Österreich: Wer sich bewegt, ist verdächtig

Nr. 5 –

«Ruf nie um Hilfe. Es könnte die Polizei kommen.» An diesen alten Spruch der ArbeiterInnenbewegung erinnern sich derzeit in Österreich viele AktivistInnen. Denn die Polizei kommt oft. Zum Beispiel an diesem Freitag – zum Akademikerball.

Es ging mal wieder hoch her beim Akademikerball im Januar letzten Jahres – nicht drinnen, aber draussen. In der Wiener Innenstadt zerbarsten Fensterscheiben, Mülleimer und Feuerwerkskörper flogen in Richtung Polizei, ein Polizeiauto wurde erheblich beschädigt. Zuvor hatten die Behörden ein weitreichendes Platzverbot verhängt, das jenes beim Besuch des damaligen US-Präsidenten George Bush 2006 noch übertraf, und zusätzlich zum ohnehin bestehenden Vermummungsverbot bei Demonstrationen war ein Schalverbot für alle Innenstadtbezirke ausgesprochen worden.

Als die 8000 bunt gemischten DemonstrantInnen ihre Blockade des Balls nicht aufgeben wollten, wurden sie eingekesselt, mit Schlagstöcken und Pfeffersprays traktiert und von Neonazis attackiert. Auch eine bereits genehmigte Kundgebung von Schoahüberlebenden gegen den Ball konnte wegen des Platzverbots nicht stattfinden.

Was ist da los in Österreich? Warum kommt es Ende Januar immer wieder zu Scharmützeln vor der Wiener Hofburg? Warum häufen sich Prozesse wegen angeblichen Landfriedensbruchs? Weshalb werden mittlerweile viele AktivistInnen aller möglichen Bewegungen (und manchmal auch Fussballfans) kriminalisiert? Und wieso treten die österreichische Polizei und ihre Sondertruppe Wega, die früher Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung hiess, immer massiver auf – wie beispielsweise Ende Juli, als 1500 PolizistInnen mit Kriegsgerät ausrückten, um 19 HausbesetzerInnen aus ihrer Pizzeria Anarchia zu vertreiben (siehe WOZ Nr. 32/2014 )?

Ein Ball der «rechtsextremen Elite»

Da ist etwa der Akademikerball, der jeweils am letzten Freitag im Januar in der Wiener Hofburg veranstaltet wird, in zeitlicher Nähe zum Holocaustgedenktag. Früher hiess dieses gesellschaftliche Ereignis, das an einem der repräsentativsten Orte der Republik stattfindet, Ball des Wiener Korporationsrings (WKR) – und es sind vor allem Burschenschafter, von rechtskonservativ bis ganz rechts, die an diesem Abend zum Tanz bitten.

Ein harmloses Vergnügen? Für die Rechtsextremismusexpertin Natascha Strobl ist der von der weit rechts positionierten Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) organisierte Ball «das wichtigste Event zur Vernetzung der rechtsextremen Elite Europas». Zu den bisherigen Gästen zählten etwa Marine Le Pen vom französischen Front National, Vertreter des belgischen Vlaams Belang oder der Schwedendemokraten. Viele AntifaschistInnen teilen Strobls Einschätzung. Und deswegen versuchen sie jedes Jahr, die Zugänge zur Hofburg zu blockieren.

Im Januar 2014 war Josef S., Student und Antifaschist aus Jena, mit dabei. Er protestierte wie viele andere gegen die rechtsextreme Zusammenkunft. Josef S. befand sich schon in Polizeigewahrsam, als sich nach den Mülleimerwürfen und den Entglasungsaktionen die Lage entspannte und ein Polizeitrupp in die nahe gelegene Wiener Akademie der bildenden Künste einzudringen versuchte. Dort fand am selben Abend ein Benefizevent für AktivistInnen der Refugee-Proteste 2012/13 statt.

