Interkantonale Spitalfusion: Kommt es zur Schweizer Premiere?

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Die beiden Basel stehen vor einer wegweisenden Abstimmung: Sollen ihre Kantonsspitäler zu einer AG fusionieren? Die Linke ist sich uneinig.

Es liegt an den engen Landes- und Kantonsgrenzen: Rund eine halbe Million Menschen umfasst das Einzugsgebiet des Unispitals Basel. Zu wenig, um mit den Unispitälern Zürich und Bern mitzuhalten. Ausgerechnet Basel, das sich als Life-Science-Standort profilieren will, droht den Anschluss zu verlieren.

Warum also nicht das Einzugsgebiet vergrössern? Genau das hat sich die Stadtbasler Gesundheitsdirektion gedacht – und ist im Baselbiet auf Anklang gestossen. Auch dort nämlich, wo die Spitäler Bruderholz, Liestal und Laufen schon vor sechs Jahren fusionierten, beklagt man zu tiefe Fallzahlen.

So könnte es demnächst zu einer Schweizer Premiere kommen: der Fusion von Kantonsspitälern. Konkret geht es in der Vorlage, über die am 10. Februar abgestimmt wird, um eine Fusion des Unispitals Basel (USB) und des Kantonsspitals Baselland (KSBL) zur Universitätsspital Nordwest AG. Gleichzeitig kommt eine weit weniger umstrittene Vorlage für eine engere gemeinsame Gesundheitsplanung an die Urnen. Ein Nein in einem Kanton zu einer der Vorlagen genügte, um eine Fusion zu verhindern.

Unheilige Allianzen

Widerstand gegen eine Fusion regt sich vorab im Stadtkanton, der zwei Drittel der Kosten trüge. Im Gegensatz zur rot-grünen Regierung sowie zur FDP, GLP, SVP und den Grünen stellen sich die dortige SP sowie die linke Partei BastA! gegen eine Fusion. Im Baselbiet sieht es anders aus: SP (sowie Grüne und SVP) sind dafür – FDP und GLP dagegen.

Wie uneinig man sich in der Linken ist, zeigt sich daran, dass vor zwei Wochen den WOZ-AbonnentInnen in Basel ein Flyer mit Argumenten für eine Fusion mitgeschickt wurde – kurz bevor ein von 160 Fachleuten des Gesundheitswesens unterzeichneter Aufruf gegen die Fusion verbreitet wurde. Darin wird unter anderem kritisiert, dass noch immer kein gemeinsamer Gesamtarbeitsvertrag für die Angestellten vorliegt – es sind derzeit rund 7200 in Basel-Stadt und 3500 im Baselbiet. Doch auch der Plan, die Spitäler in einer Aktiengesellschaft zu bündeln, stösst auf Widerstand. Denn auch wenn dabei die Kantone mindestens 51 Prozent der Aktien besässen: Die demokratische Kontrolle würde eingeschränkt.

«Das Parlament könnte bei inhaltlichen Fragen nicht mehr mitreden», sagt Toya Krummenacher, Sekretärin beim VPOD Region Basel und Präsidentin des Basler Gewerkschaftsbunds. «Und die Bevölkerung dürfte schon gar nicht mehr direkt mitbestimmen – etwa wenn Kaderlöhne explodierten, während die sonstigen Löhne tief gehalten würden. Dies einzuschränken, ist heute, da die Spitäler öffentlich-rechtliche Anstalten sind, per Gesetz möglich.» Hinzu komme, dass der gemeinnützige Zweck der AG nicht gesichert wäre, falls der Vertrag dereinst von einem der Kantone gekündigt würde. «Dann hätten wir eine gewinnorientierte, den Investoren verpflichtete AG.»

Doch auch in der SP Basel-Stadt existiert eine prominente Befürworterin: Silvia Schenker. «Ich nehme die Rechtsform einer gemeinnützigen AG in Kauf», sagt die Nationalrätin, die im Verwaltungsrat des Unispitals sitzt. «Eine genügend hohe Fallzahl, um mit den anderen Unispitälern mitzuhalten, ist nur durch eine verbindliche Fusion möglich. Zudem hat eine gemeinnützige AG im komplexen bikantonalen Setting Vorteile und ermöglicht, weitere gemeinnützige Spitäler zu integrieren.»

Das Versprechen der Direktionen

Sie habe im Verwaltungsrat für eine öffentlich-rechtliche Anstalt plädiert, aber schliesslich der Form einer gemeinnützigen AG zugestimmt, sagt Schenker: «Mir geht es um die Existenz der universitären Medizin, der Kantonsspitäler und der Arbeitsplätze.» Eine Privatisierung nach dem allfälligen Ausstieg eines Kantons hält sie für wenig realistisch. In beiden Kantonen müssten dafür zuerst Verfassung und Gesetz angepasst werden. Auch die Befürchtungen, dass sich die Anstellungsbedingungen verschlechterten, teilt sie nicht. Dabei stützt sie sich auf die Versprechen der Spitaldirektionen und die ihr als USB-Verwaltungsrätin bekannten Informationen zum bisherigen Verhandlungsverlauf.

Krummenacher hält wenig davon: «Nur schon die Behauptung, dass Verschlechterungen insbesondere in der beruflichen Vorsorge im USB durch Anpassung der Löhne an jene im KSBL aufgefangen würden, stimmt nicht. Da das KSBL seit der Auslagerung kaum Lohnerhöhungen gewährt hat, sind die Löhne dort längst nicht mehr besser als am USB.» Vielmehr würden die Bedingungen für das Personal in beiden Spitälern verschlechtert, weil für das fusionierte Spital als AG das Spitalgesetz nicht mehr gälte: «So würden neu privatrechtliche Anstellungsbedingungen gelten. Aus personalrechtlicher Sicht eine klare Verschlechterung, die auch mit dem besten GAV nicht korrigiert werden könnte.»