Pauschalsteuer: Ein Privileg der Reichen

Nr. 47 –

Manchmal lässt sich das Demokratieverständnis an einer Zahl ablesen: 270 000 Franken. So viel hat der Schweizerische Gewerbeverband in den letzten Wochen und Monaten aus Gemeinden wie Crans-Montana, Pontresina, Zermatt oder Saanen-Gstaad erhalten, um die Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung zu bekämpfen – eine Viertelmillion aus dem öffentlichen Haushalt für den Erhalt der Privilegien einer kleinen, vermögenden Elite. Allein die PolitikerInnen aus dem Nobelort St. Moritz nahmen dafür 50 000 Franken aus der Steuerkasse. Das ist demokratiepolitisch fragwürdig, aber passend in einem Abstimmungskampf, in dem Treuhänderinnen und Bauherren mit Millionenbudgets vorgeben, die Interessen der kleinen Leute zu vertreten.

Ende November stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Initiative der Alternativen Liste (AL) ab, die Steuerprivilegien für ausländische MillionärInnen abschaffen will. Reiche AusländerInnen, die nicht in der Schweiz erwerbstätig sind, können heute pauschal besteuert werden. Sie entrichten ihre Abgaben an den Staat also nicht gemessen an ihrem Einkommen und Vermögen, sondern an ihren Lebenshaltungskosten. Das widerspricht eigentlich der Verfassung, die vorsieht, dass in der Schweiz alle nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden sollen. Selbst Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf musste zugeben, dass die Pauschalsteuer die Verfassung zumindest ritzt. Gerecht findet sie die Steuer übrigens auch nicht, aber in diesem Fall sei das wegen der Einnahmen durch das Steuerprivileg gerechtfertigt: Knapp 700 Millionen Franken bringt die Pauschalsteuer jährlich ein. Das sind gerade mal 0,5 Prozent der gesamten Steuereinnahmen aus Bund, Kantonen und Gemeinden. Es kann also höchstens als halbes Argument für die Verfassungswidrigkeit herhalten.

Natürlich profitieren Pauschalsteuernester wie Gstaad überproportional von den ausländischen Reichen; entsprechend würde sie die Annahme der Initiative treffen. Aber es ist unklar, ob und wie stark dies finanziell ins Gewicht fiele. Angesichts der akuten Panik vor einer Abschaffung der Pauschalsteuer müssen sich diese Regionen auch die Frage gefallen lassen: Haben sie ausser einem Steuerschlupfloch etwa nichts zu bieten?

In der Schweiz sind nur rund 5600 Personen pauschal besteuert. Daraus zu schliessen, dass es bei der Frage der Pauschalbesteuerung um ein Randphänomen ginge, wäre aber falsch. Es verhält sich wie mit den Vermögen: je grösser die Konzentration, desto grösser das Problem. Die Pauschalsteuer wurde eingeführt, um pensionierte AusländerInnen, die ihren Lebensabend in der Schweiz verbringen wollen, besteuern zu können. Heute dient das System im Wesentlichen als ein weiteres Schlupfloch für eine steuerscheue Oligarchie und ihre Treuhänder. Kein Wunder, ist die Zahl der Pauschalbesteuerten in den letzten Jahren ständig gestiegen. Der dreiste Missbrauch dieses Systems wird auch an Einzelfällen sichtbar. Viktor Vekselberg, Peter Pühringer oder Gennadi Timtschenko sind alles andere als «nicht erwerbstätige» Rentner. Und doch werden sie pauschal besteuert.

Bei der Abstimmung vom 30. November geht es um mehr als eine Kleinigkeit. Die Pauschalbesteuerung ist Ausdruck davon, wie sehr sich die Reichen ausserhalb der gesellschaftlichen Ordnung bewegen: Das Wohnen in Gated Communities, das Erstreiten von Recht vor Sondergerichten, das Umgehen von Steuern mittels Briefkastenfirmen oder individuellen Abkommen – die Privilegien, die sich Unternehmen und Privatpersonen des globalisierten Kapitals herausnehmen, zeigen, dass hier etliches aus den Fugen geraten ist.

Bankgeheimnis, Pauschalbesteuerung, Tiefststeuern für Unternehmen – sie alle sind in einer Reihe zu begreifen: als Instrumente der Begünstigung des Reichtums. Die Initiative der AL ist der Versuch, diese Ungleichheit zu korrigieren und mehr Gerechtigkeit zu schaffen. Die Abschaffung der Pauschalsteuer ist die Abschaffung eines ungerechten und ungerechtfertigten Privilegs.