Fussball und andere Randsportarten: Der Augapfel Gottes

Nr. 46 –

Etrit Hasler über aktuelle Rechtsfälle im Sport

Es gibt in der Welt des Sports kaum etwas Schlimmeres, als wenn ein Gericht angerufen wird. Das hat nicht etwa damit zu tun, dass alle SportfunktionärInnen «lichtscheues Gesindel» wären, das den Glanz des «Augapfels Gottes», also der Juristerei, nicht erträgt. Zumindest nicht, wenn sie nicht bei der Fifa oder beim IOK arbeiten. Nein, es liegt vielmehr in der Natur des Sports, der (zumindest theoretisch) ein abgeschlossenes System ist: Auf dem Platz sorgen SchiedsrichterInnen für Gerechtigkeit, ihre Entscheide sind unantastbar – selbst wenn sie falsch liegen, ist ihr Wort Gesetz, der sogenannte Tatsachenentscheid. Und die Verbände und Vereine dahinter sind natürlich allesamt gemeinnützig und nur der Förderung des Sports, der Verbreitung von Weltfrieden und der Gleichheit unter den Menschen verpflichtet.

Da darf man sich nicht wundern, dass so ein geschlossenes System ausserordentlich allergisch darauf reagiert, wenn sich die Justiz von «da draussen» mit dem Sport beschäftigt. Im Schweizer Fussball durften wir in letzter Zeit gerade zwei solcher Fälle erleben. Im ersten der beiden Fälle erstritt sich GC-Captain Veroljub Salatic in einem Arbeitskampf mit seinem Verein vor dem Bezirksgericht Dielsdorf das Recht, zumindest wieder am Training teilzunehmen. Dies, nachdem der Verein ihn nach einem Machtkampf mit Trainer Michael Skibbe auf unbestimmte Zeit suspendiert hatte. Ich habe keinen Einblick in die Akten, die dem superprovisorischen Entscheid zugrunde lagen, aber ich kann mir die Argumentation recht einfach vorstellen: Auch im Fussball ist ein Arbeitsvertrag ein Dokument, das den Arbeitnehmenden selbst dann schützt, wenn seine Arbeit mit unanständigen Geldbeträgen entschädigt wird.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Fussballer aus arbeitsrechtlichen Gründen vor Gericht geht und gewinnt. Der belgische Spieler Jean-Marc Bosman erreichte 1995, dass geltendes Arbeitsrecht europaweit auch auf FussballerInnen angewendet werden konnte – die bekannteste Folge dieses Entscheids des Europäischen Gerichtshofs war die Abschaffung der AusländerInnenquote in den Profiligen – auch in der Schweiz. Bosmans Name ist in Sportkreisen Legende. Mehr hatte er davon allerdings nicht. Seine Karriere war sofort zu Ende – eine direkte Folge davon, dass er den Gang vor Gericht wählte. Heute lebt er verarmt in einem Vorort von Liège.

Ebenfalls zu reden gab letztes Wochenende ein Foul an FCZ-Mittelfeldspieler Gilles Yapi. Nach einem Kick des FC-Aarau-Spielers Sandro Wieser, der in jedem Kung-Fu-Film gut gepasst hätte, sind bei Yapi alle Bänder sowie der Meniskus gerissen. Die Möglichkeit ist gross, dass er nie mehr Fussball spielen wird. Kein Wunder also, kündigte FCZ-Präsident Ancillo Canepa eine Strafanzeige gegen Übeltäter Wieser an. Natürlich wird Wieser für seine Tat sanktioniert werden, doch was ist eine Sperre von maximal zehn Spielen im Vergleich zum Ende einer Karriere? Und auch wenn es eigentlich tabu ist, Vorfälle auf dem Feld vor ein Zivilgericht zu zerren, wäre es nicht das erste Mal, dass jemand für eine (un)sportliche Handlung juristisch zur Verantwortung gezogen würde. Eishockeyspieler Kevin Miller vom HC Davos wurde wegen Körperverletzung verurteilt, nachdem er Andrew McKim von hinten gecheckt und diesem ein Schädel-Hirn-Trauma verpasst hatte, das dessen Karriere beendete. Grund genug für Canepa also, seiner Drohung Taten folgen zu lassen und Gerechtigkeit für Yapi dort einzufordern, wo er sie eventuell bekommt.

Denn der Sport ist nicht immun vor den Gesetzen, die für uns Sterbliche gelten, und dessen muss man sich bewusst sein. Wer seine Angestellten wie Sklaven behandelt, gehört verurteilt. Wer eine schwere Verletzung eines Mitspielers in Kauf nimmt, ebenso. Sogar Bernie Ecclestone, der diktatorische Formel-1-Chef, stand dieses Jahr vor Gericht. Nur Sepp Blatter noch nicht. Aber ich habe meine Hoffnung in den Augapfel Gottes noch nicht aufgegeben.

Etrit Hasler ist Erstsemesterstudent 
an der Uni Zürich und findet die Phrase 
«Augapfel Gottes» unfassbar doof. 
Auch wenn sie bezüglich der Juristerei 
von Immanuel Kant stammt.