Regenbogenfamilie: Die eigene Tochter adoptieren dürfen

Nr. 17 –

Maria von Känel bekam kein Sorgerecht für die Tochter ihrer langjährigen Partnerin. Nun berät das Bundesgericht den Fall – es könnte sich gegen die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare bei Adoptionen aussprechen.


«Das Adoptionsverbot basiert auf einem massiven Vorurteil. Meines Wissens konnte man bis heute nicht nachweisen, dass eine homosexuelle Orientierung der Eltern für das Kind schädlich ist», sagt Maria von Känel, 39, leibliche Mutter eines vierjährigen Sohnes. Seit dreizehn Jahren lebt sie in einer festen Beziehung mit ihrer Partnerin. Diese gebar vor zwei Jahren eine Tochter. Im Jahr 2007 heiratete das Paar, genauer: Es liess sich registrieren. Mit Einführung des Partnerschaftsgesetzes wurde dies für homosexuelle Paare in der Schweiz möglich. Heute leben die Frauen mit ihren Kindern in Greifensee. Beide arbeiten zu je sechzig Prozent. Zwei Tage die Woche sind die Kinder in der Krippe, an drei Tagen haben die beiden Mütter die Kinder gemeinsam. «Natürlich muss man sich das leisten können. Doch uns war von Anbeginn klar, dass wir zu gleichen Teilen und gemeinsam zu den Kindern schauen wollen», sagt von Känel.

Tausende Betroffene

Zu viert sind sie eine Familie. Faktisch zumindest. Denn Maria von Känel gilt rechtlich nicht als Mutter der Tochter ihrer Frau. Da das Partnerschaftsgesetz ein Adoptionsverbot beinhaltet, wollte ihr die Vormundschaftsbehörde das Sorgerecht über die Tochter nicht gewähren.

Das könnte sich bald ändern: Maria von Känel hat vor dem Bundesgericht die Zurückweisung des Sorgerechts angefochten. Am 5. Mai findet die Gerichtsverhandlung statt – die schweizweit erste öffentliche Verhandlung zum Antrag einer Stiefkindadoption eines lesbischen Paares in registrierter Partnerschaft. Dabei geht es nicht um ein Einzelschicksal, wie von Känel betont: «Tausende von Menschen sind von diesem Adoptionsverbot betroffen.»

In der Schweiz leben je nach Schätzung zwischen 6000 und 30 000 Kinder in Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern. Regenbogenfamilien, also Familien, in denen mindestens ein Elternteil lesbisch, schwul oder Transgender ist, sind also keine Seltenheit, «sondern eine verbreitete Lebensrealität», so von Känel.

Ihre eigene Lebensrealität sei bis anhin sehr erfreulich gewesen. Ihre Eltern hätten sie bei ihrem Coming-out unterstützt. Auch in ihrem Bekanntenkreis hätte sie so gut wie nie Diskriminierung erlebt. «Mein Coming-out war dermassen einfach, dass mir nie im Leben in den Sinn gekommen wäre, dass ich keine Familie gründen könnte», sagt sie. «Mir war stets klar, dass ich eines Tages Kinder haben werde, zusammen mit einer anderen Frau.»

Als Vizepräsidentin des Dachverbands Regenbogenfamilien, den von Känel vor einem Jahr mitbegründete, kämpft sie heute für die rechtliche und soziale Gleichstellung homosexueller Paare mit Kinderwunsch. Zusammen mit weiteren Organisationen veranstaltet der Dachverband am 7. Mai, also zwei Tage nach der Gerichtsverhandlung, einen Aktionstag in Bern: «Wir wollen unserer Forderung nach dem Adoptionsrecht ein Gesicht verleihen.»

