Diesseits von Gut und Böse: Das ewige Negerli

Nr. 43 –

Die «Weltwoche» beantwortet regelmässig «Fragen zum modernen Leben», zum Beispiel letzte Woche: «Darf ich meine schwarze Katze ‹Neger› nennen?» Redaktor Alex Baur antwortete: «Weil das Gesetz (Art. 261 bis StGB) zumindest im Moment noch lediglich Personen, jedoch keine Tiere vor ungehörig rassistischen Bezeichnungen schützt, kann an dieser Stelle offenbleiben, ob der Begriff ‹Neger› überhaupt strafbar ist (…). Ja, Sie dürfen. Aber wäre es auch geschmackvoll? Ich meine: ‹Negerli› wäre passender für ein Büsi.»

«Weltwoche»-LeserInnen muss das Thema nachhaltig beschäftigen, denn schon 2007 quälte jemanden die Frage: «Darf ich meine schwarze Katze noch mit dem Namen ‹Negerli› rufen?» Damals antwortete Georg Kreis, zu jener Zeit noch Präsident der Antirassismuskommission: «Keine Sorge, Sie dürfen (…). Und Sie dürfen dazu ruhig auch einen Mohrenkopf und – danach oder davor – ein Zigeunerplätzli verspeisen, Letzteres vielleicht zusammen mit der Katze. Sie dürfen ganz vieles in der Schweiz, und dies trotz des verschrienen Antirassismusartikels. Sie dürfen sogar fast grenzenlos rassistisch sein, wenn Sie dies nur privat tun.»

Obwohl die «Weltwoche» Georg Kreis inzwischen gar nicht mehr lieb hat, orientiert sie sich mit Fleiss am letzten Satz seiner Antwort. Nur mit dem «privat» nimmt sie es nicht so genau.