Neues Asylverfahren: Amtlich bewilligte Pfuscherei

Nr. 41 –

Die Schweiz fertigt die grosse Mehrheit der Asylsuchenden in Schnellverfahren ab. Eine Untersuchung belegt nun, wie fehlerhaft das neue System ist.

Beschleunigtes Warten: Ein Mann sitzt auf dem Dach des Bundesasylzentrums in Zürich.

Schnell, aber fair: Diesen Grundsatz wiederholte die damalige Justizministerin Simonetta Sommaruga (SP), wo immer sie 2016 für ihr neues Asylgesetz warb. Schnell, aber fair: Dieses Versprechen machte auch ihre Nachfolgerin, Karin Keller-Sutter (FDP), als sie das Gesetz am 1. März 2019 in Kraft setzte. «Für uns ist die Qualität genau gleich wichtig wie die Effizienz», so lobte sich noch Mario Gattiker, als er als Vorsteher des Staatssekretariats für Migration (SEM) diesen Frühling vor den Medien eine erste Bilanz zog. «Das System funktioniert noch nicht perfekt, aber es funktioniert gut. Ich bin sehr zufrieden.»

Zu einem gänzlich anderen Schluss kommt nun das Bündnis unabhängiger Rechtsarbeit im Asylbereich. Dem Bündnis gehören zahlreiche Beratungsstellen, Organisationen und AnwältInnen an, die Rechtsarbeit im Asylbereich leisten – die Freiplatzaktionen in Zürich und Basel etwa, die Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht oder die Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz. Es eint sie, dass sie alle nicht vom SEM finanziert werden und damit unabhängig agieren. Am Erscheinungstag dieser WOZ veröffentlicht das Bündnis einen Bericht zur Neustrukturierung, der einen alarmierenden Schluss zulässt. Von wegen Schweizer Qualitätsarbeit: Das neue Asylsystem ist fehleranfällig.

Auf Tempo Teufel

Um die Kritik einordnen zu können, ein paar Erklärungen für alle, die sich nicht täglich in den Niederungen der Schweizer Asylpolitik bewegen. Die wichtigste Neuerung des Gesetzes betraf eine Aufsplittung der Asylverfahren in ein beschleunigtes und ein erweitertes Verfahren. Beschleunigte Verfahren sollen in 140 Tagen abgeschlossen, komplexere Asylgesuche in rund einem Jahr bearbeitet werden. Um die Tempobolzerei zu ermöglichen, hat der Bundesrat in den beschleunigten Verfahren die Beschwerdefristen ans Bundesverwaltungsgericht verkürzt: auf sieben Tage. Bei den erweiterten beträgt sie weiterhin dreissig Tage.

Dafür erhalten die Asylsuchenden eine mandatierte Rechtsvertretung in den Bundesasylzentren. Das SEM hat die Aufträge in sechs Asylregionen im Wettbewerbsverfahren an Hilfswerke und Firmen vergeben. Eine unabhängige Rechtsvertretung bleibt möglich, sofern die Asylsuchenden einen Kontakt aus den abgeschotteten Zentren herstellen können.

Die Rekursmöglichkeit ans Bundesverwaltungsgericht ist existenziell, denn sie ist die einzige im Asylverfahren. Nehmen wir zum Vergleich an, ein Schweizer Bürger erhält sein Gartenhäuschen nicht bewilligt. Dann kann er beim Baudepartement rekurrieren und später noch am kantonalen Verwaltungsgericht. Er hat also sicher zwei Chancen, Recht zu erhalten. Asylsuchenden, oft aus grosser Not geflohen, bleibt hingegen nur die eine Beschwerde, und die müssen sie erst noch innert sieben Tagen einreichen.

