Kommentar zur Unterbringung von Asylsuchenden: Wann kommt es zur nächsten Katastrophe?

Nr. 49 –

Nach dem Brand in einer Asylunterkunft in Solothurn stellt sich die Frage, wie viel der Schutz von Geflüchteten kosten darf.

Françoise Kopf von SOS Racisme Solothurn erhielt vor einigen Tagen ein Mail von einer mitteilungsbedürftigen Schweizerin: Sie sei nicht traurig über den Tod der sieben Menschen, die beim Brand an der Wengistrasse in Solothurn umgekommen waren, schliesslich habe sich eine Familie ohnehin illegal hier aufgehalten. Das schockiert. Aber mal ehrlich: Mit der Prekarisierung von Asylsuchenden nehmen nicht nur RassistInnen solch tragische Unfälle billigend in Kauf, sondern auch diejenigen, die unsichere Unterkünfte abnicken.

Kopf kennt das heruntergekommene und überbelegte Gebäude gut, das als provisorische Asylunterkunft dient. Der bauliche Zustand dürfte mit ein Grund gewesen sein für das Ausmass der Tragödie, bei der letzte Woche vier Erwachsene und drei Kinder aus Äthiopien und Eritrea starben. Neunzehn Personen konnten aus dem Haus gerettet werden. Ausgelöst hatte den Brand eine Bewohnerin, die mit einer brennenden Zigarette eingeschlafen war. Gegen sie läuft nun ein Strafverfahren.

Nach der Katastrophe gab es Kritik an den Unterkünften. Die «SonntagsZeitung» machte bekannt, dass vor drei Jahren die Brandschutzvorschriften für Gebäude zur temporären Unterbringung von Asylsuchenden gelockert worden waren. Beschlossen hatte dies 2015 das Interkantonale Organ Technischer Handelshemmnisse (IOTH) wegen der «aussergewöhnlich hohen Zahl von Asylsuchenden». Seither dürfen etwa in Zivilschutzanlagen mehr als doppelt so viele Menschen untergebracht werden. Erst bei einer Belegung von über hundert Asylsuchenden in einer Liegenschaft braucht es eine Brandmeldeüberwachung oder eine Dauerwache von mindestens zwei Personen. Ein Fluchtweg darf nun 50 Meter lang sein statt maximal 32.

Diese gelockerten Vorschriften wurden bis Ende 2019 verlängert – obwohl die Zahl der Asylanträge inzwischen massiv gesunken ist, von über 39 000 im Jahr 2015 auf 18 000 im letzten Jahr. Begründung: Das IOTH rechne mit einer erneuten Zunahme. Das mag eintreffen oder auch nicht – was es endlich braucht, sind Unterkünfte mit menschenwürdigen Standards statt Dauerprovisorien. Denn man sollte nicht vergessen: Der Notstand wurde künstlich erzeugt. Als 2007 die Zahl der Asylanträge mit 10 000 auf einem historischen Tiefstand lag, baute der damalige Justizminister Christoph Blocher kurzerhand die Plätze in Unterkünften auf diese Zahl ab.

Viele Menschen drückten ihre Betroffenheit über das Schicksal der beiden Familien aus Eritrea und Äthiopien aus – auch wenn manche betonten, wie «emotional» die Angehörigen ihre Familien betrauern: anscheinend zu intensiv für den Geschmack der Einheimischen, die zu einem «Zurück in die Normalität» auffordern. Für sie mag es eine Rückkehr zur Normalität geben – aber von welcher Normalität kann für die Betroffenen unter diesen prekarisierten Zuständen die Rede sein?

Es ist die Normalität, in der gewisse Menschen weniger wert sind als andere. Solche Vorstellungen verbergen sich – womöglich unbewusst – in Aussagen wie der von Michael Binz von der Solothurnischen Gebäudeversicherung gegenüber «20 Minuten»: Die Kosten für eine flächendeckende Rauchmelderpflicht seien im Vergleich zur Anzahl Menschen, die damit gerettet werden könnten, «viel zu hoch». Die schwammigen Aussagen über das Gebäude in der «Solothurner Zeitung» machen es nicht besser: Das Haus sei nach «damals gängigen» Brandschutzvorschriften gebaut worden. Was damals gängig war, sollte uns heute weniger interessieren. Eher sollte uns das «irgendetwas» interessieren, von dem Brandschutzexperte Thomas Fluri im selben Blatt sprach: «Irgendetwas muss aber nicht funktioniert haben, sonst wären nicht so viele Menschen zu Schaden gekommen.» Leider sind sie das. Leider funktioniert vieles in diesem Asylwesen nicht.