Asylverfahren: Traumatisierte Asylsuchende – abhängig vom Glück

Nr. 19 –

Traumatisierungen haben einen wesentlichen Einfluss auf Aussagen und Verhalten von Asylsuchenden während des Asylverfahrens. Viele kommen im aktuellen Verfahrenssystem unter die Räder, weil ein vorliegendes Trauma nicht erkannt wird.

Demonstration anlässlich des Selbstmordes von Moncef S. am 4. Mai 2013 in Zürich. Foto: Autonome Schule Zürich

Hassan F.* musste vier Jahre warten und eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht platzieren, ehe er vor kurzem als Flüchtling anerkannt wurde. Und das, obschon er die Flüchtlingseigenschaft von Beginn an erfüllte. Der Somalier war in seinem Heimatland Opfer eines politisch motivierten Minenanschlags auf sein Auto geworden. Er wurde dabei schwer verletzt, lag monatelang im Koma. Das Bundesamt für Migration (BFM) hatte sein Asylgesuch trotzdem abgelehnt.

Die Geschichte von Hassan F. wirft ein Schlaglicht auf ein Thema, das im medialen Getöse um das Asylverfahren kaum Beachtung findet: Der somalische Flüchtling ist durch die Ereignisse in seinem Heimatland traumatisiert. Die damit einhergehenden körperlichen und psychischen Probleme hätten ihn beinahe unter die Räder kommen lassen. Hassan F. musste für die Befragung durch das BFM von der Innerschweiz nach Bern reisen – eine zweistündige Zugfahrt mit Umsteigen. «Ich hatte jedoch derart starke Schmerzen im Bein, dass ich nicht gehen konnte. Zudem musste ich von den Mitbewohnern im Asylheim Geld zusammenbetteln, um ein Auto mit Chauffeur mieten zu können, das mich nach Bern fuhr. Das Interview dauerte fünf Stunden, ich hatte nur wenig gefrühstückt und war von den Schmerzmitteln beduselt», erzählt Hassan F. mit leiser Stimme.

Leise sprach er auch in der Befragung beim BFM und bei den verschiedenen ärztlichen Untersuchungen, denen er sich wegen seines schmerzenden Beins unterzog. Die DolmetscherInnen, wenn überhaupt welche anwesend waren, verstanden ihn nur schlecht, und so schlichen sich Fehler in die medizinischen Akten ein. Diese Akten wurden vom BFM in die Beurteilung einbezogen, und einer der Fehler erwies sich als gravierend: Das Jahr des Anschlags auf sein Auto datiert in einem der ärztlichen Protokolle auf das Jahr 1999 – zu lange her, um für ein Asylgesuch im Jahr 2008 relevant zu sein. Der Anschlag und die dazugehörenden politischen Ereignisse geschahen jedoch 2007 und waren demzufolge relevant.

Manchmal fällt es auf, manchmal nicht

Nach dem negativen Entscheid des BFM reichte Claudia Tamuk, die Rechtsvertreterin von Hassan F., Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Die Juristin, die für die Caritas Schweiz arbeitet, klärte die falsche Datumsangabe auf und konnte damit nicht nur die Relevanz von Hassan F.s Geschichte, sondern auch seine andauernde Gefährdung im Heimatland nachweisen. Das Bundesverwaltungsgericht erkannte an – unter Verweis auf die eigene frühere Rechtsprechung –, dass traumatisierte Personen Schwierigkeiten haben, ihre Erlebnisse überzeugend darzustellen, und bestätigte damit die Glaubwürdigkeit von Hassan F.s Geschichte.

«Für Traumatisierte sind die Herausforderungen des Asylverfahrens besonders schwierig zu meistern, wenn nicht unmöglich», erklärt Claudia Tamuk. Zwar werde in Fällen, wo die Ämter früh genug auf die Traumatisierung aufmerksam werden, Rücksicht genommen. Doch es gebe viele Fälle, in denen die BeamtInnen des BFM oder auch die BetreuerInnen in den Asylheimen eine Traumatisierung nicht erkennen, so Tamuk. «Auch die Betroffenen selbst können ihr Leiden oft nicht verbalisieren.»

Dieselbe Beobachtung hat auch Astrid Geistert von der Beratungsstelle für Asylsuchende (BAS) in Basel gemacht: «Manchmal realisiert der Befrager des BFM oder die Hilfswerkvertreterin bei der ersten Befragung, dass eine Traumatisierung vorliegt, manchmal fällt das in der Rechtsberatung auf, aber oft eben auch nicht.»

