Parkplatzpflicht: Obacht: Autofahren verwirrt

Nr. 13 –

Wer baut, muss auch Parkplätze bauen, ob er nun will oder nicht. Der 1936 in Nazideutschland erfundene und später in die Schweiz exportierte Parkplatzzwang muss jedem liberal denkenden bauwilligen Menschen ein Ärgernis sein.

So scheint logisch, dass der Hauseigentümerverband (HEV) gegen die revidierte Parkplatzverordnung der Stadt Zürich rekurriert hat; das Baurekursgericht hat den Fall letzte Woche entschieden. Der HEV wehrte sich insbesondere gegen die Veloparkplatzpflicht. Das Gericht gibt ihm teilweise recht. Doch weiter können wir mit unserer bescheidenen Logik nicht folgen. Zweitens nämlich rekurrierte der HEV dagegen, künftig weniger zu müssen: Die alte Regelung verlangte einen Autoabstellplatz pro 100 Quadratmeter, die neue noch einen pro 120 Quadratmeter, und autoarme Nutzungen können «von der Nachweispflicht befreit werden». Beide Freiheiten wollte der HEV durchaus nicht annehmen. Das Gericht musste ihn darüber aufklären, dass «die Nutzungsbefugnisse der Grundeigentümer» durch die Regelung «nicht eingeschränkt, sondern erweitert werden».

Unsere Frage an HEV-Geschäftsführer Albert Leiser vermag das Rätsel nicht zu lösen: Sind Sie als Freisinniger nicht der Meinung, es müsse den Privaten überlassen werden, ob sie Parkplätze wollen oder nicht? «Da gebe ich Ihnen recht», sagt Leiser. «Von mir aus könnte man die Parkplatzpflicht streichen.» Aber gegen eine Lockerung der Pflicht klagte er.

Das Gericht spricht dem HEV die Rekursberechtigung in diesem Punkt ab. Gleichwohl urteilt es, die Reduktion privater Autoabstellplätze stelle «eine ganz erhebliche Einschränkung des Grundeigentums dar».

Da bleibt uns nur zu sagen: Fahren Sie nicht Auto. Es verwirrt die Begriffe.