Kommentar zur Antimenschenrechtsinitiative: Völlig verkehrt

Nr. 44 –

Die Abstimmung am 25. November wird knapp ausgehen. Ein Weckruf.

Überall diese nachdenkliche Frau und überall dieser frisch geduschte Mann. Ja, sagen sie, hundertfach, tausendfach, auf Plakaten überall in der Schweiz: Ja zur direkten Demokratie und Ja zur Selbstbestimmung. Wer will da schon etwas dagegen haben?

Die Schweiz erlebt einen der merkwürdigsten Abstimmungskämpfe seit langem. Als hätte sich ein tiefer Schlaf über das Land gelegt. Die BefürworterInnen tun so, wie wenn sie nichts verändern wollten. Ja, ja, alles bleibt so. Die GegnerInnen wiederum lesen in den Umfragen, dass sie mit einem knappen, aber stagnierenden Vorsprung vorne liegen: Nein, nein, es reicht schon. Drei Wochen vor der Abstimmung ist die Tragweite der Vorlage noch nicht breit im öffentlichen Bewusstsein angelangt. Höchste Zeit, endlich aufzuwachen!

Zur Schläfrigkeit trägt bei, dass die Ja-Kampagne bisher ohne Absender verschickt wurde. Als hätte die SVP nichts damit zu tun. Immerhin war Chefideologe Christoph Blocher wieder eitel genug, sich selbst in den Vordergrund zu spielen. In grossflächigen Inseraten behauptete er in den Sonntagszeitungen, mit der Initiative solle bloss «die bis 2012 bewährte Ordnung wieder hergestellt werden». Nichts ist so verkehrt wie diese Behauptung.

2012 hatte das Bundesgericht entschieden, dass ein junger, im Thurgau aufgewachsener Secondo nicht des Landes verwiesen wird. Dies mit Verweis auf den Schutz des Familienlebens, wie er in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgehalten wird. Seither läuft die SVP gegen das Urteil Sturm. Dabei hatte die Partei selbst mit ihrer «Ausschaffungsinitiative» die bewährte Ordnung durcheinandergebracht: Vom Stimmvolk knapp angenommen, schrieb sie einen Automatismus bei Ausschaffungen in die Verfassung. Dieser verletzte einen fundamentalen Grundsatz eines Rechtsstaats: die Prüfung des Einzelfalls.

Jeder und jede wusste, dass dieser Automatismus mit den Grundrechten der Schweizer Verfassung wie auch mit der EMRK kollidiert. Dennoch will ihn die SVP auf Teufel komm raus durchzwängen, zuerst mit der «Durchsetzungsinitiative», die vom Volk 2016 deutlich abgelehnt wurde, jetzt mit der «Selbstbestimmungsinitiative». Sie verlangt, dass das nationale Recht zwingend dem internationalen vorgeht. Dabei nimmt sie in letzter Konsequenz in Kauf, dass die EMRK gekündigt wird. Nicht die GegnerInnen der Initiative wollen etwas verändern. Der Brandstifter heisst Blocher.

Es geht am 25. November nicht um die Demokratie und die Selbstbestimmung, sondern um das Verhältnis zwischen Demokratie und Rechtsstaat, die sich gegenseitig bedingen. Sollen die individuellen Freiheitsrechte für alle gelten, oder darf sie eine Mehrheit für die Minderheit einschränken? Es geht am 25. November auch nicht um «fremde Richter». Die Initiative – das zeigt ihre Entstehung – ist ein Angriff der mächtigsten Partei auf das Bundesgericht und die Gewaltenteilung. Es genügt auch nicht, die Menschenrechte bloss in die Verfassung zu schreiben. Damit verlören die Einzelnen den Schutz vor der Willkür des Staates. Dass ausgerechnet die SVP, die sich sonst immer die Freiheit auf ihre Fahne schreibt, die individuellen Rechte einschränken will, sollte man ihr nicht vergessen.

Und es stimmt auch nicht, dass am Schluss ein türkischer Richter über ein Kopftuchverbot in der Schweiz entscheiden könnte, wie das von SVPlern an Podien herumgeboten wird: Die Schweizer Richterin ist bei wichtigen Entscheidungen zur Schweiz dabei. Im Übrigen sind vor allem unterdrückte TürkInnen und KurdInnen froh um Strassburg.

Die moderne Schweiz von 1848 gäbe es nicht, wenn sich die Staatsgründer nicht auf die französische Erklärung der Menschenrechte bezogen hätten. Die noch etwas befreitere Schweiz von 2018 gäbe es nicht ohne die EMRK, wurde doch dank ihr das Frauenstimmrecht endlich eingeführt. Die Demokratie gibt es nicht trotz, sondern dank der Menschenrechte. Für die Schweiz der Zukunft muss verhindert werden, dass zwei Millionen Menschen ohne Schweizer Pass in ständiger Angst vor einer Ausschaffung leben und alle Einwohnerinnen und Einwohner den Schutz ihrer Freiheitsrechte verlieren. Ja, ja? Nein, nein!