Mit Trauma ins Asylverfahren

Die Probleme, mit denen traumatisierte Asylsuchende zu kämpfen haben, sind vielfältig. «Ein Problem ist, dass PatientInnen mit posttraumatischer Belastungsstörung Ereignisse der Vergangenheit oft chronologisch nicht mehr richtig einordnen können oder Kausalzusammenhänge durcheinanderbringen. Diese Schwierigkeiten können sich durch den Stress der Befragung noch verstärken, und die Erzählung verwirrt sich», sagt Naser Morina. Der Psychologe am Ambulatorium für Folter- und Kriegsopfer des Universitätsspitals Zürich ist Hassan F.s Therapeut. Er fährt fort: «Manchmal wurde auch das traumatische Erlebnis verdrängt, oder Teile davon sind der Erinnerung nicht mehr zugänglich. Das Resultat können Fluchtgeschichten voller Widersprüche sein, in denen das zentrale bedrohliche Erlebnis fehlt.» Die Asylbehörden würden eine solche Geschichte als nicht glaubwürdig einstufen und folglich kein Asyl gewähren, so Morina.

Solche Fälle hat auch die Juristin Claudia Tamuk schon beobachtet – insbesondere bei Frauen: «Vergewaltigte Frauen sind oft ausserstande, ihre Vergewaltigung auch nur zu erwähnen, geschweige denn im Detail zu schildern, wie es in den Befragungen durch das BFM verlangt wird. Sie schweigen und fallen deshalb durch die Maschen des Asylverfahrens.»

Wie das BFM auf Anfrage bestätigt, werden die MitarbeiterInnen, die die Asylbefragungen durchführen, für den Umgang mit traumatisierten Menschen speziell geschult und sind auch über mögliche Einflüsse einer Traumatisierung auf die Glaubwürdigkeit einer Fluchtgeschichte im Bild. Doch die «Beweislast» für das rechtzeitige Erkennen eines Traumas scheint trotzdem bei den AntragstellerInnen zu liegen: Der entsprechende Artikel des Asylgesetzes verlangt, dass «die für das Asyl- und Wegweisungsverfahren massgeblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen» gleich zu Beginn des Asylverfahrens bekannt gemacht werden – durch die Asylsuchenden selbst. Auch das BFM hält an dieser Praxis fest, wie es auf Anfrage bestätigt.

Bis jedoch über das Trauma gesprochen und die Geschichte geordnet erzählt werden kann, braucht es in den meisten Fällen viel Zeit und meistens eine Therapie. Und selbst wenn eine Traumatisierung noch rechtzeitig vor Abschluss des Verfahrens erkannt und formuliert werden kann, sind die Hürden hoch, diese nachträglich noch in die Beurteilung des Gesuchs einfliessen zu lassen.

Denise Graf, Flüchtlingskoordinatorin von Amnesty International Schweiz, hält dem BFM zwar zugute, dass es bereits vor Jahren eine Fachgruppe für frauenspezifische Verfolgung ins Leben gerufen hat, bei denen eine Traumatisierung durch sexuelle Gewalt vermutet wird. Diese Gruppe hat sich mittlerweile auch auf genderspezifische Verfolgung spezialisiert. Die Fachgruppe allein löse aber das Problem nicht, sagt Graf: «Hat eine asylsuchende Frau das Glück, dass jemand gleich zu Beginn des Asylverfahrens aufmerksam zuhört und den Fall an diese Gruppe weiterleitet, kann es auch vorkommen, dass ihre Befragung aufgeschoben wird, bis sie aufgrund einer Therapie fähig ist, über das Erlebte auszusagen. In allen anderen Fällen ist es jedoch unheimlich schwierig, später im Verfahren eine Traumatisierung als Asylgrund geltend zu machen.» Wenn Amnesty International in so einem schwierigen Fall ein Wiedererwägungsgesuch unterstützt, untermauert es dieses deshalb in der Regel gleich mit zwei Gutachten, einem länderspezifischen und einem psychologischen.

Lange Verfahren, kurze Verfahren?

Für traumatisierte Asylsuchende sind lange Asylverfahren aber nicht zwingend besser. Claudia Tamuk befürwortet grundsätzlich eine Beschleunigung der Asylverfahren: «Gerade für Traumatisierte sind die überlangen Verfahrensdauern extrem belastend. Die ständige Unsicherheit verunmöglicht oft die Aufarbeitung des Traumas, da die unsichere Aufenthaltssituation anhält und damit eine ständige Angst vor einer Rückkehr an den Ort der Traumatisierung besteht», meint die Juristin. Doch im gegenwärtigen System sieht sie auch in den langen Verfahren einen Vorteil: «So paradox es klingt: Traumatisierte Asylsuchende profitieren von längeren Verfahren, da sie beispielsweise nach erfolgter Therapie mit der korrigierten Geschichte ein Wiedererwägungsgesuch stellen können.»