Ein hoher Preis

Das Bündnis hat für seinen Bericht die Statistiken des SEM, des Bundesverwaltungsgerichts sowie eigene Fälle ausgewertet. Wie sehr das SEM aufs Tempo drückt, zeigt eine erste Zahl: Lediglich 18 Prozent aller Gesuche prüfte es im erweiterten Verfahren. Damit unterbietet die Behörde die politischen Vorgaben bei weitem, die von 30 Prozent komplexen Fällen ausgingen. Dass eine genauere Beurteilung oftmals angezeigt gewesen wäre, zeigen wiederum die Beschwerden ans Bundesverwaltungsgericht: Von 1067 Beschwerden wurden 226 entweder gutgeheissen oder ans SEM zurückgewiesen. Das entspricht einer rekordhohen Erfolgsquote von Rekursen von 21 Prozent, während sie in früheren Jahren meist nur 12 Prozent betragen hat.

«Der starke Anstieg der Rückweisungen belegt, dass die Geschwindigkeit einen hohen Preis hat», sagt Samuel Häberli, Geschäftsleiter bei der Freiplatzaktion Zürich. Gerade in Beispielen, in denen vertiefte medizinische Abklärungen nötig gewesen wären, habe das SEM unsauber gearbeitet. Auch in Fällen von Menschenhandel sei es schwierig, in der knappen Frist die nötigen Fakten auf den Tisch zu bekommen. «Der Faktor Zeit ist für viele Asylsuchende enorm wichtig. Viele brauchen Zeit, um eine Sprache zu finden, das Erlebte auszudrücken, oder um es mit Dokumenten zu belegen.»

Schon das alte System sei nicht auf die Bedürfnisse der Geflüchteten ausgerichtet gewesen, aber mit der engen Taktung habe der Druck auf alle Beteiligten zugenommen, bilanziert Häberli. «Die Fehlleistungen sind nicht auf die Arbeit einzelner Personen zurückzuführen. Sie sind systembedingt und werden politisch bewusst in Kauf genommen.»

Der Druck mache sich auch bei den mandatierten RechtsvertreterInnen bemerkbar. Diese würden zwar ihrer Arbeit genau nachgehen, wovon die Erfolgsquote bei den Beschwerden auch zeuge. «Doch oft legen sie ihre Mandate vorschnell nieder.» Zahlreiche Fälle, die sie als aussichtslos erachteten, wurden von unabhängigen RechtsvertreterInnen übernommen und vor Gericht erfolgreich zum Abschluss gebracht. Die mandatierten RechtsvertreterInnen haben denn auch nur knapp die Hälfte der Beschwerden geführt, die anderen kamen von unabhängiger Seite – oder Asylsuchende rekurrierten in eigenem Namen. Insgesamt übrigens blieb der Anteil der Rekurse stabil: Die Warnung der SVP vor einer Beschwerdeflut durch «Gratis-Anwälte» hat sich nicht bewahrheitet.

Eine letzte Auffälligkeit im Bericht: Regional schwankt der prozentuale Anteil der Beschwerden an der Gesamtzahl der Asylentscheide stark. In der Romandie betrug er 19 Prozent, in der Ostschweiz gerade einmal 4 Prozent. Geht man davon aus, dass überall gleich genau gearbeitet wird, dann wagen einzelne Rechtsdienste offenbar eher eine Beschwerde.

Gericht protestiert

Wie reagiert das SEM auf die Kritik des Bündnisses? «Die höhere Quote an gutgeheissenen Beschwerden zeigt vor allem, dass die Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertreter gute Arbeit leisten», schreibt Mediensprecher Lukas Rieder. Dies sei auch im Interesse des SEM. «Wir wollen rasche und faire Verfahren», wiederholt er das alte Mantra. Die Prozesse habe man bezüglich medizinischer Prüfungen schon angepasst. Ob Asylgesuche vertieft geprüft würden, hänge wesentlich von den Herkunftsstaaten der Gesuchsteller ab: «Wo es nötig ist, werden Asylgesuche im erweiterten Verfahren geprüft.» Den markanten regionalen Unterschieden gehe man im Rahmen einer laufenden Evaluation nach – mit Resultaten sei im Sommer 2021 zu rechnen.