In elf Ländern erlaubt

Trotz des juristischen Hürdenlaufs macht von Känel einen äusserst frischen und keineswegs verbitterten Eindruck. Ihre Augen funkeln bei jedem ihrer Sätze. Ihre fröhliche Ausstrahlung wirkt ansteckend. Bloss einmal ziehen sich Augenbrauen und Mundwinkel zusammen: «Die Antwort des Bundesrats auf die zwei Motionen, welche die Adoption respektive die Stiefkindadoption homosexueller Paare ermöglichen wollten, war ein ziemlicher Schock.»

Im vergangenen Herbst lehnte der Bundesrat die Motionen von Mario Fehr und Katharina Prelicz-Huber ab. Die Begründung: Das Gesetz über die registrierte Partnerschaft habe gerade deshalb so breite Akzeptanz unter den Stimmberechtigten gefunden, weil homosexuellen Paaren die Möglichkeit zur Adoption verschlossen blieb. «Da hat es sich der Bundesrat schlicht zu einfach gemacht!», meint von Känel, für einmal etwas aufbrausend. «Zudem ist das eine äusserst gewagte These der Regierung: Ich war viel auf der Strasse unterwegs, um Unterschriften für die Petition ‹Gleiche Chancen für alle Familien› zu sammeln – die wenigsten Leute hatten vom Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare gehört.» Jüngste Studien sprechen jedenfalls gegen die These des Bundesrats: Gemäss einer Umfrage des Forschungsinstituts Isopublic würden 53 Prozent der Befragten homosexuellen Paaren das Adoptionsrecht zugestehen.

Das Schweizer Recht hinkt auch der europäischen Entwicklung hinterher: Elf Staaten erlauben die Stiefkindadoption bei homosexuellen Paaren, in neun Ländern ist die Volladoption erlaubt. Trotz der Faktenlage ist sich Maria von Känel bewusst, dass das Bundesgericht ihre Klage ablehnen kann. Doch sie ist zuversichtlich: «Ich weiss, es braucht Mut dazu, doch ich glaube, dass das Gericht diesen Mut aufbringen wird. Ich glaube, sie werden uns recht geben.»

Nachtrag vom 12. Mai 2011 : Lesbe darf nicht adoptieren

Am 5. Mai beriet das Bundesgericht den Fall Von Känel: Sie klagte, weil sie die Tochter ihrer langjährigen Partnerin nicht adoptieren durfte. Die bisherige Argumentation der Vorinstanzen: Die registrierte Partnerschaft, in der das Paar seit 2007 lebt, verbiete die Adoption. Das Bundesgericht liess nun verlauten: Jedes Paar müsse für eine Adoption mindestens fünf Jahre verheiratet sein – von Känel und ihre Partnerin würden diese Frist nicht erfüllen.

Das Urteil blendet zweierlei aus. Erstens: Das Frauenpaar konnte sich nicht früher registrieren lassen, das Partnerschaftsgesetz ist seit Januar 2007 in Kraft. Zweitens: Die Vorinstanzen prüften die Eingabe nicht – der Antrag wurde mit Verweis auf das Adoptionsverbot im Partnerschaftsgesetz abgelehnt. Im Rechtsdossier wurde folglich nirgendwo die Fünfjahresfrist erwähnt. Wie von Känels Anwältin Eylem Copur erklärt, konnten die Klägerinnen diese Frist im bisherigen Verfahren gar nicht thematisieren. In ihrem Antrag konzentrierten sie sich auf die nach Art. 26 ZGB verlangte Gewährleistung des Kindswohls, das im Todesfall der leiblichen Mutter juristisch nicht gesichert sei. Doch auch das Bundesgericht ging erst gar nicht auf den Antrag ein. Es prüfte nicht, wie lange die Frauen bereits zusammenlebten, obwohl auch diese Frist für ein Adoptionsrecht entscheidend wäre.

Mündlich hielt das Bundesgericht zudem fest, dass es das Adoptionsverbot im Partnerschaftsgesetz nicht für diskriminierend halte – ohne weitere Begründung.

Anja Suter