Ein halbes Jahr sass Josef S. wegen «Tatbegehungsgefahr» in Untersuchungshaft, bis ihm der Prozess gemacht wurde. Hauptvorwurf: Landfriedensbruch. Diesen lange Zeit unbeachteten Paragrafen, der in den finsteren Zeiten des Feudalismus gegen revoltierende Menschen in Anwendung gebracht wurde, hat die Justiz vor kurzem wiederentdeckt. Praktisch am «Landfriedensbruch» ist unter anderem, dass keine strafbare Handlung persönlich zugeordnet werden muss: Allein die polizeiliche Zuordnung zu einer grösseren Menschenmenge, aus der heraus strafbare Handlungen erfolgen, reicht für eine strafrechtliche Verfolgung.

Ebenfalls vorgeworfen wurde Josef S. versuchte schwere Körperverletzung und Sachbeschädigung (ein Beweisvideo zeigte ihn lediglich beim Aufstellen eines Mülleimers). Wie in einem «Kriegsgebiet» habe es ausgesehen, dabei sei man doch hier in unserem Wien, sagte Staatsanwalt Hans Peter Kronawetter zu Prozessbeginn. «Demonstrationssöldner» aus Deutschland seien für die Zerstörungen in der Wiener City verantwortlich gewesen, und bei Josef S., der sich in Jena bei den Roten Falken engagiert, handle es sich um deren «Rädelsführer». In seinem Schlussplädoyer rückte Staatsanwalt Kronawetter den Angeklagten gar in die Nähe zum Terrorismus.

Am 22. Juli wurde Josef S. in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen und trotz der Widersprüche in den Aussagen eines Wega-Polizisten zu zwölf Monaten Haft verurteilt; die Untersuchungshaft wurde dabei angerechnet. Ausser den Angaben dieses Beamten, der die Manifestation in Zivil verfolgte und aus ungeklärten Umständen kurzfristig selber von KollegInnen festgenommen wurde, konnten Polizei und Staatsanwaltschaft keine Beweise vorlegen. Die Verteidigung legte Berufung ein.

Wie eine parlamentarische Anfrage ans Tageslicht brachte, wird gegen 517 weitere unbekannte Personen, die sich an den Protesten gegen den Akademikerball 2014 beteiligt haben sollen, wegen Landfriedensbruch ermittelt.

Abgeschriebene Erkenntnisse

Der Prozess gegen Josef S. war kein Einzelfall. Denn schon vorher, im März, begann nach monatelanger Untersuchungshaft ein Verfahren gegen acht Asylsuchende. Man warf ihnen vor, andere Geflüchtete oder undokumentierte MigrantInnen gewerbsmässig über die Grenze geschleppt zu haben. Die Anklage stützt sich dabei vor allem auf Überwachungsprotokolle abgehörter Telefonate. Im Vorfeld des Verfahrens hatte die Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) schwere Anschuldigungen erhoben: Die «Schlepperorganisation» habe «schwangere Frauen auf der Route hilflos zurückgelassen»; das Bundeskriminalamt sprach von einer «grossen kriminellen Vereinigung». Später wurden diese Anschuldigungen und die Behauptung, dass bislang zehn Millionen Euro umgesetzt worden seien, als «auf das Vorgehen von Schleppern allgemein bezogen» korrigiert.

Die Flüchtlinge stellen den Vorwurf der Fluchthilfe gar nicht in Abrede, allerdings die Bereicherungsabsicht. Sie hätten Geld erhalten, jedoch nur für den Kauf von Zugtickets oder Essen, erklärten sie vor Gericht.

Schon zu Beginn des Prozesses kamen grobe Fehler ans Licht. Laut Alexia Stuefer, frühere Verteidigerin eines der Angeklagten, habe die Polizei als Beweismittel für die Existenz und Wirkungsweise der angeblich kriminellen Vereinigung einfach Passagen aus Wikipedia in den Abschlussbericht kopiert. Der Vorwurf der «entgeltlichen Beihilfe zur Einreise» musste fallen gelassen werden. Danach konzentrierte sich die Anklage auf den Punkt «Förderung der Einreise nach/über Österreich in ein anderes Land». Bis zum Schluss des Verfahrens wurden den Angeklagten nur die an sie persönlich gerichteten Fragen in die Sprachen ihrer Herkunftsländer übersetzt.

