Ausserdem: Asylgesetz: Der zynische Bundesrat

Nr. 10 –

Letzte Woche hat der Bundesrat beantragt, die befristeten dringlichen Änderungen des Asylgesetzes um weitere vier Jahre zu verlängern. Im September 2012 hatte das Parlament diese Änderungen beschlossen. Konkret waren das vor allem die Abschaffung des Botschaftsasyls sowie der Desertion als Fluchtgrund.

Ein Teil der Linken ergriff damals das Referendum gegen die dringlichen Änderungen. Die SP aber wollte nicht mitziehen. Nicht zuletzt weil SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga als Justizministerin für die Umsetzung der Revision verantwortlich war – und diese explizit bejahte. «Die Asylgesetzrevision ist keine Verschärfung», betonte sie im Vorfeld der Abstimmung permanent. Das Referendum blieb im Juni 2013 chancenlos.

Nun schreibt der Bundesrat in der Mitteilung zur Fristverlängerung, dass sich die Änderungen «aus seiner Sicht bewährt haben». In Bezug auf das abgeschaffte Botschaftsasyl heisst dies Folgendes: Im Zeitraum von 1980, als das Botschaftsasyl eingeführt wurde, bis im September 2012 reichten 46 369  Personen ein Asylgesuch auf Schweizer Vertretungen im Ausland ein. 2572 Flüchtlinge erhielten auf diese Weise Schutz in der Schweiz – pro Jahr entspricht das etwa achtzig Personen. Seither bleibt den Flüchtlingen einzig die Möglichkeit, auf den Botschaften ein sogenanntes humanitäres Visum zu beantragen. Doch die Hürden sind ungleich höher: Statt einer «Glaubhaftmachung», an Leib und Leben gefährdet zu sein, braucht es nun Beweise. Flüchtlinge, die sich in einem Drittstaat befinden – also beispielsweise EritreerInnen in Ägypten –, werden mehr oder weniger vom Verfahren ausgeschlossen, gerade weil sie ausserhalb ihres Heimatstaats sind. Bis im September 2013 haben gerade einmal fünfzehn Flüchtlinge ein humanitäres Visum erhalten, in den letzten Monaten sind vermehrt syrische Flüchtlinge berücksichtigt worden, sodass die Zahl bis im Februar 2014 auf 44 gestiegen ist.

Die Sicht des Bundesrats erweist sich vor diesem Hintergrund als bewährt zynisch.