Gewissenskontrolle: Der Nationalrat und der unsichtbare Dritte

Nr. 41 –

Schuldig im Auge des naiven Beobachters: Der Rücktritt des Grünen Jonas Fricker ist ein Lehrstück über die Macht des kollektiven Gewissens.

Nur scheinbar ein Antisemit? Jonas Fricker, hier kurz nach seiner Wahl in den Nationalrat im Oktober 2015. Foto: Chris Iseli, «Aargauer Zeitung»

Der grüne Nationalrat Jonas Fricker hat Ende September den Transport von Schweinen mit der Deportation von JüdInnen im Holocaust verglichen. Unter dem Druck von Partei und Öffentlichkeit ist er zurückgetreten (siehe WOZ Nr. 40/2017 ). Der Rücktritt erscheint schlüssig. Aber warum eigentlich?

Interessant an der ganzen Geschichte ist ja, dass niemand ernstlich glaubt, Fricker habe JüdInnen mit Schweinen vergleichen wollen. Allen ist klar, dass Fricker mit seinem furchtbaren Vergleich nicht den Holocaust verharmlosen, sondern das Leiden der Tiere verdeutlichen wollte. Die jüdische Gemeinschaft hat Frickers Entschuldigung akzeptiert und die Angelegenheit als erledigt angesehen. Wenn aber allen klar ist, wie der Vergleich eigentlich gemeint war – wieso erscheint dann der Rücktritt als zwar harter, aber doch logischer Schritt?

In seinem Rücktrittsschreiben hält Fricker fest: «Meine Aussage kann antisemitisch oder menschenverachtend interpretiert werden, und das ist passiert. Ich meinte es nicht so, aber: Der Fehler liegt ausschliesslich bei mir.» Entscheidend ist also nicht, ob die Aussage tatsächlich antisemitisch gemeint war, sondern ob sie so interpretiert werden kann. Eigentlich doch eine merkwürdige Situation: Für «die Öffentlichkeit» hat es so ausgesehen, als ob Fricker ein Antisemit sein könnte. Und obschon niemand Fricker für einen Antisemiten hält, bleibt die Sichtweise dieser «Öffentlichkeit» prägend.

Gebetsmühlen und Klageweiber

Wer also ist diese «Öffentlichkeit», deren Sichtweise so entscheidend ist? Kurz ausgedrückt ist sie ein anderer Ausdruck für unser kollektives Gewissen. Wer sich «in der Öffentlichkeit» äussert, stellt sich dem Urteil unseres kollektiven Gewissens.

Der österreichische Philosoph Robert Pfaller spricht vom «naiven unsichtbaren Beobachter»; das trifft die merkwürdigen Eigenschaften des kollektiven Gewissens ziemlich genau. Tatsächlich verhalten sich selbst aufgeklärte Menschen in vielen Situationen so, als wäre ein unsichtbarer Beobachter zugegen, den es von der eigenen Rechtschaffenheit zu überzeugen gilt. Naiv ist dieser Beobachter deshalb, weil er ganz dem Anschein traut, sich also auch leicht vom Anschein täuschen lässt.

Der grosse Vorteil dieser naiven Instanz liegt darin, dass sie einen sehr pragmatischen Umgang mit dem Gewissen erlaubt. Der Philosoph Slavoj Zizek verweist dazu auf die tibetischen Gebetsmühlen, die sich mit Gebeten beschriften und dann vom Wind antreiben lassen. Der Gläubige kann in aller Ruhe seinen obszönen Gedanken nachgehen, denn «objektiv» – in den Augen des naiven Beobachters, des kollektiven Gewissens – betet er. Oder auf die Klageweiber, an die sich die Pflicht, zu trauern, delegieren lässt, damit die Nachkommen ohne Gewissensbisse um die Erbschaft streiten können.

Verbreiteter ist bei uns das Beispiel von Vorbemerkungen im Stil von «Ich habe ja nichts gegen Ausländer, aber …». Die Anwesenden werden von dieser Vorbemerkung nicht getäuscht, denn alle wissen, dass der Sprechende gleich etwas gegen AusländerInnen sagen wird. Vielmehr wird mit dieser Vorbemerkung ein korrekter Anschein für den fiktiven naiven Beobachter erzeugt. Das hat etwas Solidarisches: Die Anwesenden schliessen sich zusammen, um den naiven Beobachter mit dem korrekten Anschein über ihren Rassismus zu täuschen. So halten sie gemeinsam das Gewissen auf Distanz.

Im Beispiel der Höflichkeit vermag diese Solidarität sogar grosse Differenzen zu überspannen. Wieso kann es vorkommen, dass sich zwei verfeindete Personen höflich grüssen, wenn sie sich auf der menschenleeren Strasse begegnen? Beide wissen doch, dass diese Floskeln nicht aufrichtig gemeint sind. Ihr Schauspiel richtet sich auch hier an den naiven unsichtbaren Beobachter. Das Einhalten der höflichen Rituale schafft zwei grundlegende Gemeinsamkeiten: Die beiden richten sich mit dem Gruss an dasselbe kollektive Gewissen, das offene Feindseligkeiten verbietet. Sie schliessen sich solidarisch zusammen, um diesen geteilten naiven Beobachter über ihre Feindschaft zu täuschen.

