Internationale Geldwäsche: «Verschleppen und stören»

Nr. 8 –

Loriana Crasnic forscht an der Universität Zürich zu internationalen Finanzregulierungen. Die Schweiz schütze ihren Finanzplatz, indem sie Regulierungen unterlaufe, kritisiert die Politologin.

WOZ: Frau Crasnic, kürzlich hat die EU-Kommissarin Vera Jourova eine Liste von «Hochrisiko-Drittländern» veröffentlicht mit 23 Staaten, die zu wenig gegen Geldwäscherei und Terrorfinanzierung unternehmen. Obwohl die Schweiz zu den näher untersuchten Ländern gehörte, ist sie auf dieser schwarzen Liste nicht zu finden. Sind Sie überrascht?
Loriana Crasnic: Nicht wirklich. Die EU-Liste basiert zu grossen Teilen auf einer vergleichbaren Liste der internationalen Financial Action Task Force, auf der sich die Schweiz ebenfalls nicht befindet. Wenn man sich jene Länder anschaut, die zusätzlich auf der schwarzen Liste der EU stehen, dann ist anzunehmen, dass sie aus politischen Motiven dort landeten: US-Territorien wie die Virgin Islands und Amerikanisch-Samoa zum Beispiel oder auch Saudi-Arabien. Vielleicht aufgrund aktueller politischer Streitigkeiten, vielleicht aber auch, um Anliegen aus der Zivilgesellschaft Rechnung zu tragen.

Aber die Schweiz erlaubt noch immer den Handel mit sogenannten Inhaberaktien, die anonymen Aktienbesitz ermöglichen, was Steuerhinterziehung und -betrug begünstigt. Stört die EU das nicht?
Dieses Thema wurde von der OECD, genauer gesagt vom Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes, bereits vor Jahren aufgegriffen. Die OECD liess deutlich erkennen, dass die Schweiz das nächste Gutachten nicht bestehen würde, sollte sie bei den Inhaberaktien keine Anpassungen vornehmen. Seither hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, um eine Meldepflicht für Inhaberaktien einzuführen. Im Frühling soll dieser ins Parlament kommen. Die EU will ihre Liste nicht als Pranger verstanden wissen, sondern will damit Länder dazu bewegen, sich zu verbessern. Zumindest in Bezug auf die Inhaberaktien versucht dies die Schweiz zurzeit.

Bis heute lässt sich die Schweiz aber nur sehr zögerlich auf internationale Regulierungen des Finanzplatzes ein …
Lange unternahm die Schweiz bezüglich Geldwäscherei und Steuertransparenz nur das absolute Minimum. Sie will internationale Vorgaben erfüllen, ohne aber den Finanzplatz zu gefährden. Die Strategie, mit der sie dabei vorgegangen ist, bezeichne ich als «verschleppen und stören»: Vorschriften werden äusserst langsam implementiert oder sogar gezielt falsch angewandt, indem Sinn und Messinstrumente einer Regulierungsmassnahme verdreht werden. Ein Beispiel war der Versuch mit den sogenannten Rubik Agreements etwa mit Grossbritannien, die Bankern neue Schlupflöcher zur Steuerhinterziehung öffneten. Und der Schweiz gelingt es auch, den neuen automatischen Informationsaustausch zu ihren Gunsten auszugestalten.

Haben solche schwarzen Listen überhaupt eine Wirkung?
Weil sie angeblich nichts bewirken würden, waren sie lange verpönt. Viele kamen auf willkürlichem Weg zustande, beruhen auf Doppelstandards. Jüngere Forschungsarbeiten zeigen aber, dass sie eine Wirkung haben. Denn die Reputation eines Staates nimmt Schaden, wenn er auf einer schwarzen Liste steht. Und ein schlechter Ruf schadet der Wirtschaft, das zeigt die Forschung deutlich. Um nicht auf eine schwarze Liste zu kommen, muss die Einhaltung internationaler Vorschriften aber nur formal belegt werden. Es ist schwierig zu überprüfen, ob ein Land das auch gewissenhaft tut.

Gibt es andere Werkzeuge, um illegale Geldflüsse international zu bekämpfen?
Eine Idee ist ein globales Finanzregister, das die Besitzverhältnisse von Finanzanlagen öffentlich zugänglich macht. Die EU-Länder haben zu diesem Zweck die Fifth Anti-Money Laundering Directive ins Leben gerufen. Die Schweiz hat bisher aber keine Absicht geäussert, daran teilzunehmen.

Weil die Unterscheidung zwischen «sauberen» und «korrupten» Staaten aber enorm unzureichend ist, sollten wir genauer auf all die Fachleute wie Anwälte und Vermögensverwalter schauen sowie auf deren Anreize. Welche Rolle spielen dabei die Banken und ihre Compliance-Abteilungen? Sollen sie Gesetzesbrüche melden oder bloss die Regulierer zufriedenstellen, indem sie Kästchen ankreuzen? Solche Fragen können nicht mit simplen Werkzeugen gelöst werden. Sie fordern von uns, dass wir etwas tiefer darüber nachdenken, wie unser Finanzsystem funktioniert.