Mieterschutz: Wohnliches Basel

Nr. 24 –

Basel-Stadt stimmte am Sonntag allen vier wohnpolitischen Initiativen zu – und startet damit eine sanfte Revolution.

Normalerweise sind zwei Menschen unmittelbar beieinander, wenn sie sich das Ja-Wort geben. Aber die 27 600 BaslerInnen, die der «Wohnschutzinitiative» zustimmten, hätten nicht ins Rathaus gepasst. Letzten Sonntag bekannte sich die Basler Bevölkerung zu sich selbst. Darum ergreift der Kanton nun «alle wohnpolitischen Massnahmen», nicht nur zum Erhalt von bezahlbarem Wohnraum und dem «Charakter der Quartiere», sondern auch für die bestehenden «Lebensverhältnisse». Sogar die bürgerliche Kantonsgemeinde Riehen gab der Massenhochzeit ganz knapp ihren Segen. Es ist ein offenes Bekenntnis und hat nichts mit der Enge einer Ehe gemein: Basel kann sich diese Hingabe auch deshalb leisten, weil leere ehemalige Industrieareale und die entsprechenden Pläne für die Schaffung von bezahlbarem und nicht bezahlbarem Wohnraum vorhanden sind.

Hochzeitskärtchen vom Rheinknie

National liegt der Wohnungsleerstand bei 1,47 Prozent – Tendenz steigend. FDP-Bundesrat Johann Schneider-Ammann bestätigte es einmal in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage: Bei unter 1,5 Prozent herrscht Wohnungsknappheit. Wohnungsnot nennt sich dieselbe Schwelle seit dieser Woche in der Basler Verfassung. Klar darüber war der Leerstand zum letzten Mal vor neunzehn Jahren, momentan beträgt er 0,5 Prozent und ist damit von Stadtzürcher Verhältnissen mit einem Leerstand von aktuell bloss 0,21 Prozent nicht mehr weit entfernt. Auf den Hochzeitskärtchen, die Basel in die Restschweiz schickt, steht: Wohnungsnot ist nicht normal und darf nicht zum Normalfall werden.

Immerhin 25 600 BaslerInnen verhalfen auch der Initiative für ein «Recht auf Wohnen» zum Durchbruch. Was das neue Grundrecht konkret bedeutet, ist noch offen. Zu allen vier wohnpolitischen Vorlagen konnte sich die Basler Regierung bis zum Volksentscheid nicht äussern, weil sie der Grosse Rat ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung gebracht hatte. Die konkreteste Äusserung tweetete der neue Stadtentwickler Lukas Ott am Tag danach: «Got work to do!» Wird die Initiative umgesetzt, schafft «Recht auf Wohnen» Obdachlosigkeit de facto ab. Auch Gammelhäuser, die von SozialhilfeempfängerInnen die Maximalmiete fordern, sollten dann der Vergangenheit angehören.

Wie die Basler Bevölkerung zu sich selbst steht, ist jetzt klar. Das Bekenntnis war auch dringend nötig: Im Büro des MieterInnenverbands Basel-Stadt hängt eine mehrere Meter lange Liste mit den in den letzten zehn Jahren ausgefochtenen Mietkonflikten. Den Triumph im politischen MieterInnenkampf vom Sonntag komplettierte die Zustimmung zu den beiden anderen wohnpolitischen Anliegen: Die Formularpflicht schafft beim Einzug Transparenz über die Miete der VormieterInnen. «Mieterschutz am Gericht» schafft, sollte sich die Liste des MieterInnenverbands trotzdem verlängern, die materielle Ungerechtigkeit in Mietkonflikten ab.

Attacke der Immobilienlobby

Ob «Recht auf Wohnen» bloss symbolisch bleibt und wie die konkreteren drei Initiativen umgesetzt werden, ist noch offen. Der Stadtentwickler «got work to do». Die Grünen lavierten durch den Abstimmungskampf, zeigten Bindungsängste: Bei der «Wohnschutzinitiative» und zu «Mieterschutz am Gericht» beschlossen sie Stimmfreigabe. Die wenigen Bürgerlichen, die sich hinter die Anliegen stellten, haben kein Grossratsmandat – und die Grossratsmehrheit ist auch in Basel-Stadt bürgerlich.

Basel gibt sich einen ganzheitlichen MieterInnenschutz, der sich bis auf den Charakter der Quartiere ausdehnt. Im Bundesparlament steht die Attacke der Immobilienlobby auf den MieterInnenschutz weiterhin bevor (siehe WOZ Nr. 7/2018 ). Die NationalrätInnen von Hauseigentümerverbands Gnaden sollten sich das vielleicht noch einmal überlegen. Hebelt der Bundesrat den Schutz der MieterInnen aus, könnte Basel anderen Städten zum Vorbild werden – gegen die besonders lukrative Immobilienspekulation in urbanen Zentren. Gerade in Zürich sind die Mieten höher und die Wohnungsnot drastischer.