Die vielleicht befremdliche Vorstellung dieses unsichtbaren Beobachters wird plausibel, wenn man sich die Entstehung des Gewissens vor Augen hält. Ausgangspunkt war für Sigmund Freud, den Begründer der Psychoanalyse, die «soziale Angst»: Das Kind ängstigt sich vor dem Liebesverlust, wenn es von Eltern und ErzieherInnen dabei entdeckt wird, wie es etwas in deren Augen «Böses» tut. Solange das Kind noch keine Regeln darüber verinnerlicht hat, was «böse» ist und was nicht, ist es den scheinbar willkürlich urteilenden Autoritäten und deren jeweils unberechenbar eintretenden Liebesversagungen ausgeliefert. Mit der Verinnerlichung dieser Regeln entsteht das Gewissen. Man weiss nun selber, was gut und böse ist, hat sich damit also der realen, äusseren Autorität gewissermassen entledigt oder deren Reaktionen zumindest berechenbarer gemacht. Damit eröffnet sich aber eine neue Schwierigkeit: Im Gegensatz zu den ErzieherInnen sieht das verinnerlichte Gewissen nicht nur den äusseren Anschein, sondern auch jede innere Absicht und Regung. Der Autonomiegewinn geschieht also um den Preis der totalen Gewissenskontrolle.

Robert Pfallers Feststellung legt nun nahe, dass dann mindestens ein Teil des Gewissens wieder ausgelagert wird, und zwar nicht zurück an die realen Autoritätspersonen und ErzieherInnen, sondern an «unbestimmte Andere» – an ein kollektives äusseres Gewissen in Form des naiven Beobachters, der sich vom Anschein täuschen lässt. Mit diesem Kompromiss entgeht man sowohl der realen äusseren Autorität wie auch der totalen Gewissenskontrolle. Das Gewissen wird also aufgespalten: auf der einen Seite die innere Instanz, das Über-Ich, das über unsere intimsten Regungen Bescheid weiss, das uns daher trotz korrektem Verhalten böse verfolgen und masslos Schuldgefühle erzeugen kann; auf der anderen Seite die sittliche äussere Instanz, die sich mit dem korrekten Anschein abspeisen lässt.

Wer Kinder hat, weiss ja, wie viel leichter eine unbestimmte äussere Autorität akzeptiert wird als diejenige, mit der man direkt konfrontiert ist. In einem gewissen Alter zeigen Kinder wenig Interesse daran, den elterlichen Anweisungen Folge zu leisten, sei es im Freibad oder im Strassenverkehr. Bereitwilliger akzeptieren sie Regeln, die von nicht näher bekannten äusseren Autoritäten aufgestellt wurden. So lässt sich das erwünschte Verhalten viel leichter erzielen, wenn die Eltern auf die Bademeisterin oder die Polizei verweisen.

Die ausgelagerte Gewissensinstanz ermöglicht also, dass sich Menschen solidarisch zusammenschliessen, mit Kulturleistungen wie etwa der Höflichkeit, um das Gewissen auf Distanz zu halten. Dieser Vorteil einer sozial geteilten, naiven Instanz kann aber auch zum Nachteil werden, wie Pfaller am Beispiel der ideologischen Praktik erzwungener Spiele darlegt. Beim «Frankenburger Würfelspiel» von 1625 liess der Statthalter zur Strafe für die Verjagung eines katholischen Pfarrers die Hälfte der Gemeindevertreter hinrichten. Paarweise mussten die Gefangenen gegeneinander um ihr Leben würfeln, der Verlierer wurde vom Henker gefasst.

Der entscheidende Vorteil eines solchen erzwungenen Spiels liegt für den Machthaber darin, dass eine Mitschuld des Überlebenden inszeniert wird. Gegenüber dem inneren Gewissen haben sich die Überlebenden nichts vorzuwerfen, sie wurden ja dazu gezwungen. Der kollektive naive Beobachter aber sieht nur den Anschein, für ihn hat es so ausgesehen, als ob die Überlebenden den Sieg für sich und den Tod für ihr Gegenüber erhofft hätten. Obschon alle Anwesenden wissen, was abgelaufen ist, bleibt die Sichtweise des naiven Beobachters prägend. Die Überlebenden sind keine Helden mehr, sondern Mitschuldige, weil sie vom Tod ihrer Genossen profitiert haben.

Der Fall Fricker

Damit also zurück zu Jonas Fricker. Sein Vergehen besteht nicht darin, Antisemit zu sein, sondern darin, dem naiven Beobachter den Anschein von Antisemitismus dargeboten zu haben. Und obschon alle wissen, dass er kein Antisemit ist, stellt das die Gesellschaft vor ein Problem. Sie muss verhandeln, ob ihr kollektives Gewissen den Anschein von Antisemitismus durchgehen lassen kann oder nicht. Fricker hat zu seinem Rücktritt gemeint: «Dies ist das stärkste Zeichen, das ich setzen kann.» Aber ein Zeichen wofür? Genau genommen ist es ein Zeichen dafür, dass der Anschein von Antisemitismus in unserer Gesellschaft verboten bleiben soll. In einer Zeit, da Rassismus oft gar nicht mehr verschleiert werden muss, ist das in der Tat ein starkes Zeichen, und Fricker gebührt Respekt dafür. Denn wenn Antisemitismus weiterhin nicht offen gezeigt werden darf, ist schon viel erreicht.

Doch so stark dieses Zeichen auch sein mag: Verborgener Antisemitismus lässt sich damit nicht bekämpfen. Dazu braucht es öffentliche Figuren, die nach einer solchen Verfehlung nicht einfach von der Bildfläche verschwinden, sondern sich ernstlich und öffentlich damit auseinandersetzen. Das sind nämlich die Identifikationsfiguren, von denen sich die Menschen eines Besseren belehren lassen.

Fabian Ludwig ist Arzt und Mitglied des Psychoanalytischen Seminars Zürich (PSZ).