Sexarbeit: Verdrängung an den Stadtrand

Nr. 35 –

Die Stadt Zürich gefährdet mit unsinnigen Regelungen und bürokratischen Hürden die Existenzgrundlage vieler Sexarbeiterinnen. Eine geht nun rechtlich dagegen vor. Sie hofft auf ein Präzedenzurteil mit landesweiter Wirkung.

Die Zwinglistadt gibt sich gerne liberal und fortschrittlich. Als in Zürich vor drei Jahren die neue Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) in Kraft trat, sollte diese auch dem Schutz der Sexarbeiterinnen dienen. Dass es damit nicht weit her ist (wie verschiedene Beratungsstellen bereits in der Vernehmlassung befürchtet hatten), hat sich nun erwiesen: Die PGVO schützt die Frauen nicht, sondern raubt ihnen die Existenzgrundlage.

Da ist etwa Maria*. Sie betreibt seit fünfzehn Jahren einen kleinen Salon in Zürich Wiedikon. Mit ihren Einkünften kommt sie alleine für den Lebensunterhalt ihrer Familie auf. Ihr Mann ist seit einer Erkrankung arbeitsunfähig. Maria hat ein gutes Verhältnis zu den NachbarInnen und zu ihrer Vermieterin. Der Salon liegt nicht weit weg von ihrer Wohnung. So kann sie zwischendurch auch schnell zu Hause etwas kochen, wenn die Kinder aus der Schule kommen. Doch ihr erfolgreicher Salon ist nun in Gefahr.

Für ihren Kleinstsalon braucht Maria eine Bewilligung für die sexgewerbliche Nutzung (auch Baubewilligung genannt). «Dies zu bekommen, ist kompliziert und ohne Anwalt kaum zu bewältigen», sagt Lucia Tozzi von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ). Zudem kann das Verfahren mehrere Tausend Franken kosten, Geld, das die meisten Sexarbeiterinnen nicht haben. Hinzu kommt, dass Sexsalons gemäss Bau- und Zonenordnung (BZO) nur in Gebieten betrieben werden dürfen, in denen der Wohnanteil unter fünfzig Prozent liegt.

Seit der Einführung der PGVO werde die Einhaltung der Zonenordnung rigoros kontrolliert, und viele Sexarbeiterinnen müssten ihren Salon aufgeben. Eine unschöne Entwicklung: Denn die Arbeit in einem Salon ist laut FIZ eine der sichersten Arbeitsweisen für SexarbeiterInnen, da sie ihnen ein hohes Mass an Selbstständigkeit und Selbstbestimmung ermöglicht. Müssen sie ihre Salons schliessen, landen sie in der Sozialhilfe, in Grossbordellen, wo sie nach den Vorgaben der Bordellbesitzer arbeiten müssen, oder gehen ihrer Arbeit illegal nach, was sie wiederum anfälliger für Ausbeutung und gewalttätige Übergriffe macht. Auch die Verdrängung der Salons aus den Wohnquartieren ist problematisch: Die soziale Kontrolle in einem Quartier bietet immer auch einen gewissen Schutz – in der Industriezone sind die Frauen, besonders nachts, auf sich alleine gestellt.

Maria hat sich jedoch entschieden, für ihren Salon zu kämpfen und rechtlich gegen die Auflagen vorzugehen. Unterstützt wird sie dabei von der Fachstelle FIZ, die zurzeit eine Crowdfundingplattform aufbaut, um genügend Geld für Verfahrens- und Anwaltskosten zu sammeln. «Wir hoffen, einen Präzedenzfall zu schaffen, von dem Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter in der ganzen Schweiz profitieren können», sagt Lucia Tozzi.

Die FIZ hat sich von einer Baurechtsexpertin beraten lassen, laut deren Einschätzung die Fünfzigprozentregelung auf verschiedenen Ebenen verfassungswidrig ist. Erstens stelle sie eine indirekte Diskriminierung dar: Da fast ausschliesslich Frauen der Sexarbeit in Salons nachgehen, sind sie von solch einer Regelung im Gegensatz zu Männern besonders betroffen. Zweitens Rechtsungleichheit: Die Fünfzigprozentregel gilt ausschliesslich für das Sexgewerbe. Andere Betriebe mit viel höheren Immissionen, wie zum Beispiel eine Gartenbeiz, kennen keine solchen Einschränkungen. Drittens wird auch die Wirtschaftsfreiheit verletzt, die eigentlich die freie Wahl des Ortes zur Ausübung einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit garantiert.

Letzte Woche hatte der Gemeinderat die Chance vertan, Sexarbeiterinnen rechtlich besserzustellen, und nur kosmetische Änderungen an der PGVO zugelassen. Nächstes Jahr wird in der Beratung über die BZO auch über die Aufhebung der Fünfzigprozentregelung diskutiert. Ob dieses Anliegen Chancen hat, ist fraglich. Maria wird erst einmal weiter für ihren Salon kämpfen.

* Name geändert.