Asylpolitik: Eritreas Regime hat etwas zu verbergen

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Die Anschuldigungen gegen das eritreische Regime wiegen schwer: Der Regierung werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Die Vorwürfe beruhen vorwiegend auf einem Uno-Bericht vom Juni 2016. Rund 800 Flüchtlinge kommen darin zu Wort, die unabhängig voneinander schwere Menschenrechtsverletzungen schildern. Den eritreischen Sicherheitskräften werden unter anderem aussergerichtliche Tötungen, Folter und systematisches Verschwindenlassen von Menschen vorgeworfen.

Der Uno-Bericht gefällt nicht allen. Die in Asmara stationierten BotschafterInnen von Italien, Deutschland, Frankreich, Britannien und der EU äusserten sich letzte Woche kritisch dazu: Um ihre Chancen auf Asyl zu erhöhen, hätten die Flüchtlinge ein Interesse, die Situation in ihrem Heimatland so drastisch wie möglich zu schildern. Die Kritik ist nicht neu. Sofort sprangen in der Schweiz bürgerliche PolitikerInnen auf den Zug auf. Einmal mehr versuchen sie sich zu profilieren, indem sie eine schärfere Praxis gegenüber eritreischen Asylsuchenden fordern. Nachdem diese bereits im Juni verschärft wurde, soll nun sogar die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats eingesetzt werden, um die Asylpraxis des Bundesrats zu untersuchen. Die AsylhardlinerInnen wollen dadurch den Bundesrat dazu zwingen, ein Rücknahmeabkommen mit Eritrea auszuhandeln.

Aus humanitärer Perspektive sind solche Forderungen zum jetzigen Zeitpunkt unhaltbar. Es gibt keinerlei verlässliche Informationen darüber, was mit Menschen im Fall einer Rückschaffung passieren würde. Die eritreische Regierung unternimmt keine praktischen Anstrengungen, um die schweren Vorwürfe zu entkräften. Seit Jahren durften keine internationalen BeobachterInnen mehr ein eritreisches Gefängnis besuchen. JournalistInnen werden an der Einreise ins Land gehindert. Eines ist klar: Das eritreische Regime hat etwas zu verbergen. Angesichts einer solch verworrenen Situation Rückschaffungen zu fordern, ist äusserst zynisch.