Schweiz-EU: Erneuter Urnengang im Frühling?

Nr. 24 –

Über Europa schwebt das Gespenst eines Brexit. In der Schweiz hoffen die Rechten, die Abstimmung stärke ihre Position. Doch wird die Europäische Union tatsächlich über die Umsetzung der «Masseneinwanderungsinitiative» verhandeln? Ein Faktencheck.

Optimistisch verkündete Aussenminister Didier Burkhalter an der Gotthardfeier, man stehe kurz vor einer Lösung mit der EU. Was gibt ihm Anlass dazu?
Das bleibt schleierhaft. Die Schweiz habe derzeit keine Priorität, gab EU-Kommissarin Marianne Thyssen nach Burkhalters Aussage dem Bundesrat öffentlich zu verstehen. Die EU hoffe, bis Ende des Jahres eine Vereinbarung zu erzielen. Die Personenfreizügigkeit freilich bleibt unverhandelbar. Das hat die EU wiederholt klargemacht.

Wird die Schweiz die «Masseneinwanderungsinitiative» («MEI») bis am 9. Februar fristgerecht umsetzen?
Wohl kaum. Dazu müsste der Bundesrat dem Parlament noch in der Septembersession einen Gesetzesentwurf vorlegen – ein unrealistisches Szenario. «Brüssel» macht im August Betriebsferien. Die Vereinbarung mit der EU müsste also faktisch im Juli unter Dach und Fach sein. Wahrscheinlicher ist, dass der Bundesrat dem Parlament in der Dezembersession ein Gesetz vorlegt. Die Referendumsfrist kann dann nicht mehr eingehalten werden.

Worüber wird die EU überhaupt mit der Schweiz verhandeln?
Verhandlungen hat es nie gegeben. Die Unterhändler der Schweiz und der EU treffen sich lediglich zu Konsultationen. Angestrebt wird eine gemeinsame Auslegung des Artikels 14.2 des Personenfreizügigkeitsabkommens. Gemäss der Schutzklausel kann auf Verlangen einer Vertragspartei bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen die Personenfreizügigkeit temporär abgeschwächt werden. Wann diese Schwelle erreicht ist, darüber jedoch dürften die Meinungen der Verhandlungspartner auseinandergehen.

Die BritInnen stimmen kommende Woche über den Ausstieg aus der EU ab. Wie beeinflusst der Ausgang des Referendums die Gespräche zwischen der Schweiz und der EU?
Ob die Briten tatsächlich für den Brexit stimmen oder ihn ablehnen: Die EU wird gegenüber der Schweiz nicht verhandlungsbereiter werden. Bei einem Ausstieg Grossbritanniens aus der EU steht die Union vor fundamentalen Herausforderungen. Die Schweiz hat dann keinerlei Priorität mehr. Stimmen die BritInnen gegen den Brexit, hat die EU zwar mehr Kapazitäten, die Lust, zu verhandeln, wird aber nicht steigen. Immerhin muss die EU dann mit Britannien die ausgehandelten Sonderregelungen konkretisieren. Vor diesem Hintergrund wird sich die EU davor hüten, mit der Schweiz über Grundprinzipien der EU wie die Personenfreizügigkeit zu verhandeln.

Wird es zu einer zweiten Abstimmung über die «MEI» kommen?
Ja, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, wobei völlig unklar ist, in welcher Form. Denkbar sind etwa folgende Szenarien:

a) Der Bundesrat legt dem Parlament in der Wintersession ein Gesetz vor, das er aufgrund der Vereinbarung mit der EU ausgearbeitet hat. Das Gesetz widerspricht dem mit der Annahme der «MEI» in der Verfassung verankerten Artikel 121a. Die SVP ergreift das Referendum.

b) Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament selbiges Gesetz. Im Wissen um die Verfassungskollision modifiziert die Regierung gleichzeitig den Artikel 121a – als Gegenvorschlag zur Initiative «Raus aus der Sackgasse» (Rasa), die den Artikel ganz aus der Verfassung kippen will. Das Volk entscheidet dann zwischen der wortgetreuen Umsetzung der SVP-Initiative und der EU-konformen Lösung des Bundesrats. Auch ohne eine Lösung mit der EU könnte der Bundesrat relativ rasch einen Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative vors Volk bringen.

c) Der Bundesrat kann keinerlei Lösung mit der EU erzielen. Er setzt die «MEI» deshalb wie angekündigt nahe beim Verfassungsartikel per Verordnung um. Die EU droht daraufhin mit Konsequenzen, die Bilateralen geraten in Gefahr.

Eine Referendumsmöglichkeit gibt es dazu nicht. Abgestimmt wird über die Rasa-Initiative, allenfalls einen Gegenvorschlag dazu. Das kommt einer Grundsatzabstimmung gleich.

FDP, CVP und SVP demonstrieren beim Thema «MEI» Einigkeit. Doch lässt sich mit der Rechten überhaupt eine Lösung erzielen?
Die bürgerliche Allianz strebe eine Lösung mittels Inländervorrang an, war in den letzten Wochen überall zu lesen. Doch darüber wird die EU nicht mit der Schweiz verhandeln. Überhaupt scheinen die bürgerlichen Parteien auf dem rechten Auge blind zu sein: Die SVP wird am Ende nicht für Kompromisse zu haben sein. Die Partei bekämpft die Bilateralen seit Jahren, eine konstruktive Europapolitik ist mit den RechtspopulistInnen nicht zu machen.

Welche Rolle kann die Linke in den nächsten Monaten spielen?
Die Abstimmung über die «Durchsetzungsinitiative» hat es gezeigt: Gelingt es der Linken, eine Debatte zu prägen, kann sie gegen die SVP gewinnen. Die SVP sprach von «kriminellen Ausländern», die Linke vom Rechtsstaat. Auch bei der «MEI» muss die Linke die Deutungshoheit zurückgewinnen. Wenn die Schweiz voraussichtlich nächsten Frühling erneut über das SVP-Begehren debattiert, darf es nicht um «Masseneinwanderung» gehen, sondern um das Verhältnis der Schweiz zu Europa, um Stabilität und Rechtssicherheit. Gelingt es, die «MEI» unschädlich zu machen und zugleich die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien zu ratifizieren, ist auch ein Rahmenabkommen mit der EU wieder in Reichweite.

Diese Auslegeordnung basiert auf Gesprächen mit verschiedenen Politologen und EuropapolitikerInnen.