Asylpolitik: Im Abschreckungsbunker

Nr. 49 –

Zürichs Sicherheitsdirektor Mario Fehr hat die Notunterkunft in Uster geschlossen. Die Situation für die Betroffenen hat sich dadurch aber nicht gebessert. Das zeigt ein Blick in den Bunker Urdorf.

Bis zu zehn Männer teilen sich knappe zwölf Quadratmeter: Handyaufnahme eines Bewohners aus dem Innern des Nothilfebunkers Urdorf.

Es war ein Zahlenspiel: 4500 Flüchtlinge leben momentan im Kanton Zürich, 1500 davon sind vorläufig aufgenommen. 589 der Asylsuchenden sind abgewiesen, sie müssen die Schweiz verlassen. 351 von ihnen leben in einer der vier kantonalen Notunterkünfte (NUK). Das waren die Zahlen, die Sicherheitsdirektor Mario Fehr an einer Medienkonferenz Ende September sichtlich zufrieden bekannt gab. Nicht nur sei es dem Kanton unter seiner Leitung gelungen, die Zahl der abgewiesenen Asylsuchenden deutlich zu reduzieren, er habe auch die unterirdische NUK in Uster schliessen können. Ein Erfolg auf ganzer Linie also.

Und die NUK in Urdorf, die letzte unterirdische Unterkunft in Fehrs Statistik? Sie bleibe, sagt Fehrs Sprecher Urs Grob. Man könne deren Bewohner nicht in andere NUKs oder Durchgangszentren verlegen, auch wenn es dort möglicherweise noch Platz gebe: «Wir brauchen die strategische Reserve, falls die Zahl der Asylgesuche wieder steigt.» Etwa fünfzig Männer leben zurzeit im Bunker, hinter dicken Betontüren, ohne Tageslicht.

Vom Regen in die Traufe

Ende September machte sich bei KritikerInnen von Fehrs Asylpolitik zunächst leise Hoffnung breit. Es war ein neuer Ton, den der SP-Regierungsrat, bisher bekannt für sein hartes Asylregime, anschlug: Nicht nur werde der Bunker in Uster geschlossen, es werde auch geprüft, ob man einige der abgewiesenen Asylsuchenden mittels Härtefallgesuch aufnehmen könne. Zeichnete sich da etwa ein Umschwenken ab? «Tatsächlich waren wir zunächst zuversichtlich», sagt Marie Drath vom Bündnis «Wo Unrecht zu Recht wird». Das Bündnis, ein Zusammenschluss aus AktivistInnen, Rechtsberatungsstellen und AnwältInnen, besucht die vier Zürcher NUKs wöchentlich, dokumentiert die Zustände und bietet Rechtsberatungen an. «Wir haben in diesem Jahr verstärkt auf die Schliessung hingearbeitet, haben öffentlichen und rechtlichen Druck aufgebaut. Für uns war die Schliessung ein wichtiger Etappenerfolg», sagt Drath.

Tatsächlich hat sich für die NUK-Bewohner dadurch kaum etwas geändert. Im Gegenteil: Etwa zwanzig Männer wurden von der NUK Uster nach Urdorf transferiert. Sie sind vom Regen in die Traufe geraten. So etwa Adil Fergani (Name geändert). Der freundliche Mann Mitte vierzig sitzt in einem weissen Partyzelt beim Eingangsbereich der NUK auf einem Plastikstuhl. «Ich würde nach Uster zurückgehen, wenn ich könnte», sagt er. Fergani kommt aus Algerien und ist seit sieben Jahren in der Schweiz. Drei Jahre verbrachte er in der NUK Uster, seit knapp zwei Monaten ist er hier. Urdorf sei schlimmer als Uster, sagt er. «Der Bunker ist in einem schlechteren Zustand. Es ist enger. Ausserdem gibt es ständig Polizeikontrollen.»