Positiv auf den Bericht reagieren die RechtsvertreterInnen, die im Auftrag des SEM in den Bundeszentren arbeiten. «Er ist sehr fundiert und ein Kick in die richtige Richtung. Das System ist eindeutig noch nicht perfekt», sagt Dominique Wetli. Er leitet die Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not, die für die Verfahren in den Bundesasylzentren in Bern und Zürich zuständig ist. Die Kritik, dass dem SEM gerade für medizinische Abklärungen häufig wenig Zeit bleibt, teilt Wetli. Gerade in den abgelegenen Zentren fehle bisher die entsprechende Infrastruktur. «Hier wurden die Erkenntnisse aus der Testphase ungenügend berücksichtigt.»

Dass generell ein Zeitdruck herrsche, glaubt Wetli allerdings nicht. Die Asylsuchenden könnten juristisch gut begleitet werden. Die Schutzquote sei mit über fünfzig Prozent als hoch zu bewerten. «Ein rascher Entscheid ist auch im Interesse der Schutzsuchenden. Sie wollen keine jahrelange Perspektivlosigkeit.» Bisher habe seine Organisation noch nie auf eine Beschwerde verzichtet, weil die Zeit fehlte, sondern nur, wenn sie in ihrer Beurteilung keine begründbaren Zweifel am Entscheid habe. Dass die Erfolgsquote bei Rekursen höher ist als früher, hat nach Wetlis Einschätzung auch mit dem Bundesverwaltungsgericht zu tun: «Weil die Behandlungsfristen dort auch knapper sind, wurden 2019 mehr Asylentscheide zur weiteren Abklärung ans SEM zurückgewiesen.»

Das Bundesverwaltungsgericht hat selbst schon deutliche Kritik an der Neustrukturierung geäussert. In einem Leiturteil vom Juni dieses Jahres stellte es fest, dass das SEM zu Unrecht ein Asylgesuch im beschleunigten Verfahren abgewickelt und damit das Recht auf eine wirksame Beschwerde verhindert habe. In einem Interview mit der NZZ zeigte sich Gerichtspräsidentin Marianne Ryter besorgt: «In ein beschleunigtes Verfahren gehört nur, was auch schnell und einfach entschieden werden kann.» Die kurzen Fristen seien eine grosse Belastung für die Richterinnen und Gerichtsschreiber, bei vielen Fällen kämen sie an den Anschlag.

In ihrem Bericht fordern die unabhängigen RechtsberaterInnen denn auch, das Tempo zu drosseln. Die Behandlungsfristen beim SEM wie auch am Bundesverwaltungsgericht sollen verlängert werden, ebenso die Beschwerdefristen. Mandate sollen nicht aus Zeitgründen niedergelegt, der Zugang zu den Bundesasylzentren für alle Organisationen geöffnet werden, die im Asylbereich tätig sind. Schliesslich will man schweizweit ein Asylpikett lancieren, damit Asylsuchende nach einem negativen Entscheid den Zugang zu einer unabhängigen Rechtsberatung finden. Bereits im September hat die Freiplatzaktion Zürich ein Pilotprojekt gestartet. «In diesem abgezirkelten System ist es wichtig, dass ein unabhängiger Akteur nahe an den Entscheidungen dran bleibt.»

Noch eine letzte, vielleicht die erschreckendste Zahl zur Asylpolitik: Im Jahr 2019 wurden in der Schweiz gerade einmal 14 269 Asylgesuche gestellt, ein historischer Tiefstwert. Angesichts der Flüchtlingskatastrophe an den europäischen Aussengrenzen stellt sich damit weniger die Frage, ob Asylgesuche möglichst rasch erledigt werden – sondern ob es Geflüchtete überhaupt noch hierher schaffen.

Der Bericht findet sich unter www.bündnis-rechtsarbeit-asyl.ch ">www.bündnis-rechtsarbeit-asyl.ch .