Polizei: Was gegen Racial Profiling helfen könnte

Nr. 23 –

Diskriminierende Polizeikontrollen sind Alltag in der Schweiz. Dagegen vorzugehen, ist schwierig. Insbesondere wenn das Problem gar nicht also solches wahrgenommen wird.

Mohamed Wa’Baile kennt sie zur Genüge: Polizeikontrollen aufgrund der Hautfarbe, die nichtweisse Menschen unter Generalverdacht stellen. Deshalb hatte er sich im Februar 2015 bei einer Personenkontrolle am Zürcher Hauptbahnhof geweigert, seinen Schweizer Pass zu zeigen – und wurde wegen Widerstand gegen eine Amtshandlung angezeigt. Aktuell ist sein Fall beim Zürcher Bezirksgericht hängig. Wa’Baile hofft, einen Präzedenzfall zu schaffen.

Juristisch ist die Anwendung von Racial Profiling in der Schweiz nicht explizit verboten, implizit fällt sie aber unter das in der Verfassung verankerte Diskriminierungsverbot. Auch gelten Personenkontrollen aufgrund von äusseren Merkmalen – wie der Hautfarbe – als völkerrechtswidrig. «Racial Profiling in der Schweiz ist ein strukturelles Problem», sagt Wa’Baile. «Das ist institutionalisierter Rassismus.»

Die Polizei hingegen spricht von unerfreulichen Einzelfällen. Oder nicht einmal davon: «Bei Racial Profiling handelt es sich nicht um ein Problem, sondern um ein Empfinden», sagte etwa Max Hofmann vom Polizistenverband kürzlich gegenüber dem «Tages-Anzeiger».

Respekt- und verständnisvoll

Der Verein Humanrights.ch hat nun Anfang der Woche ein Themendossier zu Racial Profiling in der Schweiz veröffentlicht. Die Menschenrechtsorganisation hat untersucht, was polizeiintern gegen diskriminierende Kontrollen unternommen wird, und dabei den Fokus auf die Polizeikorps der Kantone Zürich und Bern sowie der Stadtpolizei Lausanne gelegt.

Lausanne verfolgt seit 2008 eine grösser angelegte Strategie. So wurde eine Kommission gegründet, die für polizeiliches Fehlverhalten zuständig ist und auch Individualbeschwerden behandelt. Zudem verfügt die Stadtpolizei Lausanne als einziges Schweizer Polizeikorps über Richtlinien zu Racial Profiling. Dabei werden den PolizistInnen Handlungsanweisungen nahegelegt, um diskriminierende Kontrollen zu vermeiden, wie zum Beispiel die respektvolle und klare Verständigung mit den Betroffenen. So sollten die kontrollierten Personen so gut wie möglich nachvollziehen können, dass es sich nicht um eine willkürliche Kontrolle handle und dass es a priori darum gehe, ihre Unschuld (und nicht ihre Täterschaft) festzustellen.

Runde Tische statt Vorschriften

In Zürich hingegen will man von solchen Vorschriften nichts wissen: «Ein Verdacht lässt sich für eine erfolgreiche Polizeiarbeit nicht normieren. Diese basiert nicht zuletzt auch auf Intuition und Erfahrung», schreibt die Kantonspolizei auf Anfrage von Humanrights.ch und setzt derweil lieber auf runde Tische. Die Zürcher Ombudsfrau Claudia Kaufmann hat in den letzten Jahren immer wieder auf die diskriminierende Polizeipraxis hingewiesen und organisiert zweimal jährlich ein Treffen mit PolizistInnen und Menschenrechtsgruppen. Im Kanton Bern wiederum läuft unter dem Namen «Dialog» ein ähnliches Projekt, das das gegenseitige Verständnis zwischen Polizei und Betroffenen stärken soll. Inwieweit diese Massnahmen die Polizeipraxis tatsächlich verändern, bleibt unklar. Für die Betroffenen ist Racial Profiling noch immer Alltag.

Die in der Schweiz grösstenteils fehlenden Richtlinien ermöglichen eine weitgehend intransparente Polizeipraxis, auch das tatsächliche Ausmass von diskriminierenden Kontrollen ist schwer abzuschätzen. «Es fehlt an schweizweit dokumentierten Daten zu Polizeikontrollen», sagt David Mühlemann von Humanrights.ch. So kann Racial Profiling noch immer verharmlost oder eben als Einzelfall heruntergespielt werden.

«Würde der Polizeibeamte oder die Polizeibeamtin dieselbe Personenkontrolle auch bei einer als weiss wahrgenommenen Person oder Personengruppe durchführen?» Das ist laut Humanrights.ch die zentrale Frage, die sich die PolizistInnen jeweils stellen müssten. Nur so könne man sicher sein, dass keine Strategie angewendet werde, die eine ethnische Zugehörigkeit oder eine Religion automatisch mit kriminellem Verhalten assoziiere. Studien zufolge würde das rassistisch begründete Verhalten von PolizistInnen abnehmen, wenn sie für Personenkontrollen stets Formulare dazu ausfüllen müssten und so systematisch gezwungen wären, sich mit den Beweggründen für die Kontrolle auseinanderzusetzen.

Quittungen und Secondos

Humanrights.ch fordert deshalb unabhängige Beschwerdestellen und generell mehr Ausländerinnen und Secondos bei der Polizei. «Dadurch käme es polizeiintern automatisch zu einer spontanen Auseinandersetzung mit Vorurteilen und Stereotypen», sagt Mühlemann. Dies könnte sich positiv auf den Korpsgeist auswirken. Zudem stärkte die Integration von Minderheitsangehörigen das Vertrauen zwischen der Polizei und den betroffenen Personengruppen. Im Fall einer Kontrolle sollten die PolizistInnen zudem künftig den Betroffenen Quittungen ausstellen, die den Grund und die Ergebnisse der Kontrolle festhielten. Für ein entsprechendes Pilotprojekt mit Kontrollquittungen hat die Alternative Liste (AL) letztes Jahr im Zürcher Gemeinderat ein Postulat eingereicht. Der Stadtrat hat bis August 2017 Zeit, es zu prüfen.