Viel Platz bietet der Bunker nicht. Es gibt einen Essraum, einen Waschraum, zwei Aufenthaltsräume. In den vier Schlafzimmern stehen Stockbetten. Sieben bis zehn Männer teilen sich knappe zwölf Quadratmeter. Für ein bisschen Privatsphäre haben die Bewohner Tücher vor die Betten gehängt.

Tägliche Kontrollen

«Der Bunker dient mittlerweile als Abschreckungsort für alle anderen», sagt Marie Drath. «Dorthin werden all jene Leute gebracht, die man so richtig kaputt machen möchte.» Gegen fast alle Asylbewerber in Urdorf seien Eingrenzungen verfügt worden, sie dürften das Gemeindegebiet nicht verlassen. Die Betroffenen seien dadurch in ihrer Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt. «Es wird mit allen Mitteln versucht, die Leute irgendwie loszuwerden», sagt Drath. «Die Rechte der Bewohner werden mit Füssen getreten.» Häufig komme es zu Massenverhaftungen.

Adil Fergani bestätigt das. «Die Polizisten erscheinen fast täglich», sagt er. «Am frühen Morgen, manchmal auch in der Nacht. Sie kontrollieren uns, öfter nehmen sie auch jemanden wegen illegalen Aufenthalts mit und verhängen Haftstrafen.» Belastend seien auch die ständigen Präsenzkontrollen (vgl. «Gericht stützt Fehrs Asylregime» im Anschluss an diesen Text). «Die Regelung ist streng. Ein älterer Bewohner leidet etwa an Diabetes. Er schläft viel und hat es deshalb schon mehrmals verpasst, rechtzeitig zu unterschreiben. Das Geld hat er an diesen Tagen nicht gekriegt.» Viele der Bewohner seien mittlerweile psychisch angeschlagen, erzählt er. Manche könnten nicht schlafen und müssten deshalb regelmässig Schlafmittel nehmen.

Urs Grob, Sprecher von Mario Fehr, schreibt auf Anfrage: «Die Behauptung, in die NUK Urdorf würden all jene transferiert, die man loshaben möchte, ist komplett falsch: Alle Nothilfebeziehenden in unseren Zentren sind dazu angehalten, die Schweiz zu verlassen.» Gemäss dem Verteilerschlüssel gelte, dass Familien grundsätzlich der NUK Adliswil zugewiesen würden, die übrigen Personengruppen würden auf die anderen NUKs verteilt, so Urs Grob.

Justiz : Gericht stützt Fehrs Asylregime

Seit diesem Februar müssen die BewohnerInnen der vier Kantonalzürcher Notunterkünfte (NUK) morgens und abends zu einer Anwesenheitskontrolle erscheinen – eine «Massnahme» der Sicherheitsdirektion, mit der abgewiesene Asylsuchende zur Ausreise getrieben werden sollen. Wer einen Termin verpasst, erhält keine Nothilfe (die 8.50 Franken, die jedem Asylsuchenden für Essen, Zugbillette und Kleider zustehen). Diese Massnahme schränkt die Bewegungsfreiheit der Betroffenen massiv ein: An Sprachkursen teilzunehmen, auswärts zu übernachten oder einen Gottesdienst zu besuchen, wird dadurch praktisch unmöglich. Mehrere Betroffene setzten sich gegen die Weisung zur Wehr. Momentan liegen 52 Rekurse beim kantonalen Verwaltungsgericht.

In einem konkreten Fall hat das Gericht nun entschieden und gibt SP-Sicherheitsdirektor Mario Fehr recht. Die Präsenzkontrollen seien keine Verfügung und könnten entsprechend nicht angefochten werden, schreibt das Gericht. Noch im Sommer sah die Situation anders aus: Damals haben dieselben RichterInnen entschieden, dass der Beschwerde aufschiebende Wirkung zukommt. Das ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass es sich beim Beschwerdegegenstand um eine Verfügung handelt.

«Es sieht ganz so aus, als sei das Gericht politisch eingeknickt», sagt Rechtsanwalt Peter Nideröst, der den Fall zusammen mit einem Kollegen betreute. Anders sei der Meinungsumschwung nicht zu erklären.