Politisch brisant am Verfahren war, dass sich einige der Angeklagten bei den Flüchtlingsprotesten für bessere Bedingungen für Asylsuchende engagiert hatten. Die Proteste hatten nach der gewaltsamen Räumung des Wiener Refugee-Camps mit der Besetzung der Votivkirche Ende 2012 und einem mehrwöchigen Hungerstreik (im Januar und Februar 2013) ihren Höhepunkt erreicht. Anfang Dezember 2014 verurteilte das Gericht sieben der Angeklagten zu teilweise bedingten Freiheitsstrafen von 7 bis 28 Monaten.

Der Freigesprochene zahlt

Kurz nach dem Fluchthilfeprozess begann im Mai 2014 das zweite Verfahren gegen fünf TierrechtsaktivistInnen. Sie hatten sich vor den Läden einer Modekette postiert und gefordert, Tierpelz aus dem Sortiment zu nehmen. Die fünf hätten «sittenwidrig» ein Unternehmen zu einem bestimmten Verhalten «genötigt». Das führte in einem ersten Verfahren zur Anklage der «Bildung einer kriminellen Vereinigung» (§ 278a des österreichischen Strafrechts): Dieser eigentlich gegen das organisierte Verbrechen gerichtete Paragraf stellte in einem Passus auch den Versuch unter Strafe, «erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft» nehmen zu wollen. Damit war jedes zivilgesellschaftliche Engagement strafbar – jedenfalls bis Juli 2013, als dieser Satz aus dem Paragrafen 278a gestrichen wurde.

Im Revisionsverfahren hatten die Beschuldigten mehr Glück. Dabei wurde bekannt, dass sich ein Miteigentümer der Modekette höchstpersönlich beim damaligen Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit über die TierrechtsaktivistInnen beschwert hatte – und dass erst danach eine Sonderkommission (Soko) Bekleidung gegründet wurde, wie der Leiter des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung bestätigte. Die Angeklagten wurden freigesprochen.

Aber frei von Schulden sind sie deswegen noch lange nicht. Martin Balluch, einer der Beschuldigten, muss jetzt nach eigenen Aussagen Anwaltskosten in Höhe von 600 000 Euro begleichen. In Österreich übernimmt der Staat bei Strafprozessen selbst bei einem Freispruch nur einen kleinen Teil der Verteidigungskosten (maximal 5000 Euro) – und das nur auf Antrag. Balluch hatte zudem Schadenersatzklage gegen die Republik angestrengt, weil von der Soko Bekleidung Entlastungsmaterial zurückgehalten worden war. Sie wurde wegen Verjährung abgewiesen. Begründung: Balluch habe als Einziger gleich zu Beginn gewusst, dass er unschuldig sei. Er hätte somit sofort Klage einreichen müssen – zu einem Zeitpunkt also, an dem weder die Schadenshöhe noch der Freispruch bekannt waren.

Wie man Fussballfans kriminalisiert

Im Herbst folgten weitere Prozesse – wieder im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen rechtsextreme und deutschnationale Veranstaltungen. Und wieder ging es um Widerstand gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung oder Landfriedensbruch. So auch bei einem Verfahren gegen Fussballfans.

Anfang September 2013 war es bei einem Freundschaftsspiel zwischen dem Wiener Fussballklub SK Rapid und dem 1. FC Nürnberg zu Turbulenzen gekommen. Zivilbeamte kontrollierten mit Unterstützung der Sonderpolizei Wega die Identität feiernder Fans und liessen die Stadiontore schliessen. Die Fans reagierten empört, die Polizei antwortete mit Pfefferspray. Nach Prügeleien zwischen Stadionordnern und wütenden Fans konnten SK-Rapid-Angestellte und besonnene Fans die Lage beruhigen – bis zu dem Moment, als die Wega Greiftrupps abkommandierte, um einen Verdächtigen zu fassen, der das Kennzeichen eines Polizeiautos abmontiert haben soll.

