverfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst, insgesamt rund 10 000 Bedienstete. Das Gremium hat zwar nach jedem Geheimdienstskandal ein paar Befugnisse gewonnen. Am Prinzip hat sich jedoch nichts geändert: Man tagt geheim. Für öffentliche Erklärungen braucht es eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung der Regierungsfraktionen. Erst dann dürfen sich auch die Mitglieder zu dem äussern, was sie hinter verschlossenen Türen erfahren haben. Praktisch hiess das immer, dass die Medien die Skandale aufdeckten. Die KontrolleurInnen liefen hinterher oder standen der Aufklärung gar im Weg.

Was in Deutschland das PKGr, ist in der Schweiz die Geschäftsprüfungsdelegation – je drei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommissionen des National- und des Ständerats, vier Bürgerliche, ein SP-Mann, ein Grüner. Die 1992 eingerichtete GPDel ist das Ergebnis des Fichenskandals. 900 000 Personen und Organisationen waren Ende der Achtziger bei der Bundespolizei registriert. 2010 berichtete die GPDel, dass in der Staatsschutzdatenbank Isis erneut 200 000 Leute fichiert waren. Die Untersuchung war allerdings erst nach einigem Druck in Gang gekommen. Über Jahre hinweg hatte die GPDel das absurde Wachstum der Datenbank verschlafen oder schlicht ignoriert. Kein Zufall, denn die schweizerische Geheimdienstkontrolle ist mit denselben Mängeln geschlagen wie die deutsche: Ein überlastetes, überfordertes, zudem überwiegend regierungsfreundliches Gremium soll einen geheim arbeitenden Apparat überwachen, ohne dabei die Hilfe der Öffentlichkeit in Anspruch nehmen zu dürfen.

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist zwar viel kleiner als die deutschen Dienste. Die GPDel-Mitglieder sind aber MilizparlamentarierInnen. Zudem üben sie die Kontrolle zusätzlich zu ihrer «normalen» Tätigkeit in einer der Geschäftsprüfungskommissionen aus, von denen sie auch mit weiteren Aufträgen eingedeckt werden – zur Aktenvernichtung in der Nuklearaffäre Tinner oder zum Gestürm zwischen dem damaligen Bundesanwalt Valentin Roschacher und Bundesrat Christoph Blocher.

In den Handlungsgrundsätzen, die sich die GPDel 2005 selbst gab, sucht man das Wörtchen «Grundrechte» umsonst. Erklärtes Ziel der Kontrolle ist nicht der Schutz der BürgerInnen vor der Staatsgewalt, sondern das «Vertrauen in das Handeln» und die «funktionierende sicherheitspolitische Führung des Bundesrates». Die GPDel ist nicht nur durch das Parlamentsgesetz an die Geheimhaltung gebunden, sie fühlt sich dieser auch mit ganzem Herzen verpflichtet. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse und der Aufregung, die schon die Veröffentlichung gewöhnlicher Protokolle anderer Parlamentskommissionen erzeugt, wird sich also kaum ein GPDel-Mitglied dazu hinreissen lassen, unbefugt im Alleingang über Interna zu reden.

Seit 2012 ist der Nachrichtendienst befugt, bezahlte Spitzel – «InformantInnen» – zu rekrutieren. Wie viele es sind, wo sie eingesetzt werden, weiss die GPDel vielleicht. Bisher hat sie sich dazu aber ausgeschwiegen. Mit einem neuen Nachrichtendienstgesetz soll der NDB nun auch ermächtigt werden, Telefone abzuhören und E-Mails zu überwachen, Lauschangriffe auf Wohnungen durchzuführen und Trojaner zu setzen. Die GPDel wird diese Aktionen allenfalls im Nachhinein begutachten dürfen. Bewilligen wird sie einerseits der zuständige Verteidigungsminister selbst und andererseits die Präsidentin oder der Präsident einer Kammer des Bundesverwaltungsgerichts. Der oder die soll dem Vernehmen nach ständig Gewehr bei Fuss stehen müssen, um die Ansprüche des Dienstes nur ja schnell bedienen zu können. Kaum Zeit, unklare Rechtsbegriffe, strengste Geheimhaltung und dann die Warnung vor den ganz grossen Gefahren des Terrorismus: DieseR RichterIn kann einem nur leidtun.