Europa des Kapitals: Billig ist am besten

Nr. 28 –

Eine Urteilsserie des Europäischen Gerichtshofs zielt gegen die Rechte von ArbeiterInnen in der EU. Diesselbe Logik der Deregulierung wirkt auch in der Schweiz.


Sie waren ein kleines Häufchen, die GewerkschafterInnen, die sich vergangenen Samstag in Luxemburg zu einer kurzfristig angesetzten Demo versammelten. Doch sie könnten einen Stein ins Rollen bringen. Der Anlass war brisant. Die GewerkschafterInnen protestierten gegen einen Beschluss des Europäischen Gerichtshofs, in dem Luxemburg für seine Massnahmen gegen Lohndumping verurteilt wurde.

Das Urteil ist das jüngste in einer Serie von Beschlüssen, mit denen die EU-RichterInnen die Rechte von ArbeiterInnen und Gewerkschaften angreifen. Die Präzedenzfälle tragen absurde Namen, die an Raubkrieger oder Junkergeschlechter erinnern: «Viking», «Laval» und «Rüffert». Neu kommt «Luxemburg» dazu, das Urteil gegen das Grossherzogtum. Die vier Rechtssprüche werden auf Dauer die Lohnpolitik in der EU prägen. Sie werden das Lohngefälle als Strukturprinzip des europäischen Binnenmarkts vertiefen.

Im Dezember entschied der Europäische Gerichtshof zugunsten der finnischen Fährgesellschaft Viking. Diese hatte beschlossen, ihre Fähre «Rosella», die zwischen Helsinki und Tallinn verkehrt, umzuflaggen. Unter estnischer Flagge sollten die finnischen Tariflöhne nicht mehr gelten und eine estnische Besatzung zu tieferen Löhnen eingestellt werden. Zwei Gewerkschaften beschlossen Kampfmassnahmen. Viking klagte. Und bekam recht: Kampfmassnahmen würden gegen die Niederlassungsfreiheit von Unternehmen verstossen, urteilte der Gerichtshof.

Ebenfalls im Dezember entschieden die EU-RichterInnen im Fall «Laval». So heisst ein lettisches Bauunternehmen, das für die schwedische Gemeinde Vaxholm ein Schulhaus umbauen sollte. Laval weigerte sich, vor Ort die schwedischen Tariflöhne zu bezahlen, worauf eine schwedische Gewerkschaft die Baustelle blockierte. Laval klagte. Und bekam recht: Gemäss der Dienstleistungsfreiheit brauche ein Entsendebetrieb nicht höhere Gehälter zu zahlen als der vor Ort gültige Mindestlohn.

Anfang April dann das Urteil «Rüffert». Bezeichnenderweise soll ein Knastbau die ArbeiterInnenrechte in Deutschland verschlechtern. Eine deutsche Firma erhielt den Auftrag, bei Göttingen ein Gefängnis neu zu bauen. Sie verpflichtete ein polnisches Subunternehmen, das gerade mal die Hälfte des allgemeinen deutschen Mindestlohns für den Bau bezahlte. Das Land Niedersachsen zog vor Gericht, weil für die Vergabe öffentlicher Aufträge die ortsüblichen Tarifverträge zu gelten haben. Die Firma musste nicht einmal selber klagen: Das Landesgericht ersuchte den Europäischen Gerichtshof, festzustellen, ob die Tariftreue nicht EU-Recht verletze. «Genau», fanden die EU-RichterInnen: Das Vergabegesetz stelle eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit dar und verstosse überdies gegen die EU-Entsenderichtlinien.

Um die EU-Entsenderichtlinien ging es auch bei «Luxemburg». Hier hatte direkt die EU-Kommission geklagt. Zu streng waren Luxemburgs Vorschriften unter anderem deshalb, weil von den ausländischen Firmen schriftliche Arbeitsverträge und der automatische Teuerungsausgleich verlangt wurden. Das Urteil wurde extra auf den 19. Juni verschoben, eine Woche nach dem irischen Referendum gegen den Vertrag von Lissabon. Die Terminverschiebung hat bekanntlich wenig genützt: Den irischen Gewerkschaften genügten die drei ersten Urteile, um gegen den EU-Vertrag zu mobilisieren.

Die Urteile sind ein Erdbeben, vergraben in Paragrafen und Aktennotizen. «Viking» kann Konsequenzen haben für jeden Kampf gegen Standortverlagerungen, denn nichts anderes bedeutet die Umflaggung eines Schiffs. «Laval» und «Rüffert» pflügen die öffentliche Vergabepolitik um. Der Markt dazu ist immens: In Deutschland beträgt das Auftragsvolumen der öffentlichen Hand 360 Milliarden Euro. Die Urteile hebeln das Streikrecht aus, und sie gewichten unternehmerische Grundfreiheiten höher als Grundrechte der Lohnabhängigen. Betriebe, die «ausländische» Löhne zahlen, dürfen keinen Wettbewerbsvorteil verlieren, den sie mit ihren tieferen Personalkosten einholen.

Die Gewerkschaften wirken ratlos angesichts dieser Welle der Deregulierung, die von der Justiz her anrollt. Skandinavische Beschäftigtenorganisationen fordern nun mehr allgemeinverbindliche Tarifverträge. Frank Bsirske, der Vorsitzende der deutschen Gewerkschaft Verdi, schickt Bundeskanzlerin Angela Merkel einen Brief. Eine kohärente Strategie gibt es im Moment nicht.

Lohnabhängige in der Schweiz könnten - so gesehen - froh sein, dass die Schweiz nicht zur EU gehört. Die Einschätzung linker EU-KritikerInnen wird durch die Urteilsserie bestätigt. Jedoch: Ähnliche Bestrebungen wie jene des Europäischen Gerichtshofs laufen auch in der Schweiz. Im öffentlichen Beschaffungswesen wird hier ebenso das Grundprinzip durchgesetzt, nach dem die billigste Bude die beste ist. Jedenfalls bezweckt das eine Revision des Beschaffungsgesetzes, die sich in der Vernehmlassung befindet. Einerseits sollen nur noch allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge zwingend gelten, andere, weitergehende Vereinbarungen nicht mehr. Zum andern sind künftig nicht mehr die ortsüblichen Bedingungen massgebend, an denen eine Firma den Auftrag annimmt, sondern jene ihres Herkunftsortes: Eine Tessiner Firma offeriert dann in Genf zu Tessiner Konditionen.

Die EU-Urteile verschreiben ein Rechtskorsett, das sozialpolitische Spielräume strikt begrenzt. Zunehmender Druck auf das Verhältnis zur Schweiz bei den flankierenden Massnahmen scheint absehbar. Wenn im Beschaffungswesen die Wettbewerbsspirale zwischen den Kantonen wirkt, warum soll sie nicht gleichfalls mit dem Ausland gelten? Die grundsätzliche Logik der Deregulierung jedenfalls ist dieselbe.