Ab diesem Zeitpunkt eskalierte die Lage völlig. Polizeihelikopter kreisten über dem Stadion. Die Polizei griff zu Knüppeln und Reizgas, die Fans warfen mit Bänken. Als später ein Aufruf nach entlastendem Bild- und Videomaterial veröffentlicht wurde, durchsuchte die Polizei – die immer noch gegen rund 500 Verdächtigte ermittelt – die Wohnung des Obmanns der Rechtshilfe Rapid und beschlagnahmte Computer, Datenträger und Mobiltelefone. Von den 29 vor Gericht gestellten Angeklagten wurden im September 2014 22 wegen Landfriedensbruch verurteilt; gegen 4 weitere Fans wurde inzwischen ebenfalls Anklage erhoben. 11 Verurteilte haben Berufung eingelegt.

Unbekannt, unbekannt, unbekannt

Woher diese staatliche Aggressivität? Der freie Journalist Gerhard Kettler, der vor allem über soziale Bewegungen in Wien berichtet, sieht die Gründe dafür weniger in einer stringenten Strategie von Polizei und Justiz. Er erkennt eher eine gewisse Neigung des Apparats zum Autoritarismus, gepaart mit unklaren Zuständigkeiten, persönlichen Verflechtungen und Karrierismus in der Staatsbürokratie.

Andererseits hält er beim Fluchthilfeprozess einen politischen Racheakt nicht für ausgeschlossen. Waren nicht zwischen 1999 und 2005 bei Verfahren gegen AktivistInnen der schwarzen Community von Wien, die gegen die Tötung des Flüchtlings Marcus Omofuma während eines Ausschaffungsflugs protestiert hatten, insgesamt tausend Jahre Haft verhängt worden – um jeden Ansatz einer Selbstorganisation zu unterbinden? Und klangen seinerzeit die Beschuldigungen nicht ähnlich vage wie heute? Damals hätten, wie es in Anklageschriften hiess, «unbekannte Personen an unbekannten Orten unbekannte Mengen von unbekannten Substanzen» verkauft. Bei der Fluchthilfe jetzt, so Kettler, seien es eben «unbekannte Personen, unbekanntes Entgelt und unbekannte Länder» gewesen.

Aber einen Unterschied gibt es doch: Während sich früher die Polizei durch Menschenmengen prügelte, nimmt sie jetzt möglichst viele AktivistInnen fest, klagt sie an – und lässt danach der juristischen Fantasie freien Lauf. «Sie suchen nach Paragrafen, die über die üblichen Tatbestände wie Widerstand gegen die Staatsgewalt oder schwere Körperverletzung hinausgehen», sagt Kettler. «Und deswegen kommt es zu so vielen Anklagen wegen Landfriedensbruch.»

Viele aktuelle Verfahren in Österreich werden vom Onlineportal www.prozess.report dokumentiert.

Fahr nicht zur Hofburg!

Aller Voraussicht nach wird dieses Jahr gegen den Akademikerball noch massiver protestiert als 2014. «Es wird so rundgehen, wie es noch nie der Fall war», zitierte vergangene Woche der ORF einen Gemeinderat der FPÖ, die den Ball veranstaltet.

Laut Polizeiangaben sind derzeit zehn Kundgebungen, zwei Demonstrationen und ein Konzert auf dem Heldenplatz angemeldet; drei Kundgebungen sind als Blockaden gedacht. Auf dem Konzert spricht auch der Holocaustüberlebende Rudi Gelbard, den WOZ-LeserInnen auf der letztjährigen WOZ-Reise nach Wien kennengelernt haben.

Das antifaschistische Bündnis No-WKR, das seit 2008 Proteste gegen den WKR-/Akademikerball organisiert, hat seinen Aufruf in fünf Sprachen übersetzt (www.nowkr.at). Erwartet werden auch Reisebusse aus Deutschland, Italien, Tschechien und der Slowakei.

Ausserdem haben Wiener TaxifahrerInnen beschlossen, keine Ballgäste zur Hofburg zu chauffieren. Ihre lesenswerten Begründungen finden Sie hier: www.facebook.com/50000Gruende.