#digi: Vernetzte Gesichtserkennung

Nr. 17 –

Die österreichische Polizei wird ab Dezember ein Programm zur Gesichtserkennung einsetzen, um «schwere Straftaten» aufzuklären, wie das Internetportal «Futurezone» vor Ostern publik machte. Das Bundeskriminalamt hat die Software bereits gekauft. Von wem, will es nicht sagen. Nach einem Bank- oder Tankstellenraub wird die Polizei aus den Bildern der Überwachungskameras Fotos generieren, die sie dann mit ihrer Datenbank abgleicht. Das Bundeskriminalamt stellt sich auf den Standpunkt, das österreichische Sicherheitspolizeigesetz erlaube es ihm, auf sämtliche Videoüberwachungssysteme im öffentlichen Raum zuzugreifen. Die Grundrechts-NGO Epicenter Works widerspricht. Ihrer Meinung nach sieht das Gesetz gar nicht derart weitreichende Befugnisse vor; Massnahmen wie die Gesichtserkennung dürften nur eingesetzt werden, wenn unmittelbare Gefahr bestehe.

Kommt dazu, dass die Erfolgsquote der Gesichtserkennung miserabel ist, wie eine Studie der britischen NGO Big Brother Watch zeigt. Sie hat die Fahndungsergebnisse von rund fünfzig Polizeikorps ausgewertet. Am schlechtesten schnitt die Metropolitan Police ab, die Polizei Londons. Weniger als zwei Prozent der Treffer waren korrekt, zu 98  Prozent wurden also falsche, unschuldige Personen als mögliche TäterInnen identifiziert. Die Trefferquote aller Polizeikorps lag im Schnitt bei fünf Prozent.

Die Zusammenarbeit bei der Gesichtserkennung soll trotzdem europaweit vorangetrieben werden. Das EU-Parlament hat ebenfalls vergangene Woche einer «besseren Vernetzung der Sicherheitsdatenbanken in der EU» zugestimmt. Grenzschutz- und PolizeibeamtInnen sollen künftig mit einem Klick alle EU-Informationssysteme abfragen können, und es soll ein gemeinsamer Dienst für Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit bestehenden Datenbanken zusammengeführt werden, wie der «Standard» berichtet. Das sind EU-Systeme wie das Schengener Informationssystem, bei dem die Schweiz ebenfalls dabei ist.

In der normalen Polizeiarbeit werde seines Wissens die Gesichtserkennung in der Schweiz noch nicht eingesetzt, sagt Viktor Györffy, Anwalt und Präsident von grundrechte.ch. Dazu bräuchte es zunächst rechtliche Grundlagen. Die Begehrlichkeiten würden jedoch steigen, je allgegenwärtiger diese Technologien seien.