#digi: Das Pferd von hinten aufgezäumt

Nr. 35 –

Papierlose Gerichte, vollständig digitale Aktenführung und ein durchgehend elektronischer Rechtsweg: Das soll im Schweizer Justizwesen bald Realität werden. Unter dem Titel «Justitia 4.0» wird die umfassende Digitalisierung vorangetrieben. Ein Projekt mit gigantischen Ausmassen, müssen doch Hunderte Millionen Akten und Transaktionen mit unterschiedlichsten Personen, Organisationen und Diensten abgedeckt werden.

Damit das alles funktioniert, braucht es eine entsprechend ausgerüstete digitale Plattform. Diese soll den Informationsaustausch vereinfachen – im Prinzip keine dumme Sache. Für das nötige Gesetz fand im Frühling die Vernehmlassung statt. In vier bis fünf Jahren soll es in Kraft treten. Doch bereits jetzt hagelt es Kritik am Vorhaben: Die für den Rechtsverkehr so wichtige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist in der Vorlage nicht vorgeschrieben. Auch ein offener Quellcode ist nicht nötig. Dabei sollte doch langsam in die Verwaltungsköpfe dringen, dass es öffentliches Geld nur für öffentlichen Code geben darf.

Obwohl das Gesetz also weder ausgereift noch in trockenen Tüchern ist, soll schon die entsprechende Plattform entwickelt und beschafft werden. Bereits in zwei Jahren soll justitia.swiss den Betrieb aufnehmen und Hunderttausende Akten verfügbar machen. Die Digitale Gesellschaft sieht darin den «demokratischen und rechtsstaatlichen Prozess unterminiert». Gemeinsam mit einem IT-Unternehmen hat sie beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Beschaffung Beschwerde erhoben. Damit soll diese verhindert oder aufgeschoben werden, bis die rechtlichen Grundlagen geschaffen sind.

Für die Digitale Gesellschaft ist der Ablauf ein «dreistes Vorgehen». Mit der Plattform würden Tatsachen geschaffen, bevor der gesetzgeberische Prozess abgeschlossen sei. Weil bei einer allfälligen Abstimmung bereits Millionen verlocht wären, würde die Bevölkerung unter Druck gesetzt, ein Gesetz durchzuwinken. Und weil relevante Details zur Plattform noch völlig offen sind, droht sich diese in eine Richtung zu entwickeln, die mit dem noch unreifen Gesetz nicht kompatibel ist. Dass das völlig absurd ist, sollte auch dem Bundesverwaltungsgericht einleuchten.