Denise Graf von Amnesty International findet es unabhängig von der Verfahrensdauer wichtig, dass am Anfang der Asylverfahren systematisch und flächendeckend abgeklärt wird, ob jemand traumatisiert sein könnte oder nicht. «Den Betroffenen müsste die Gelegenheit zur Therapie gegeben werden, bevor sie das Asylverfahren durchlaufen.»

Therapie-«Lotto»

Auch beim Zugang zur Therapie gibt es viele Hürden zu überwinden. Die erste ist, dass die Notwendigkeit einer psychiatrischen Behandlung erkannt werden muss: von der betroffenen Person selbst, vor allem aber von den BetreuerInnen. Das ist nicht immer leicht: Klagen über Angst und Depression werden oft als Simulieren abgetan oder schlicht ignoriert. Wiederholt wird das scheinbar unkooperative Verhalten seitens der Asylsuchenden als Renitenz interpretiert, während es sich in Wahrheit um Verhaltensmuster handelt, die dem Trauma geschuldet sind: Keine Fortschritte beim Deutschlernen, Aggression oder aber Rückzug ins Schweigen als Reaktion auf autoritäres Verhalten seitens einer Heimleitung sind typische Beispiele hierfür. Jedoch sind es nicht nur medizinische LaiInnen, die ein Trauma oft nicht erkennen; auch ÄrztInnen sind in der Schweiz oftmals zu wenig geschult im Umgang mit durch Krieg und Folter traumatisierten PatientInnen. So bietet auch Kontakt mit medizinischen Fachpersonen keine Garantie, dass ein Therapiebedarf erkannt und eine traumatisierte Person an die richtige Stelle weitergeleitet wird.

Hassan F. hatte auch in dieser Hinsicht Glück: Der vierte Arzt, den er wegen seiner Schmerzen im Bein konsultierte, vermutete eine Traumatisierung und leitete ihn ans Ambulatorium für Folter- und Kriegsopfer (AFK) Zürich weiter. Die Therapiekosten wurden im Fall des somalischen Flüchtlings von der Grundversicherung übernommen, das Honorar für den Dolmetscher vom AFK, für die Fahrtkosten muss er jedoch selbst aufkommen beziehungsweise das Geld in aufreibenden Verhandlungen von der Leitung seines Asylheims «erkämpfen».

Bei anderen potenziellen PatientInnen aus dem Asylbereich scheitert das Therapievorhaben aus diversen Gründen: weil die Heimleitung dagegen ist, weil das Sozialhilfegesetz das Bezahlen von Fahrtkosten ausschliesst, weil der Dolmetscherdienst nicht finanziert werden kann oder aus einer Kombination derartiger Gründe. Naser Morina vom Zürcher AFK kritisiert diese Praxis: «Während die Therapie selbst über die Krankenversicherung der Asylsuchenden bezahlt ist, handhaben die Kantone und Gemeinden die Finanzierung der Dolmetscher- und Fahrtkosten sehr unterschiedlich.» So übernimmt zum Beispiel der Standortkanton des AFK Zürich nur die Dolmetscherkosten für Asylsuchende aus dem eigenen Kanton. Bei PatientInnen aus anderen Kantonen sei es hingegen oft Glückssache, ob sie die Übersetzung und die Fahrtkosten bezahlt bekommen. «In einigen Fällen hängt der Zugang zur Therapie nicht vom Bedarf ab, sondern von der Aufenthaltskategorie: bei anerkannten Flüchtlingen übernehmen die Sozialbehörden die Fahrt- und Übersetzungskosten, bei abgelehnten Asylsuchenden und solchen mit Nichteintretensentscheid hingegen hängt es von der jeweiligen Gemeinde ab und wird es individuell geregelt. Aus medizinischer Sicht ist eine Behandlung aller traumatisierten Patienten wünschenswert.»

* Name der Redaktion bekannt.

Antonia Bertschinger ist Philosophin, freie Journalistin und ehemalige Mitarbeiterin von Amnesty International. Sie hat diesen Artikel im Auftrag der WOZ recherchiert und geschrieben.