Inhaltlich hat das Gericht zudem entschieden, dass nur Personen, die tatsächlich bedürftig seien, Anspruch auf Nothilfe hätten. Die Anwesenheitskontrollen dienten bloss zur Feststellung dieser Bedürftigkeit. «Das ist absurd», sagt Nideröst. Das Gericht argumentiere hier auf der Hausordnungsebene. Die RichterInnen führen zum Vergleich etwa den Fall eines Asylbewerbers in einer Asylunterkunft an. Dieser könne auch nicht über die Essenszeiten und die Menüwahl des Mittagessens bestimmen, argumentieren sie. Das zeuge von einer erschreckenden Realitätsferne der RichterInnen gegenüber den konkreten Zuständen in den Zürcher Notunterkünften und der Lebensrealität der Betroffenen, sagt Nideröst. «Das ist eine Justiz, die sich in der Wüste verirrt.» Der Anwalt findet das Urteil umso irritierender, als die Beschwerde von einem Gutachten der zwei renommierten Zürcher RechtsprofessorInnen Regina Kiener und Daniel Moeckli gestützt wurde. Diese stellen fest, dass die Einschränkungen derart massiv seien, dass sie einer gesetzlichen Grundlage bedürften. «Das Gericht geht auf die Frage der Verfassungskonformität aber überhaupt nicht ein», sagt Nideröst. Der Fall wird nun ans Bundesgericht weitergezogen.

Anouk Eschelmüller

Nachtrag vom 14. Dezember : Gerichte stützen Fehr

Es waren zwei schlechte Nachrichten in kurzer Zeit: Vor einem Monat entschied das Zürcher Verwaltungsgericht, dass abgewiesene Asylsuchende nur dann Nothilfegelder erhalten, wenn sie täglich zu einer Präsenzkontrolle erscheinen. Damit stützte das Verwaltungsgericht das verschärfte Nothilferegime des Zürcher SP-Regierungsrats Mario Fehr.

Am vergangenen Freitag entschied nun das Bundesgericht, dass die Bewegungsfreiheit abgewiesener Asylsuchender eingeschränkt werden kann, auch wenn keine zwangsweise Ausschaffung möglich ist. Es geht um den Fall eines Äthiopiers, dessen Asylgesuch 2015 abgewiesen wurde. Seine Ausschaffung ist jedoch nicht möglich, weil Äthiopien keine Zwangsausschaffungen akzeptiert. Deshalb verfügte das Zürcher Migrationsamt, dass der Äthiopier das Gebiet der Gemeinde Urdorf während zweier Jahre nicht verlassen dürfe; später wurde das Gebiet auf den Bezirk Dietikon erweitert. Für zwingende Termine ausserhalb der Gemeinde musste der Mann eine Ausnahmebewilligung einholen. Schulbesuche oder die Pflege sozialer Kontakte ausserhalb der Notunterkunft waren unmöglich. Der Betroffene legte Beschwerde ein – und hatte in erster Instanz Erfolg: Das Verwaltungsgericht hob die Eingrenzung mit der Begründung auf, dass der Mann nicht ausgeschafft werden könne und die Eingrenzung deshalb ungeeignet und unverhältnismässig sei.

Das Bundesgericht hat den Entscheid des Verwaltungsgerichts nun aber rückgängig gemacht. Das Gericht argumentiert, es handle sich bei Eingrenzungen um eine «mildere Form der Ausschaffungshaft», die die Betroffenen dazu bringen soll, die Schweiz freiwillig zu verlassen. Deshalb sei die Eingrenzung verhältnismässig, zumal es auch zulässig wäre, den Betroffenen in Ausschaffungshaft zu setzen.

Im Kanton Zürich sind zurzeit rund hundert Menschen eingegrenzt, ungefähr ein Drittel aller Weggewiesenen.

Anouk Eschelmüller