Westsahara: Der Polisario wird gerichtlich anerkannt

Nr. 51 –

Die sahrauische Befreiungsbewegung Frente Polisario kämpft noch immer, zurzeit vor allem juristisch. Am vergangenen Donnerstag gab ihr der Gerichtshof der Europäischen Union recht: Der Gerichtshof erklärte das Freihandelsabkommen für Landwirtschafts- und Fischereiprodukte zwischen Marokko und der EU für ungültig. Denn der Vertrag umfasst auch die besetzten Gebiete der Westsahara, die völkerrechtlich gar nicht zu Marokko gehören. Die EU rekurrierte bereits am Montag gegen das Urteil.

Der Polisario hatte vor drei Jahren gegen das Abkommen Klage eingereicht. Es sei eine Form «wirtschaftlicher Ausbeutung, um die Struktur der sahrauischen Gesellschaft zu verändern». Seit 42 Jahren kämpft der unter spanischer Kolonialherrschaft gegründete Polisario für die Unabhängigkeit. Als sich Spanien 1975 aus der Westsahara zurückzog, erhoben Marokko und Mauretanien Anspruch auf die Wüstenregion und besetzten das Gebiet. Aber der Polisario rief die Demokratische Arabische Republik Sahara aus und zog in den Kampf gegen die Besatzer. 1991 wurde ein Waffenstillstand zwischen Marokko und dem Polisario vereinbart, mit der Bedingung, dass die Sahrauis durch ein Referendum selbst über ihre Zukunft entscheiden dürften – doch das steht bis heute aus.

So ist völkerrechtlich noch immer unklar, wer das Gebiet verwaltet. Bislang haben fünfzig Staaten die Demokratische Arabische Republik Sahara anerkannt – die Schweiz gehört nicht dazu. Marokko kontrolliert zwei Drittel des Landes und die grösseren Städte; mit einem verminten und überwachten Sandwall trennt es diese Gebiete vom Sahraui-Hinterland.

Die Unabhängigkeitsbewegung wird nach wie vor hart unterdrückt: Hohe Haftstrafen, Folter und das Verschwindenlassen von politischen AktivistInnen sollen einschüchtern. Viele Sahrauis sind bereits während des Kriegs geflüchtet und harren in westalgerischen Flüchtlingslagern aus.

Durch das Urteil gewinnt der Polisario zum ersten Mal vor einem europäischen Gericht Anerkennung. Der Gerichtsentscheid trifft besonders Marokkos König Mohammed VI., er besitzt riesige Plantagen in der Westsahara. Laut der nichtstaatlichen Organisation Western Sahara Resource Watch (WSRW) gehören alle elf Plantagen im Gebiet entweder dem König oder marokkanischen oder französischen Unternehmen.

Zur Einsprache der EU gegen das Urteil, sagt Erik Hager, Vorstandsmitglied von WSRW: «Das ist die Doppelmoral der EU. Sie gibt zwar die politisch richtigen Statements, aber ihr Handeln unterwandert diese gleichzeitig.» Diese Doppelmoral habe das Gerichtsurteil nun entlarvt.